Wir sind mittlerweile beim Monat August angelangt.
Hier, für Interessierte, zum Vergleich die Übersicht nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:
http://www.traditio.com/calendar/cal1708.pdf
Fast- und Abstinenztage - drei Vigilien
Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage.
Fasttage gibt es im August heute keine.
Die Lorenzvigil (9.8.), sie ist seit dem 4. Jh. bezeugt, und die Vigil des hl. Apostels Bartholomäus (23.8.), zumindest seit dem 6. Jh. bekannt, werden zwar als violette Vigilien begangen (bzw. sie können so begangen werden), sind aber zumindest seit 1917 keine Fast- und Abstinenztage mehr.
Die Vigil von Mariä Himmelfahrt (14.8.) war allerdings (noch nach CIC 1917) bis 1957 ein strenger Fast- und Abstinenztag (in Preußen Fasttag am Samstag vor der äußeren Feier am Sonntag nach dem 15.).
Per Dekret der Konzilskongregation vom 25.7.1957 (AAS 49-1957, 638) wurde aber das Fast- und Abstinenzgebot vom 14. August auf den 7. Dezember (Vigil der Immakulata) verlegt, paradoxerweise also aus dem Sommer in den Winter. Dies geschah, gemäß dem Wortlaut des Dekretes, wegen
difficultates quae, ob locorum et temporum adiuncta, continenter obstant fideli observantiae legis ieiunii et abstinentiae 
, und es ist umso merkwürdiger, als dieses Fast- und Abstinenzgebot dann auf eine Vigil verlegt wurde, die es 1957 bereits nicht mehr gab

, da die erst unter Papst Pius IX. nach 1854 eingeführte Vigil der Immakulata am 7.12. wie die meisten anderen Vigilien mit dem bugnini'schen Rubrikenmassaker 1956 beseitigt wurde.
Seit 1957 werden die Getauften also angehalten, Fleisch zu darben und zu fasten an einer liturgisch nicht mehr existenten Vigil.

Nun, es sollte ja noch toller kommen.
Die Vigil von Mariä Himmelfahrt ist um viele Jahrhunderte älter als die des 7. Dezembers, sie wurde Ende des 7. Jahrhunderts eingeführt. Diese Vigil wurde 1956 beibehalten (seit 1957 also
sine ieiunio). Der hl. Eusebius wird kommemoriert.
An den Vigilien 9.8. und 23.8 kann, wo keine
obligatio Chori besteht, in Privatmessen auch die Messe der Vigil gelesen werden, natürlich ohne Gloria und Credo, mit Gedächtnis des jeweiligen Festes (
duplex simplificatum). Die Feste des hl. Pfarrers von Ars und des hl. Philipp Benizi sind ja weitaus jüngeren Datums. Wenn aber ihre Festmesse genommen wird, wird die Vigil kommemoriert und deren Evangelium als Schlußevangelium gelesen. Am 9. ist in beiden Fällen die dritte Oration das Gedächtnis des hl. Romanus.
Oktaven
Das Fest Mariä Himmelfahrt (neues Meßformular
Signum magnum seit 1951) wird seit mehr als 1000 Jahren, genauer seit 847, mit einer Oktav (heute
octava communis) gefeiert,
semi-duplex innerhalb der Oktav. Am Oktavtag, 22.8., wird aber seit 1942 das Fest des Unbefleckten Herzens Mariä gefeiert, im Range eines dupl. II cl., und ohne Gedächtnis des Oktavtags (der an sich
duplex majus-Rang hätte). Wenn jedoch dieses Fest aus irgend einem Grund verschoben werden muß (wegen eines Patronates z.B., das dupl. I. cl ist), taucht das Gedächtnis des Oktavtages wieder auf.
Auch Sankt Laurentius, 10. August, hat eine noch ältere Oktav, heute
octava simplex, d.h. nur der Oktavtag wird gefeiert (bzw. kommemoriert).
Der Oktavtag hat eine schöne Eigenmesse, die aber am 17. heute nur da zur Geltung kommt, wo Laurentius Patron ist, und der Oktavtag
duplex majus-Rang hat.
Ein verhinderter Sonntag
Am 6. August wird das Fest der Verklärung des Herrn gefeiert, mit Gedächtnis, und Schlußevangelium, des 9. Sonntags nach Pfingsten, sodann, in Privatmessen, Gedächtnis des hl. Papstes Xystus II. und Gefährten.
Praefatio de Nativitate.
Der Sonntag wird am 11. nachgeholt, ohne Gloria und Credo. Gedächtnis der hll. Märtyrer. Dritte Oration
A cunctis.
Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind die Oration
A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte
ad libitum. So am 3., 8., 25., 26. Nur die 2. Oration am 11. und 13.
Am 14. August (Vigil) und innerhalb der Mariä-Himmelfahrtsoktav (nur am 18.) wird die Oration
de Spiritu sancto als dritte genommen.
Private Votiv- und Requiemmessen
In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also im August am 3., 8., 18., 25., 26., wie angedeutet durch ein x in der drittletzten Spalte. (Nicht am 11., da dann der Sonntag nachgeholt wird.)
Last, not least:
Das Evangelium des Festes der Enthauptung des hl. Johannes des Täufers ist ein
stricte proprium. Das bedeutet, daß dies Evangelium zum Schlußevangelium wird, wenn irgendwo ein Fest dupl. I. oder II. cl. am 29. das Fest verdrängt und zur Kommemoration simplifiziert.