139:11-12 hat geschrieben: ↑Dienstag 15. August 2017, 21:15
Mal eine ganz "banale" Frage zum Thema Beichte:
Eine Freundin hat mich damals gelehrt, man würde (nach dem Kreuzzeichen) mit "Ich bin ein Mädchen/Junge von n Jahren (was sollen denn da Erwachsene sagen?), meine letzte Beichte war vor x Wochen/Monaten/Jahren. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünden ... anfangen und mit "Das waren meine Sünden. Ich bereue sie von Herzen und bitte um Vergebung und Lossprechung." enden.
Bei meiner Erstbeichte hat mir niemand irgendwelche Sätze, die "fest" zur Beichte dazugehören, gesagt.
Im alten Gotteslob findet sich kein fester Anfang, für das Ende aber "Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr" und das neue Gotteslob hat ebenfalls keinen Anfangssatz und für das Ende "Herr Jesus, Sohn Gottes, hab Erbarmen mit mir."
Darüber hinaus sind mir noch ziemlich viele andere solche Konzepte begegnet.
Ich bin inzwischen einigermaßen verwirrt.
Was gehört außer dem Sündenbekenntnis sinnvollerweise (von dem was ich sage her) noch in die Beichte. Wann meine letzte Beichte war? Wie alt ich bin?
Und muss ich einen bestimmten Schlusssatz sprechen? Ich finde das irgendwie komisch, denn das sind ja alles Gebete und die spricht man ja normalerweise eher leise, wenn man nicht in Gemeinschaft betet.
Und was ist mit diesem "In Demut und Reue bekenne ich meine Sünden" -Reue, ja, sonst wäre ich nicht dort, aber es kommt sicher oft genug vor, dass es mir an Demut mangelt, da kann ich das dann doch nicht einfach behaupten, oder?
Die einleitenden Sätze, die du hier anführst, dienen mehr der Information des Beichtvaters; die abschließenden Sätze sind ein Zeichen der Reue. Wenn der Beichtvater einen kennt (wie es bei der Erstkommunionvorbereitung der Fall sein wird), braucht man ihm nicht zu erzählen, ob man ein Kind von soundsoviel Jahren ist, ob man verheiratet, ledig oder verwitwet ist etc. pp.; wenn der Beichtvater einen nicht kennt, helfen ihm diese Informationen einen passenden Zuspruch zu finden, einen guten Ratschlag zu erteilen oder eine passende Buße aufzuerlegen.
Wie lange meine letzte Beichte her ist, würde ich nur weglassen, wenn ich einen festen Beichtvater hätte, weil der es ja dann weiß; für einen anderen Beichtvater kann das zur Beurteilung der Sünden eine wichtige Information sein.
Wie du sicher weißt, ist die Reue erforderlich, um das Bußsakrament empfangen zu können. Ein Ausdruck der Reue ist daher angemessen; erforderlich ist er aber mW nicht. Ich vermute, es ist – unter rein praktischen Gesichtspunkten – hilfreich um dem Beichtvater das Ende des Bekenntnisses anzuzeigen, aber da ich nur eine Seite des Beichtstuhls kenne, weiß ich nicht ob das aus der Sicht des Priesters auch so ist.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009