Mir sind noch nie „Beichtzettel“ untergenommen, während ich einen Stapel an alten „Osterkommunionzettel“ habe.taddeo hat geschrieben:Die Erfassung erfolgte (theoretisch) so, wie ich gerade zu a) geschildert habe.Sempre hat geschrieben:Bei den Protestanten verstehe ich den Sinn der Prozedur. Wie haben denn die katholischen Pfarrer ihr Buch geführt? Auch die Beichten namentlich registiert oder lediglich die Gesamtzahl erfasst? Der Beichtzettel wäre ja überflüssig, wenn nur eine anonyme Zählung stattfand.taddeo hat geschrieben:Die Osterbeichtzettel sind eine Erscheinung, die ihren Ursprung direkt im Konzil von Trient hat. Damals wurde die jährliche Osterbeichte für alle Gläubigen zur Pflicht gemacht, und die Seelsorgsgeistlichen waren verpflichtet, die Einhaltung zu überwachen und darüber Buch zu führen.
Die protestantischen Pfarreien jener Zeit waren da übrigens vielerorts genauso streng; es wurde namentlich aufgeschrieben, wer an welchem Tag zur Beichte und zum Abendmahl ging, und zwar nicht nur zu Ostern, sondern lückenlos.
In der Praxis sind aber vor dem 18. Jh. kaum Belege erhalten, daß die Aufzeichnungen auch so geführt wurden, wie sie eigentlich vorgesehen waren. Kann sein, daß vieles davon nicht aufbewahrt wurde, aber wegen der teils katastrophalen Seelsorgsverhältnisse dieser Zeit dürfte in vielen Pfarreien einfach diese Aufzeichnungspflicht nicht beachtet worden sein.
Davon ab… angeblich soll das Führen des „Liber status animarum“ im Rituale Romanum beschrieben sein. Kann mir wer die Stelle nennen, wo das steht?