Da das Spektrum der reformatorischen Gemeinschaften sehr bunt ist, wird bei der Erteilung der Erlaubnis zu einer konfessionsverschiedenen Heirat automatisch "für den Fall der Fälle" (einer freikirchlichen, aber ungültigen Taufe) von Religionsverschiedenheit dispensiert. Denn eine Eheschließung unter Getauften ist nur erlaubnispflichtig, berührt aber nicht die Gültigkeit; die Heirat eines Nichtgetauften dagegen (Religionsverschiedenheit) braucht zur Gültigkeit die Dispens.
Für eine Dispens von der kanonischen Form ist es entscheidend, wer assistiert, d.h. wer den Konsens (Ja-Wort) entgegennimmt. Da die Trauung nicht in der katholischen Kirche stattfindet, wird die Assistenz wohl auch dem Freikirchler zukommen, d.h. der katholische Amtsträger ist eine Art Trauzeuge. Hier braucht es die Dispens, sonst ist die Ehe aus Sicht der Katholischen Kirche ungültig geschlossen (Formmangel).
Der katholische Teil sollte sich mit seinem Pfarrer in Verbindung setzen, sofern das noch nicht geschehen ist. Dieser wird das Paar zu einem Brautgespräch einladen und bei dieser Gelegenheit das Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllen. Dann schickt er das mit Bitte um Erteilung der Dispens ans Generalvikariat. In diesem Fall erteilt der Ortsordinarius (hier der Generalvikar) sowohl die Dispens von der Form als auch die Trauerlaubnis wg. Konfessionsverschiedenheit und ad cautelam die Dispens von der Religionsverschiedenheit.
(Puuh. Hat sich das Praktikum in der Verwaltungskanonistik doch gelohnt...)
