Du hast "leider" den Ausgangspunkt der Frage aus den Augen verloren, Allerwertester!taddeo hat geschrieben: ↑Samstag 4. Februar 2017, 14:24Der Depp bist in dem Fall du, denn dieser Satz gibt ganz genau die geltende Rechtslage wieder.Raphael hat geschrieben: ↑Samstag 4. Februar 2017, 13:46Da bist Du entweder einem Deppen auf den Leim gegangen, der es eigentlich besser wissen müßte, oder aber einem Lügner, der mit dem Hebel "Barmherzigkeit" kirchenrechtliche Bestimmungen absurd erscheinen lassen möchte.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Freitag 3. Februar 2017, 20:23http://www.sendbote.com/content/kann-ma ... verweigern
Der c. 916 CIC/1983 wendet sich an den möglichen Empfänger der Kommunion und macht darauf aufmerksam, dass derjenige, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, erst nach der sakramentalen Beichte die Kommunion empfangen darf. Ob eine solche Situation schwerer Sünde besteht, kann also nur der einzelne Gläubige entscheiden, nicht aber ein Kommunionspender. Ansonsten gilt für alle Katholiken das Grundrecht auf Sakramentenempfang (cc. 213 und 843 § 1 CIC/1983), das nur aufgrund eines im Recht vorgesehenen Grundes und nicht durch Entscheid eines Pfarrers oder eines anderen Kommunionspenders eingeschränkt werden darf.![]()
Nur Exkommunizierte und Indizierte, deren Strafe öffentlich festgestellt oder verhängt wurde, MÜSSEN von der Kommunion ferngehalten werden. Alle anderen DARF der Kommunionspender NICHT zurückweisen, wenn sie zur Kommunion hinzutreten, selbst wenn ihm selber bekannt wäre, daß sie unrechtmäßig hinzutreten. Die Verantwortung für den mißbräuchlichen Kommunionempfang liegt in diesen Fällen ausschließlich bei den Empfängern, die sich vor Gott dafür verantworten müssen.

Dort hatte derjenige, der sich selber als vir probatus bezeichnet, von dem Fall eines Protestanten berichtet, der nach einem sakrilegischen Kommunionsempfang von einem Vikar in der Sakristei "der Kopf gewaschen wurde", weil dieser sich in der Messe in die Schlange der Gläubigen gemischt hatte.
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen.

Im Übrigen sind mir andere Fälle aus den USA bekannt, in denen ein Bischof es ausdrücklich untersagt hat, bestimmten katholischen Politikern, die öffentlich für die Abtreibung eingetreten sind, die Kommunion zu spenden.