Auch wieder wahr.CIC_Fan hat geschrieben:wenn das schreiben übergeben wurde wäre es längst bekannt wenn Kirchen politisch so eine Bombe drinnen wäre

Auch wieder wahr.CIC_Fan hat geschrieben:wenn das schreiben übergeben wurde wäre es längst bekannt wenn Kirchen politisch so eine Bombe drinnen wäre
Quelle: http://press.vatican.va/content/salasta ... 1871.htmlPresseamt des Hl. Stuhls hat geschrieben:[...] Con lo stesso spirito di andare incontro alle esigenze dei fedeli, il Santo Padre “confidando nella buona volontà dei loro sacerdoti perché si possa recuperare, con l’aiuto di Dio, la piena comunione con la Chiesa cattolica” (Mm 12) stabilisce che quanti frequentano le chiese officiate dai sacerdoti della Fraternità san Pio X possano ricevere validamente e lecitamente l’assoluzione sacramentale. [...]
kath.net hat geschrieben:[...] Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.15 Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen. [...]
Ich habe interessehalber ein bisschen gestöbert und Fiolgendes gefunden:HeGe hat geschrieben: Scheint sich auf den ersten Blick und nach meinem rudimentären Italienischverständnis nur auf die Beichtfakultas zu beziehen, oder?
Weiss jemand, von solchen Fällen, dass die Ehe angefochten wurde und wie es ausgegangen ist?Sehr geehrte Frau K,
Ihre Frage an Pater Steiner wurde mir weitergeleitet, weil ich Kirchenrecht im Seminar von Zaitzkofen unterrichte.
Wie Ihnen Pater Steiner schon geantwortet hat, betrifft Ihre Frage die Jurisdiktion, die Befugnis, welche der Priester in normalen Umständen haben muss, um gültig loszusprechen oder eine Ehe segnen zu können.
Die Beichtbefugnis ist leichter als die Befugnis zur Eheassistenz ersetzt, denn die Beichte ist nötiger für das Heil. Jedoch sieht das Kirchenrecht vor, dass auch die Befugnis zur Eheassistenz, die vom Recht aus dem Ortsordinar und dem Pfarrer zukommt und von ihnen einem Priester oder einem Diakon delegiert werden kann, ersetzt werden kann (can.144 §2; can.1111 §2).
Ein Grund für die Ersetzung der Jurisdiktion ist nicht nur der Error communis, sondern auch der positive und begründete Zweifel.
Wenn man annimmt, dass es eine Krise in der Kirche gibt, kann man leicht mit Hilfe der Überlegung, die im Kanon 19 vorgesehen ist, d. h. unter Berücksichtigung
- der Gesetze, die im mehreren Fällen vorsehen, dass eine fehlende Jurisdiktion im Hinblick auf das Heil der Seelen ersetzt wird
- der allgemeinen Rechtsprinzipien: Wie z. B. „Sacramenta propter homines“ oder „salus animarum suprema lex“
- der Billigkeit, mit der die Kirche will, dass ihre Gesetze angewendet werden,
zur Schlussfolgerung kommen, dass die Kirche sicher nicht will, dass eine Befugnis, die jeder Priester leicht bekommt, gerade jene Priester nicht bekommen würden, die dem Glauben treu bleiben wollen.
Darum ist es sicher, dass in diesen Fällen, wo eine besondere Befugnis erfordert ist und wo wir sie wegen unserer Treue zur Tradition nicht bekommen können, ersetzt die Kirche ganz sicher unsere Jurisdiktion.
Dieses Argument ist begründet, und deswegen auch wenn jemand diesbezüglich einen Zweifel hätte, würde diese Befugnis sicher ersetzt.
Gewiss bin ich bewusst, dass diese Überlegung schwer zu teilen ist für jemanden, der denkt, dass die heutige Krise eine ganz normale Krise ist, wie jene, welche die Kirche im Laufe ihrer Geschichte zu leiden hatte. Notsituation besteht schon für junge Leute, die heiraten wollen, wenn sie Schwierigkeiten haben, eine Pfarrei zu finden, wo sie im alten Ritus heiraten können; oder wenn sie einen modernistischen Vorbereitungskurs mitmachen müssen… Es gäbe keine Krise, wenn der Glaube in jeder Pfarrei klar verkündet würde. Das ist aber gar nicht der Fall. Und die Priesterausbildung und die Religionsunterricht in Deutschland sind immer mehr als bedürftig…
Daß Ehen, die in der Priesterbruderschaft geschlossen wurden, von Diözesangerichte wegen Formfehler leicht annuliert wurden, ist gerade ein Ärgernis und bezeugt eher die Krise und die Leichtsinnigkeit dieser Tribunale und ihres Personals!
Ich hoffe diese Zeilen können Ihnen helfen unseren Standpunkt zu verstehen und wünsche Ihnen ein gesegnetes und frohes Fest der Auferstehung unseres Heilands.
P. Patrice Laroche
taddeo hat geschrieben:Weiß ich leider nicht.
(Mich wundert nur etwas, daß der Herr Kirchenrechtler sich hier auf die Vorschriften des CIC 1983 beruft.)
Dacht' ich mir's doch.HeGe hat geschrieben:Richtig vermutet:
kath.net hat geschrieben:[...] Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.15 Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen. [...]
Das weiß ich schon. Mir ist aber neu, daß die sich nach dem CIC 1983 richten würden. Zumindest intern scheinen sie ja ihre Ordnung nach dem CIC 1917 auszurichten?!Hubertus hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Weiß ich leider nicht.
(Mich wundert nur etwas, daß der Herr Kirchenrechtler sich hier auf die Vorschriften des CIC 1983 beruft.)
Die Piusbruderschaft geht nicht von Sedisvakanz aus, wie Du doch eigentlich wissen müßtest.
Von Annulierungen weiß ich nur vom Hörensagen zu berichten. Ich kenne allerdings einen Fall, in welchem die (zumindest heutigen) Eheleute vom Pfarrer aufgefordert worden sind, sich neu trauen zu lassen. Da die (zumindest heutigen) Eheleute sich weigerten, drei Kinder und Ihre Vergangenheit zu "verleugnen" hat der Pfarrer eifrig einen Antrag auf Sanatio in Radice an den Bischof geschrieben, der genehmigt worden ist.DarPius hat geschrieben: Weiss jemand, von solchen Fällen, dass die Ehe angefochten wurde und wie es ausgegangen ist?
Ich weiß von mehreren Fällen, in denen die Ehen annulliert wurden, teilweise sogar vor der staatlichen Scheidung.DarPius hat geschrieben:Weiss jemand, von solchen Fällen, dass die Ehe angefochten wurde und wie es ausgegangen ist?
Das dürfte aber eigentlich gar nicht vorkommen. Zumindest nach der Praxis vor "Mitis iudex" von 2015 wurde das (damals noch verpflichtende) zweitinstanzliche Urteil nicht ausgefertigt, bevor nicht die zivile Scheidung rechtskräftig war.umusungu hat geschrieben:Ich weiß von mehreren Fällen, in denen die Ehen annulliert wurden, teilweise sogar vor der staatlichen Scheidung.
Kann man sich das vorstellen, dass die Beichte erlaubt wurde und die Ehe nicht suppleted wird?Ergebnis: Auch wenn die Argumente, wonach den Priestern der FSSPX außerordentliche delegierte Gewalt zukommen könnte, nicht restlos sicher sind, so vermitteln sie zumindest einen positiven Zweifel, welcher in Verbindung mit dem „ecclesia supplet“-Prinzip mit hinreichender Sicherheit die Gültigkeit der Sakramente gewährleistet. Im übrigen ist davon auszugehen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Supplierung aufgrund allgemeinen Irrtums im Falle der Beichte und Eheschließung beinahe immer erfüllt sind, was der Fürsorgepflicht der Kirche für das Seelenheil ihrer Gläubigen auch durchaus angemessen ist.
Ja, natürlich. Die Zuständigkeit für die Trauassistenz sind wesentlich andere. Beichte hören kann praktisch fast jeder auf kanonischer Basis tätige Priester, sei er aus irgendeiner Diözese, einer Kongregation wie der FSSP usw. Trauassistenz kommt nur dem zuständigen Ortspfarrer oder einem vom diesem delegierten Priester zu. Auch der FSSP-Priester kann nur trauen, wenn ihm zuvor vom Ortspfarrer die "Vollmacht" verliehen wurde.DarPius hat geschrieben:Hier noch ein interessanter Strang
https://antonloehmer.wordpress.com/214 ... r-fsspx-2/
(ich kopiere es einfach mal)Kann man sich das vorstellen, dass die Beichte erlaubt wurde und die Ehe nicht suppleted wird?Ergebnis: Auch wenn die Argumente, wonach den Priestern der FSSPX außerordentliche delegierte Gewalt zukommen könnte, nicht restlos sicher sind, so vermitteln sie zumindest einen positiven Zweifel, welcher in Verbindung mit dem „ecclesia supplet“-Prinzip mit hinreichender Sicherheit die Gültigkeit der Sakramente gewährleistet. Im übrigen ist davon auszugehen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Supplierung aufgrund allgemeinen Irrtums im Falle der Beichte und Eheschließung beinahe immer erfüllt sind, was der Fürsorgepflicht der Kirche für das Seelenheil ihrer Gläubigen auch durchaus angemessen ist.
Ich weiß nicht, wie das in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird. Aber da sich diese Tatsache ja normalerweise allein aus Dokumenten erheben lassen müßte, sollte hier ein Urkundenverfahren möglich sein:ar26 hat geschrieben:Mal eine allgemeine Frage in die Runde. Bedarf es bei Ehen, die vor einem offenkundig unzuständigen Priester, zum Beispiel einem von der FSSPX, und somit formal ungültig geschlossen worden sind, tatsächlich eines Ehenichtigkeitsverfahrens nach Can. 1671 ff. CIC? Würde mich ernstlich wundern.
(Bis 8.12.2015 war das der can. 1686 CIC, geändert durch das MP Mitis iudex.)Can. 1688. Nach Eingang eines Klageantrages gemäß can. 1676 kann der Diözesanbischof, der Gerichtsvikar oder ein eigens bestimmter Richter unter Außerachtlassung der Förmlichkeiten des ordentlichen Gerichtsverfahrens, jedoch nach Ladung der Parteien und unter Beteiligung des Bandverteidigers, die Nichtigkeit einer Ehe durch Urteil feststellen, wenn aufgrund einer Urkunde, gegen die ein Widerspruch oder eine Einrede nicht erhoben werden kann, mit Sicherheit das Vorliegen eines trennenden Ehehindernisses oder ein Mangel der rechtmäßigen Eheschließungsform feststeht, vorausgesetzt, mit gleicher Gewissheit ist klar, dass keine Dispens erteilt worden sei, oder ein Mangel des gültigen Auftrags des Stellvertreters bei der Eheschließung feststeht.
Die Frage ist, was genau hier unter "schwerem Nachteil" zu verstehen ist; ob darunter ggf. ein schwerer moralischer Nachteil verstanden werden kann.CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1116 — § 1. Wenn ohne schweren Nachteil niemand herbeigeholt oder angegangen werden kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz zuständig ist, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den Zeugen schließen:
1° in Todesgefahr;
2° außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen ist, daß der Zustand dieser Verhältnisse einen Monat andauern wird.
§ 2. In beiden Fällen muß, wenn ein anderer Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabeisein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.
Ich habe noch nie gehört, daß ein derartiger Fall in Deutschland als möglich angesehen wird. Natürlich kann ein Nachteil auch moralisch sein, aber innerhalb eines Monats ist es in unseren Breiten immer möglich, Schritte für eine formgerechte Eheschließung zu unternehmen.Hubertus hat geschrieben:Ist denn die Ungültigkeit tatsächlich so sicher?![]()
Die Frage ist, was genau hier unter "schwerem Nachteil" zu verstehen ist; ob darunter ggf. ein schwerer moralischer Nachteil verstanden werden kann.CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1116 — § 1. Wenn ohne schweren Nachteil niemand herbeigeholt oder angegangen werden kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz zuständig ist, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den Zeugen schließen:
1° in Todesgefahr;
2° außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen ist, daß der Zustand dieser Verhältnisse einen Monat andauern wird.
§ 2. In beiden Fällen muß, wenn ein anderer Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabeisein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.
Die Frage wäre, ob der moralische Nachteil ggf. darin gesehen werden könnte, in der neuen Form heiraten zu müssen, falls keine Traunugserlaubnis erwirkt werden kann.taddeo hat geschrieben:Ich habe noch nie gehört, daß ein derartiger Fall in Deutschland als möglich angesehen wird. Natürlich kann ein Nachteil auch moralisch sein, aber innerhalb eines Monats ist es in unseren Breiten immer möglich, Schritte für eine formgerechte Eheschließung zu unternehmen.Hubertus hat geschrieben:Ist denn die Ungültigkeit tatsächlich so sicher?![]()
Die Frage ist, was genau hier unter "schwerem Nachteil" zu verstehen ist; ob darunter ggf. ein schwerer moralischer Nachteil verstanden werden kann.CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1116 — § 1. Wenn ohne schweren Nachteil niemand herbeigeholt oder angegangen werden kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz zuständig ist, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den Zeugen schließen:
1° in Todesgefahr;
2° außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen ist, daß der Zustand dieser Verhältnisse einen Monat andauern wird.
§ 2. In beiden Fällen muß, wenn ein anderer Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabeisein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.
taddeo hat geschrieben:Jedenfalls führt kein Weg daran vorbei, daß die Priester der FSSPX keine ordentliche Trauvollmacht haben (können) und unter den jetzigen Umständen höchstwahrscheinlich auch von keinem Ordinariat bzw. Delegationsberechtigten eine Delegation erhalten werden.
Aber die FSSPX schien/scheint auf dem Konfrontationskurs. Und da muss jeder für sich entscheiden, ob er mitmacht.Sehr geehrte Frau K ,
zu Ihrer Anfrage bzgl. Trauungen von Priestern der Piusbruderschaft ist folgendes anzumerken:
die kirchliche Trauung von zwei katholischen Christen ist nur gültig, wenn das Jawort vor einem Geistlichen mit Trauvollmacht abgegeben wird. Trauvollmacht besitzt u.a. der Ortspfarrer für die Pfarrei/en für die er ernannt ist. Diese Trauvollmacht kann er an einen anderen Geistlichen delegieren.
Dies bedeutet, dass die Eheschließungen vor Priestern der Piusbruderschaft nach katholischem Kirchenrecht nicht gültig sind, da ihnen die Trauvollmacht fehlt. Die bloße Anwesenheit eines Geistlichen der Petrusbruderschaft bzw. des Ortspfarrers ist nicht ausreichend. Entscheidend ist, wer das Jawort erfragt.
In der Hoffnung damit Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
M. Klahm
Michael Klahm
Diözesanrichter
Bischöfliches Offizialat
Hinter dem Dom 6
5429 Trier
Tel.: 651-715-361
Fax: 651-715-47
e-mail: Michael.klahm@bgv-trier.de
Ich bin zwar nicht direkt "betroffen", aber wenn ich überlege, dass Pfarrer in meiner Gemeinde die Vollmacht hat, obwohl er:Sehr geehrte Frau K,
Ihre Frage an Pater Steiner wurde mir weitergeleitet, weil ich Kirchenrecht im Seminar von Zaitzkofen unterrichte.
Wie Ihnen Pater Steiner schon geantwortet hat, betrifft Ihre Frage die Jurisdiktion, die Befugnis, welche der Priester in normalen Umständen haben muss, um gültig loszusprechen oder eine Ehe segnen zu können.
Die Beichtbefugnis ist leichter als die Befugnis zur Eheassistenz ersetzt, denn die Beichte ist nötiger für das Heil. Jedoch sieht das Kirchenrecht vor, dass auch die Befugnis zur Eheassistenz, die vom Recht aus dem Ortsordinar und dem Pfarrer zukommt und von ihnen einem Priester oder einem Diakon delegiert werden kann, ersetzt werden kann (can.144 §2; can.1111 §2).
Ein Grund für die Ersetzung der Jurisdiktion ist nicht nur der Error communis, sondern auch der positive und begründete Zweifel.
Wenn man annimmt, dass es eine Krise in der Kirche gibt, kann man leicht mit Hilfe der Überlegung, die im Kanon 19 vorgesehen ist, d. h. unter Berücksichtigung
- der Gesetze, die im mehreren Fällen vorsehen, dass eine fehlende Jurisdiktion im Hinblick auf das Heil der Seelen ersetzt wird
- der allgemeinen Rechtsprinzipien: Wie z. B. „Sacramenta propter homines“ oder „salus animarum suprema lex“
- der Billigkeit, mit der die Kirche will, dass ihre Gesetze angewendet werden,
zur Schlussfolgerung kommen, dass die Kirche sicher nicht will, dass eine Befugnis, die jeder Priester leicht bekommt, gerade jene Priester nicht bekommen würden, die dem Glauben treu bleiben wollen.
Darum ist es sicher, dass in diesen Fällen, wo eine besondere Befugnis erfordert ist und wo wir sie wegen unserer Treue zur Tradition nicht bekommen können, ersetzt die Kirche ganz sicher unsere Jurisdiktion.
Dieses Argument ist begründet, und deswegen auch wenn jemand diesbezüglich einen Zweifel hätte, würde diese Befugnis sicher ersetzt.
Gewiss bin ich bewusst, dass diese Überlegung schwer zu teilen ist für jemanden, der denkt, dass die heutige Krise eine ganz normale Krise ist, wie jene, welche die Kirche im Laufe ihrer Geschichte zu leiden hatte. Notsituation besteht schon für junge Leute, die heiraten wollen, wenn sie Schwierigkeiten haben, eine Pfarrei zu finden, wo sie im alten Ritus heiraten können; oder wenn sie einen modernistischen Vorbereitungskurs mitmachen müssen… Es gäbe keine Krise, wenn der Glaube in jeder Pfarrei klar verkündet würde. Das ist aber gar nicht der Fall. Und die Priesterausbildung und die Religionsunterricht in Deutschland sind immer mehr als bedürftig…
Daß Ehen, die in der Priesterbruderschaft geschlossen wurden, von Diözesangerichte wegen Formfehler leicht annuliert wurden, ist gerade ein Ärgernis und bezeugt eher die Krise und die Leichtsinnigkeit dieser Tribunale und ihres Personals!
Ich hoffe diese Zeilen können Ihnen helfen unseren Standpunkt zu verstehen und wünsche Ihnen ein gesegnetes und frohes Fest der Auferstehung unseres Heilands.
P. Patrice Laroche
Und hier der angesprochene englische Artikel: http://www.lastampa.it/2017/01/30/vatic ... agina.htmlSchwenkelpott hat geschrieben: ↑Dienstag 31. Januar 2017, 12:06http://de.radiovaticana.va/news/2017/01 ... ng/1289322
Ich bin ja weiß Gott kein Fan der FSSPX ... aber die Bruderschaft sollte sich im Klaren sein, daß unter diesem Pontifikat nicht nur eine "kanonische Regelung" erfolgen wird, sondern eine Gleichschaltung - mit allen Beigeschmäckern, die dieser Begriff hat. Wenn sie sich auf irgendeinen Handel einlassen, werden sie über kurz oder lang platt gemacht, da bin ich mir ziemlich sicher.