CIC_Fan hat geschrieben:warum sollte das "Sakramenten Theologisch nicht möglich sein im alten Ritus gibt es eine Stelle wo der Weihekandidat die Vollmacht zur Sündenvergebung erhält ich vermute das gibt es auch bei den tralala "weihen" im NOM der Papst braucht nur Verfügen der Priester ehält damit automatisch die Jurisdiktion
Jawohl, die sakramentale Gewalt zur Sündenvergebung wird allein und zur Gänze durch die (gültige) Weihe erteilt, nur wird sie jurisdiktionsmäßig eingeschränkt.
Das ist eine reine Frage der Schlüsselgewalt.
Der Beweis ist, daß in gewissen Fällen (z.B. Todesgefahr) alle Einschränkungen ohne weiteres fallen. Das wäre nicht möglich, wenn es besagte Gewalt nicht
a radice geben würde.
CIC_Fan hat geschrieben:Im übrigen kann der Papst ja auch ohne weiters das gesammte Kirchenrecht zur Makulatur erklären
Aber nur insofern es reines Kirchenrecht, nicht aber göttliches Recht betrifft. Davon enthält der CIC ja auch einiges.
Ein solch temerärer Akt wäre aber u.U. schismatisch (vgl. Suárez).
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus