Mit dieser wenig subtilen Beleidigung ergänzt Du das Bild, welches Du letztens schon im Forum von Dir selber erstellt hast!

Mit dieser wenig subtilen Beleidigung ergänzt Du das Bild, welches Du letztens schon im Forum von Dir selber erstellt hast!
Die Besetzung von Hausdächern sei bei den diskutierten Szenarien nicht vorgekommen, sagte der Polizeichef. Ob das stimmt? Wurde das noch nie am 01. Mai gemacht? In 2013 wurde die Polizei aus z.B. den Fenster der umliegenden Häuser attackiert.Das „Hamburger Abendblatt“ zitierte aus dem internen Bericht eines Einsatzführers vor Ort. Demnach hätten Polizisten angesichts gewaltbereiter Personen auf den Dächern am Schulterblatt damit gerechnet, mit Gehwegplatten, Brandsätzen und Stahlkugeln attackiert zu werden. Das bayerische Innenministerium bestätigte dem Blatt, dass auch andere Einheiten sich der Weisung widersetzten, vorzurücken.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geiselnah ... C3%BCnchenDer Münchner Kriminalpsychologe Georg Sieber hatte im Vorfeld der Olympischen Spiele von 1972 unter anderem das Szenario eines PLO-Attentats entwickelt, dem das spätere Attentat ziemlich genau entsprach.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42891804.htmlDie Lage 21 beschrieb den Kommando-Raid. "Der Überfall auf Mannschaften von Staaten aus Konfliktgebieten", so die Fall-Studie, "ist für Guerilla- und Widerstandsorganisationen jeder Richtung eine attraktive Chance, sich selbst darzustellen, Lösegelder und andere Vorteile zu erzwingen, den Ablauf der Spiele zu einer politischen Demonstration umzufunktionieren.
(...)
Aber angesichts der Devise von den "heiteren Spielen" mochte der Präsident Sicherheit und Ordnung "nicht formal, blind und unflexibel" durchsetzen -- und ließ Siebers Psycho-Lage als "zu unrealistisch" ablehnen.
Zwischenfälle. Demonstrationen, Prügeleien, die im Polizeijargon "Kleinstörung" genannte Verwicklung -- darauf richteten sich die Olympia-Planer ein. Die Katastrophe durfte nicht sein, mithin war sie nicht konkreter Bestandteil polizeilicher Vorbereitung.
Eine vollmundige Behauptung, für die Du sicherlich noch Belege nachschieben wirst, oder?
Hier im Kreuzgang ist man katholisch, kreuzfidel und kontrovers.
Lass mich ab jetzt einfach mit gutem Beispiel vorangehen. Irgendwann kreuzen sich unsere Stimmen hier wieder. Aber erst einmal versuche ich das zu umgehen.
Der Gedanke drängt sich schon auf.
Für keine der 13 Personen sei ein Haftbefehl beantragt worden, bestätigte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Er begründete dies damit, dass sich aus der Situation der Ingewahrsamnahme heraus keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung an Gewalttaten ergeben hätten.
Die Polizei hatte Hinweise:Caviteño hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. Juli 2017, 16:16Die Besetzung von Hausdächern sei bei den diskutierten Szenarien nicht vorgekommen, sagte der Polizeichef. Ob das stimmt? Wurde das noch nie am 01. Mai gemacht? In 2013 wurde die Polizei aus z.B. den Fenster der umliegenden Häuser attackiert.
https://www.shz.de/regionales/hamburg/g ... 75841.htmlLaut „Bild“-Zeitung hatte der Besitzer eines im Zentrum der Krawall-Kundgebung am Schulterblatt gelegenen Hauses die Polizei frühzeitig darauf hingewiesen, dass ein Baugerüst um das Haus stehe und dies zu Problemen führen könne. Auch habe er der Polizei einen Schlüssel für das Haus überlassen.
Hamburgs Polizeisprecher Timo Zill bestätigte am Dienstag, dass die Polizei einen Schlüssel für das Haus gehabt habe.
http://www.bild.de/regional/hamburg/g20 ... .bild.htmlBILD liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vom Mittwoch, 5. Juli, an das Polizeikommissariat 16 vor. Darin verzichten die Hauseigentümer ausdrücklich auf ihr Hausrecht, um der Polizei die Möglichkeit zu geben, das Haus – es ist derzeit unbewohnt und wird renoviert – zu begehen.
Gleichzeitig machte Hausverwalter Jan T. dem Revier nach eigenen Angaben telefonisch deutlich, dass man befürchte, wegen des Gerüsts könne es bei den anstehenden Krawallen zu Schwierigkeiten kommen.
Gleichzeitig kündigte er an, dass er den Schlüssel für die Immobilie übergeben werde. Das geschah am Freitag, 7. Juli. Das Übergabe-Protokoll liegt BILD ebenfalls vor.
Ok, nehmen wir einfach mal an, daß es Fahrlässigkeit gewesen ist, die die Besetzung dieses Hausdachs ermöglicht hat. Und nehmen wir weiterhin auch noch an, daß die Typen auf dem Dach es tatsächlich geschafft haben, der Polizei über einen beträchtlichen Zeitraum hinweg den Durchgang zu verwehren. Das würde aber immer noch gar nichts erklären, jedenfalls nicht die Behauptung der Anwohner, daß in ihrem Viertel stundenlang keine Polizei gesichtet wurde.
Die Demonstranten kamen aus Richtung Bahnhof Altona, und von hier aus gesehen hab' ich zuerst gedacht, daß das Polizeibeamte sind, weil da hinten standen Mannschaftswagen, am Bahnhof und vor der Commerzbank und der Deutschen Bank. ... Und dann hab' ich gemerkt, daß das Demonstranten sind, ... ... dann fliegen auch schon die Molotow-Cocktails ... ... knapp 10 Minuten später kam die Polizei, also einfach nur hinterhergeschlendert, und ich hab' den Eindruck gehabt, daß die gar kein Interesse hatten, die Leute zu behindern oder festzuhalten oder uns zu schützen.
Ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht, warten wir einmal ab, was ein Untersuchungsausschuß hier noch ermittelt. Ich könnte mir vorstellen, daß man nicht genügend Polizeikräfte hatte, um einerseits die Straße zu sperren und andererseits einen Teil über andere Wege in die Gegend zu bringen. Ob man die vorhandenen Kräfte einfach halbieren konnte, um die Chaoten einzukreisen, weiß ich nicht. Wenn man sich die videos anschaut, sieht man wohl kaum "zuviel" Polizei.RomanesEuntDomus hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. Juli 2017, 18:52In Hamburg gibt es massenhaft Straßen, d.h. wenn eine davon blockiert ist, dann nimmt man eben einfach eine andere und macht einen Umweg von maximal ein paar hundert Metern, um zum Ziel zu gelangen. Schließlich handelt es sich nicht um den Pfälzer Wald, wo der Verkehr komplett zum Erliegen kommt, wenn mal ein Baum auf eine Straße fällt.
Witzig ist, sich den ersten OB einer deutschen Stadt vorzustellen, der steif und fest das Gegenteil behauptete.
spon hat geschrieben:Schulterblatt 1 - das Haus im Zentrum der Krawalle
Bei den G20-Krawallen im Schanzenviertel spielte ein Gebäude eine zentrale Rolle. Was sich auf dem Haus Schulterblatt 1 abspielte, ließ die Polizei stundenlang abwarten - aus Angst um das Leben der Beamten.
Von Christoph Titz
[...]
Einige mutmaßliche Gewalttäter hatten das Baugerüst vor dem Gebäude erklommen und waren so auf das Dach gelangt. Zwischen 23 Uhr und Mitternacht filmte ein Polizeihubschrauber dann die Szene, die zum Sinnbild für die enthemmte Gewalt am Rande von G20 wurde.
Deine politischen Überzeugungen dominieren Deine religiösen; damit kann man kein gutes Beispiel sein!Torsten hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. Juli 2017, 17:36Lass mich ab jetzt einfach mit gutem Beispiel vorangehen. Irgendwann kreuzen sich unsere Stimmen hier wieder. Aber erst einmal versuche ich das zu umgehen.
Das ist doch sein Job - oder soll er sich hinstellen und sagen: "Sorry, wir können Euch bei solchen Ereignissen nicht schützen."
In Kriegssituationen hat eine Guerillataktik immer auch Erfolge aufzuweisen. Selbst hochgerüstete und gut ausgebildete Armeen können bei einer solchen asymetrischen Kriegsführung nicht immer Sieger bleiben.Caviteño hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juli 2017, 08:16Man wagt sich die Entwicklung bei flächendeckenden Unruhen (im Winter bei Stromausfall) überhaupt nicht vorzustellen. Wenn ein paar tausend Chaoten in HH ausreichen, marodierend durch die Straßen zu ziehen, was passiert dann, wenn dies in zehn oder fünfzehn Städten gleichzeitig geschieht?![]()
In Deutschland ist das Vermummen bei Demonstrationen für sich alleine genommen schon eine Straftat:Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juli 2017, 09:06Gestern hat de Maizere bei Dunja Hayali erklärt, dass der Hamburger Polizeichef bei den Polizeieinsätzen federführend war und dass er und mit ihm die involvierten Innenbehörden und er selbst sich im Vorfeld dafür entschieden hätten, bei jeder Demonstration sofort gegen die Vermummten vorzugehen. Das fand er immer noch richtig.
So ineffizient waren die Grenzkontrollen
Wie aus einer Antwort der Bundespolizei auf eine Anfrage von t-online.de hervorgeht, sind bei den Grenzkontrollen lediglich 61 mutmaßliche Gewalttäter abgewiesen worden. ...
Zwar sind nach Informationen von t-online.de tatsächlich 917 Menschen im Vorfeld des Gipfels an den deutschen Grenzen abgewiesen worden – die Bundespolizei erklärte aber explizit, nur 61 dieser Zurückweisungen stünden im Zusammenhang mit dem Treffen der Staatschefs in Hamburg.
Das stimmt so nicht, Vermummen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Deshalb greift das Legalitätsprinzip!Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juli 2017, 09:52Ich habe ja ausdrücklich geschrieben, es sei legitim. Da es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann die Polizei selbst entscheiden, ob es in einer Situation geboten ist, sie zu verfolgen, oder ob ihr andere Ziele dringlicher sind. Diese Ziele sind nicht zwingend nur die Eigensicherung. Sie hätte auch beschließen können: da haben wir eine Menge von Chaoten auf einem Haufen, die lassen wir Polizei eskortiert erst mal ein paar Meter laufen und verteilen sie nicht über die 'Stadt und verhindern so Straftaten.
Nein, das ist nicht die Rechtslage und zwar schon seit 1989 nicht mehr!Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juli 2017, 10:04Zur Straftat wird die Vermummung erst, wenn sie in einer gewalttätigen Menschenmasse getragen wird und die Polizei zum Ablegen aufgefordert hat. Bevor der erste Stein geworfen wird, sind wir noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Es müssen keine Steine fliegen.§ 17a Versammlungsgesetz
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Innenministerium greift Schulz scharf an
In der Debatte um die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg hat das Innenministerium jetzt SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz scharf angegriffen. ...
SPD-Chef Schulz hatte nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel von "marodierenden Banden" gesprochen, die für sich keinerlei politische Legitimation in Anspruch nehmen könnten, und ergänzt: "Das hat Züge von Terrorismus."
Du kennst offenbar die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juli 2017, 10:41Natürlich ist die Vermummung verboten, alle Ordnungswidrigkeiten sind verboten und sollen auch geahndet werden.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 28 Abs. 1 Zif 1a VersammlungsG beim Mitführen von Gegenständen vor, die zur Vermummung geeignet sind. Werden sie jedoch getragen - liegt - s.o. - eine Straftat vor.(2) Wer
2.
entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt oder...
(...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Danke für den Hinweis bzgl. der juristischen Einordnung des Burkaverbots. War mir so nicht bekannt, ist aber einleuchtend.(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1a.
entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 2 bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, einem Aufzug oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, mit sich führt.