Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Cavitenio, die Rechtfertigung der Asylsuchenden kann nicht in ihrer Qualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt bestehen, sondern in ihrer Anerkennung als Asylberechtigter oder Kriegsflüchtling. Die Notwendigkeit, dass diese möglichst ihren Unterhalt selbst verdienen sollen, ist dem nachgeordnet.
Das ist richtig - wurde aber weder von der Politik noch von den Medien so dargestellt. Hier wurden immer die syrischen Ärzte, Ingenieure, Fachkräfte hervorgehoben, die eine Bereicherung für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen und die drohende Rentenlücke stopfen würden. Das mag politisch verständlich sein, um eine Akzeptanz bei der skeptischen Bevölkerung zu wecken. Da aber, wie der Volksmund weiß, Lügen kurze Beine haben, darf man sich nicht wundern, wenn die Einwanderung der sog. "Schutzbedürftigen" jetzt auch unter diesem Gesichtspunkt diskutiert wird und die Politiker/Medien an ihren damaligen Aussagen gemessen werden. Schließlich sollen wir sie an ihren Früchten erkennen.....
Im übrigen - wie Du schon schreibst - es liegt an der Anerkennung. Da fragt man sich natürlich, warum hier viele sog. "Schutzsuchende" aus den Mahgreb-Staaten oder z.B. aus Pakistan, Ghana usw. eingewandert sind. Daher gehört es mE auch zur Ehrlichkeit in der Diskussion, daß man darauf hinweist, daß das Asylrecht als Einwanderungsrecht in großem und - dank Merkel - in bisher noch nie dagewesenem Stil mißbraucht wird. Im übrigen - auch das darf man erwähnen - sollen auch anerkannte Flüchtlinge nur solange bleiben, bis die Lage in ihren Heimatländern eine Rückkehr ermöglicht. Asylrecht ist schließlich
kein Einwanderungsrecht. In D. versuchten Politik, Presse und Migrationsindustrie aber eine "Willkommenskultur" zu implementieren, die den dauernden Aufenthalt der einwandernden sog. "Schutzsuchenden" als Faktum hinstellte. Wie hieß es aber von Anfang an in der öffentlichen Diskussion: "Sie sind gekommen, um zu bleiben". Dieser Slogan wurde noch nur von Frau Göring-Eckhardt getoppt, die meinte: "Uns werden Menschen geschenkt". Wenn aber der Aufenthalt der "Schutzsuchenden" nur temporär ist, warum sind dann aufwendige "Integrationsprogramme" notwendig - einer Integration, die lt. Aussage der Kanzlerin eine Aufgabe für eine oder zwei Generationen ist? Das bedeutet vierzig, fünfzig oder sechzig Jahre.... War das vom Asylrecht, auf das Du Dich beziehst, gewollt?
Die dauernde Wiederholung der Schutzbedürftigkeit fällt spätestens dann in sich zusammen, wenn die sog. "Schutzsuchenden" Urlaub in ihren Heimatländern verbringen (können). Da kann es mit dem Verfolgungsdruck doch nicht so groß sein, oder?
Das gesamte Asylrecht gehört auf den Prüfstand, es ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß. Hier sind dringend Gesetzesänderungen notwendig. Wer freiwillig, als anerkannter "Schutzsuchender", in das Land seiner Verfolgung zurückkehrt, bedarf des Schutzes offensichtlich nicht mehr. Wie kann er sonst einreisen, ohne aufgegriffen und "verfolgt" zu werden?
Deswegen kann ich auch eine solche Meldung nicht verstehen:
Ein Kurzaufenthalt etwa zu Besuchszwecken genügt also nicht, um einem Flüchtling den Schutzstatus abzuerkennen. Zumal ja auch, so heißt es aus dem Bundesinnenministerium, nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen könnten – etwa die Erkrankung eines Verwandten. Das heißt: Wer nur kurz zurückkehrt in sein Heimatland, etwa Syrien oder Afghanistan, der kann in der Regel auch wieder nach Deutschland kommen – ohne Angst haben zu müssen, den Schutzstatus zu verlieren.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... -darf.html
Wie kann er einreisen, ohne aufgegriffen und "verfolgt" zu werden?
Man komme jetzt nicht mit der Begründung, der "Verfolgte" habe sich auf Schleichwegen uä in sein Heimatland begeben. Dann wären keine Einreisestempel in seinen Papieren, mit denen der Aufenthalt nachgewiesen werden könnte.
Ich habe kein Problem damit, wenn in einem Einwanderungsgesetz (wie z. Zt. im AufenthG) festgeschrieben wird, unter welchen Voraussetzungen eine Zuwanderung möglich ist. Dabei gelten natürlich die Erfordernisse des Arbeitsmarktes. Das Asylrecht als Einfallstor für eine - häufig illegale - Einwanderung zu nutzen und dann die entsprechenden Folgen (= Ausschaffung) nicht ziehen zu wollen/können - das kann mE nicht richtig sein.