Komisch, von Klaus Kleber und anderen "seriösen" Presstituierten hört man nicht viel davon.
Vielleicht sind sie auch gerade am recherchieren ob irgendwo ein schwuler Sack Reis umgefallen ist, dann gibt's wieder Talkshows und Brennpunkte.
Dieser Beitrag wurde gekürzt! Beiträge, die auf obiges Zitat folgten, wurden entfernt. Dieser Beitrag war wiederum eine Entgegnung auf diese. Martin v. tours hat sich ursprünglich nicht selbst geantwortet.
ziphen, Mod
Viel Hirn braucht man ja wirklich nicht um festzustellen das irgendetwas faul ist in unserer Demokratur, wenn Hunderttausende in der Ukraine für Frieden marschieren und niemand hier darüber berichtet.
Vielleicht stört ihn auch nur das so viele Priester mitlaufen?
gekürzt!
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Wäre es möglich daß dieStellenbeschreibung mißverständlich formuliert war
merkwürdig ist auch daß laut dem Artikel da mehrere Konfessionslose arbeiten es ist sehr merkwürdig
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Die Entscheidung ist verständlich, weil die Stellenausschreibung nicht ausdrücklich die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche" vorsah und die Ablehnung einzig wegen der fehlenden Kirchenzugehörigkeit erfolgte, nachdem vorher schon eine Stellenzusage vorlag.
Eine positive Einstellung zur Kirche kann auch ein Ungetaufter haben, und für die konkrete Tätigkeit war die Taufe unerheblich. Der Fehler liegt hier bei dem Trottel, der die Stellenanzeige formuliert hat.
taddeo hat geschrieben: Der Fehler liegt hier bei dem Trottel, der die Stellenanzeige formuliert hat.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
taddeo hat geschrieben:Die Entscheidung ist verständlich, weil die Stellenausschreibung nicht ausdrücklich die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche" vorsah und die Ablehnung einzig wegen der fehlenden Kirchenzugehörigkeit erfolgte, nachdem vorher schon eine Stellenzusage vorlag.
Eine positive Einstellung zur Kirche kann auch ein Ungetaufter haben, und für die konkrete Tätigkeit war die Taufe unerheblich. Der Fehler liegt hier bei dem Trottel, der die Stellenanzeige formuliert hat.
Das ist eine übliche Formulierung für Stellen außerhalb der Seelsorge im engeren Sinne, die ich auch von den kirchlichen Stellenanzeigen im juristischen Bereich kenne. Ähnliche Formulierungen gibt es bspw. auch bei Stellen von politischen Parteien.
Die Formulierung ist zwar etwas schwammig, aber m.E. nicht per se problematisch. Man muss sie nur eben dann auch beachten und darf nicht im Nachhinein höhere Anforderungen stellen. Dämlich war für mich hier eher, der Dame schon eine Zusage gemacht zu haben und diese dann zu widerrufen, das ist immer gefährlich.
HeGe hat geschrieben:Die Formulierung ist zwar etwas schwammig, aber m.E. nicht per se problematisch. Man muss sie nur eben dann auch beachten und darf nicht im Nachhinein höhere Anforderungen stellen. Dämlich war für mich hier eher, der Dame schon eine Zusage gemacht zu haben und diese dann zu widerrufen, das ist immer gefährlich.
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 3. Kammer, Urteil vom 10.02.2016, 3 Ca 334/15 hat geschrieben:Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Klägerin als für die Besetzung der Stelle ausgewählte Bewerberin letztlich nur deshalb nicht eingestellt worden ist, weil sie nicht getauft und einer Konfession nicht zugehörig ist. Von diesem Erfordernis durfte die Beklagte indes auch unter Berücksichtigung ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverständnisrechtes die Besetzung der Stelle nicht abhängig machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nach der Stellenausschreibung lediglich eine „positive Einstellung zu den Grundlagen/Zielen eines katholischen Trägers“ erwartet.
Es dürfte außer Frage stehen, dass die geforderte „positive Einstellung“ auch ein konfessionsloser Bewerber haben kann. Beispielsweise kann durch ein an humanistischen Grundsätzen ausgerichteten Handeln der der katholischen Kirche in besonderem Maße verpflichten Nächstenliebe entsprochen werden kann.
Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte im Rahmen des Auswahlverfahrens in diesem Sinne die Bewerbung der Klägerin auf ihre positive Einstellungen zu den Grundlagen und Zielen eines katholischen Trägers geprüft hat, insbesondere ihr im Rahmen des Bewerberauswahlgespräches Gelegenheit gab, dies darzulegen. Schließlich ist die Klägerin auch nicht an einer mangelnden Darlegung ihrer positiven Einstellung gescheitert. Das zeigt der von den Parteien übereinstimmend geschilderte Hergang des Bewerberauswahlverfahrens. Danach war dieser Gesichtspunkt nicht Gegenstand des Auswahlgespräches. Die Beklagte fragte lediglich nach Konfessionszugehörigkeit/Taufe und brach nach der Offenbarung der Klägerin, konfessionslos und nicht getauft zu sein, das Gespräch ab. Die Möglichkeit, ihre Einstellung darzulegen, gab die Beklagte der Klägerin nicht.
Ich habe es nur überflogen und verstehe Gerichtsentscheindungen auch nicht immer korrekt, aber ich denke, taddeo hat recht.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Die Entscheidung ist verständlich, weil die Stellenausschreibung nicht ausdrücklich die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche" vorsah und die Ablehnung einzig wegen der fehlenden Kirchenzugehörigkeit erfolgte, nachdem vorher schon eine Stellenzusage vorlag.
Eine positive Einstellung zur Kirche kann auch ein Ungetaufter haben, und für die konkrete Tätigkeit war die Taufe unerheblich. Der Fehler liegt hier bei dem Trottel, der die Stellenanzeige formuliert hat.
taddeo hat geschrieben:Die Entscheidung ist verständlich, weil die Stellenausschreibung nicht ausdrücklich die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche" vorsah und die Ablehnung einzig wegen der fehlenden Kirchenzugehörigkeit erfolgte, nachdem vorher schon eine Stellenzusage vorlag.
Eine positive Einstellung zur Kirche kann auch ein Ungetaufter haben, und für die konkrete Tätigkeit war die Taufe unerheblich. Der Fehler liegt hier bei dem Trottel, der die Stellenanzeige formuliert hat.
Das ist eine übliche Formulierung für Stellen außerhalb der Seelsorge im engeren Sinne, die ich auch von den kirchlichen Stellenanzeigen im juristischen Bereich kenne. Ähnliche Formulierungen gibt es bspw. auch bei Stellen von politischen Parteien.
Die Formulierung ist zwar etwas schwammig, aber m.E. nicht per se problematisch. Man muss sie nur eben dann auch beachten und darf nicht im Nachhinein höhere Anforderungen stellen. Dämlich war für mich hier eher, der Dame schon eine Zusage gemacht zu haben und diese dann zu widerrufen, das ist immer gefährlich.
das ist nicht gefähröich das ist idiotisch In Österreich haben wir das alles hinteruns außerhalb der Seelsorge kann jeder alles werden es gibt zwar noch die einzelnen Bestimmungen aber es interessiert niemand mehr
Das vor alles deshalb weil alle sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft ohne muslimisches oder vor allem Buddhistisches Personal dicht machen können
Juergen hat geschrieben:In meiner Heimatgemeinde wurde heute Vormittag der Schützenkönig ermittelt.
Am Ende gab es laut Youtube-Video noch 6 Anwärter, darunter auch den Pfarrer.
welches Unheil, wenn der Präses einmal König geworden wäre ......
Wahrscheinlich sähe Juergen das Problem bei der Königin und will das hier natürlich nicht offen zugeben.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Juergen hat geschrieben:In meiner Heimatgemeinde wurde heute Vormittag der Schützenkönig ermittelt.
Am Ende gab es laut Youtube-Video noch 6 Anwärter, darunter auch den Pfarrer.
welches Unheil, wenn der Präses einmal König geworden wäre ......
Wahrscheinlich sähe Juergen das Problem bei der Königin und will das hier natürlich nicht offen zugeben.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Anti-IS-Kämpfer köpfen 11-Jährigen "Allahu Akbar"-Ruf vor Enthauptung von vermeintlichem Assad-Spion.
... Die von den USA angeführte Koalition, ... , unterstützt die Gruppe mit Panzerabwehrraketen.
Noch vor wenigen Jahren konnte man über die Verflechtungen zwischen der Deutschen Bundesregierung und diesen Herrschaften noch allerhand lesen, inzwischen ist nicht mehr allzuviel davon im Netz:
Das neue Syrien kommt aus Wilmersdorf Monatelang haben sich Assad-Gegner geheim in Berlin getroffen – mit Wissen und Willen der Bundesregierung.
... nehmen auch Angehörige der Freien Syrischen Armee teil ...
Für Berlin als Tagungsort sprach von Beginn an, dass es kaum möglich gewesen wäre, die Teilnehmer aus dem islamistischen Spektrum in die USA zu bringen. ...
[...]
Man habe die Männer festgenommen, eine Kommission ermittle nun, teilten die Rebellen in einer Stellungnahme mit. Darin sprachen sie von einem "individuellen Fehler" und einer "Verletzung der Menschenrechte", die nicht ihre Politik repräsentiere.[...]
Jede Wette: Die werden auch weiterhin vom "Westen" unterstützt.
__________________________
[...]
[ Bild ]
Die Welt der ARD: Während der Westen syrische Zivilisten massakriert, sorgt sich Thomas Roth in den tagesthemen am 20.07.2016 über sterbende Schmetterlinge
The Malta police have issued a video to warn against sexual blackmail on the internet.
An average of three people per week reported attempts of sexual blackmail in the first half of this year. Most were men aged between 18 and 50.
They would usually have replied to invitations on the internet from unknown persons, and would be blackmailed after revealing themselves or their intimate secrets.
The police said messages from unknown people should be ignored and secrets should not be shared. Victims should never hand over money or give credit card details, but report to the police.
The video was prepared by the Cybrecrime Unit.
Gruß Jürgen
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Wenn man mitten in Deutschland Amok planen kann, dann ist das nicht nur paradox, sondern auch eine Anfrage an unsere Gesellschaft: Interessieren wir uns eigentlich noch füreinander? - https://jobo72.wordpress.com/216/7/25 ... e-anfrage/
JoBo
Jobo72's Weblog - Christliche Existenzphilosophie. Gott, die Welt und alle Dinge überhaupt
…
Am Montag hat ein vermeintlicher Blindgänger für einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehren und Kampfmittelräumdiensten gesorgt. Die im Flusslauf der Thune gesichtete "Bombe" war nach fast sechs Stunden geborgen. Es handelte sich tatsächlich um eine alte Badewanne.
…
Gruß Jürgen
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Berlin-Steglitz Schießerei im Uni-Klinikum Steglitz: Arzt verletzt, Schütze tot
Polizeieinsatz in Steglitz! Im Benjamin Franklin-Klinikum hat ein Mann einen Arzt angeschossen. Der Schütze richtete sich danach selbst. Polizei ist vor Ort.
…
Gruß Jürgen
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"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat." Gilbert Keith Chesterton
Komisch, von Klaus Kleber und anderen "seriösen" Presstituierten hört man nicht viel davon.
Vielleicht sind sie auch gerade am recherchieren ob irgendwo ein schwuler Sack Reis umgefallen ist, dann gibt's wieder Talkshows und Brennpunkte.
Dieser Beitrag wurde gekürzt! Beiträge, die auf obiges Zitat folgten, wurden entfernt. Dieser Beitrag war wiederum eine Entgegnung auf diese. Martin v. tours hat sich ursprünglich nicht selbst geantwortet.
ziphen, Mod
Viel Hirn braucht man ja wirklich nicht um festzustellen das irgendetwas faul ist in unserer Demokratur, wenn Hunderttausende in der Ukraine für Frieden marschieren und niemand hier darüber berichtet.
Vielleicht stört ihn auch nur das so viele Priester mitlaufen?
gekürzt!
Am 15. Juli sollen es schon 2. Pilger gewesen sein. Es wurde erwartet, daß sich insgesammt 1,5 Millionen anschließen (hier z.B. https://www.contra-magazin.com/216/7/ ... nach-kiew/) Und heute kamen laut google-Nachrichten der letzten 24 Stunden zwischen 1 und 8 Tausend an.
Walentin Michailowitsch Falin, ehemaliger sowjetischer Diplomat, erzählt von einem geheimen Gürtel aus nuklearen Sprengsätzen, den die US-Amerikaner quer durch Deutschland gebaut haben sollen. Eine US-amerikanische "Mauer". Helmut Schmidt habe davon erfahren, als er Verteidigungsminister unter Brand wurde.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Hoch oben im arktischen Norden liegt eine kleine, steinige und unbewohnte Insel. Zwei Staaten erheben seit über 30 Jahren Anspruch auf das Eiland. Der Streit wird allerdings mit ungewöhnlichen Waffen geführt weiter
Ich musste schmunzeln als ich diese Nachricht lass
Bei aller Tragik...... muss ich jetzt mit Angst ins Auto steigen?
Theoretisch kann jede Fahrt Deine letzte sein. Das ist einfach nicht von der Hand zu weisen.
Du selbst kannst noch so vorsichtig fahren und Dich noch so akribisch an die StVO halten - es reicht aus, wenn ein anderer es nicht tut und Dich mit rein reißt.
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat." Gilbert Keith Chesterton
Bei aller Tragik...... muss ich jetzt mit Angst ins Auto steigen?
Theoretisch kann jede Fahrt Deine letzte sein. Das ist einfach nicht von der Hand zu weisen.
Du selbst kannst noch so vorsichtig fahren und Dich noch so akribisch an die StVO halten - es reicht aus, wenn ein anderer es nicht tut und Dich mit rein reißt.
So ist es!
Zur Fürbitte habe ich daher einen Zehnerrosenkranz mit Christophorusmedaille am Spiegel
und bitte ihn vor jeder Fahrt um Unversehrtheit für meine Mitmenschen und mich.
umusungu hat geschrieben:meine Frage lautete, ob ich nach einer solchen Schreckensmeldung mit ANGST ins Auto steigen sollte?
Schau mal in Deinen Katechismus: Mit Gottesfurcht.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)