Diese Abschwörung ist nicht identisch mit der Abschwörung von 1859 (deutscher Text in einer diözesanen Collectio Rituum aus den 1930er Jahren) und war, wenn ich die Rubriken richtig verstehe, auch nicht integraler Teil der Versöhnung, sondern für den Spezialfall der Wiederaufnahme eiens Häresiarchen oder vorzüglichen Autors einer Häresie vorgesehen. Der Eid von 1859 war hingegen von jedem Konvertiten abzulegen. Da muß es doch eine lateinische Fassung geben!?Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Oktober 2017, 00:01Hier der Text in einer von Papst Leo XIII. 1895 genehmigten Form, unter Fasc. V im dritten Abschnitt.Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
Ich gehe davon aus, daß es unterschiedliche Textfassungen gab bzw. gibt, z.T. wohl auch nach Diözesen.
Deckungsgleich mit der Fassung 1765.
Vorsicht Scannfehler!
http://www.liturgialatina.org/pontificale/000.htm
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Wie gesagt, es gibt m.W. keine allgemeine vorgeschriebene Form, sondern dieselben variieren nach Diözesen, auch sprachlich.ad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 12:23Diese Abschwörung ist nicht identisch mit der Abschwörung von 1859 (deutscher Text in einer diözesanen Collectio Rituum aus den 1930er Jahren) und war, wenn ich die Rubriken richtig verstehe, auch nicht integraler Teil der Versöhnung, sondern für den Spezialfall der Wiederaufnahme eiens Häresiarchen oder vorzüglichen Autors einer Häresie vorgesehen. Der Eid von 1859 war hingegen von jedem Konvertiten abzulegen. Da muß es doch eine lateinische Fassung geben!?Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Oktober 2017, 00:01Hier der Text in einer von Papst Leo XIII. 1895 genehmigten Form, unter Fasc. V im dritten Abschnitt.Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
Ich gehe davon aus, daß es unterschiedliche Textfassungen gab bzw. gibt, z.T. wohl auch nach Diözesen.
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http://www.liturgialatina.org/pontificale/000.htm
Hier z.B. (auf der Grundlage der Form von 1859), in einem Ritual ad usum cleri Angliae, die Reception of converts and profession of faith, teilweise in englischer Sprache, ab S. 500:
http://www.liturgia.it/ritrom.pdf
Die Moralisten Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II, 682) zu diesen Abjurationsformen (fett und []-Klammer von mir, Fußnoten weggelassen):
Abjuratio habetur juridice peracta, cum fit coram Ordinario loci vel ejus delegato et saltem duobus testibus. (can. 2314-2). - Quoad formam abjurationis varia a S. Sede emanarunt decreta ; practice sufficit hodie [i.e. post codicem a. 1917 promulgatum] Professio Fidei in initio Codicis apposita. Pro foro interno nulla, ut videtur, forma est praescripta ; quare ibidem sufficit omnis modus, qui arbitrio recipientis sufficienter exprimit factum abjurationis, v.g. haec verba Professionis Fidei in fine: "haereses quascunque ab Ecclesia damnatas ego pariter damno ac rejicio": quibus addi possunt verba "Sic me Deus adjuvet".
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Mir als Restaurator mit Spezialisierung auf Paramente kommen immer wieder Messkleider, als auch Ornate in die Finger, wo regelmäßig Manipel Velum und Bursa fehlen. Auch immer wieder finden sich garnituren teilweise ausgelagert auf Pfarrdachböden o.ä. an. Kürzlich kam mit bei einer Bassgeige aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhundert ein Fall in die Hände, wo eben jene Kleinen Paramente bewusst zerstört wurden, um damit die Möglichkeit zur Zelebration der alten Messe zu unterbinden. Ich weiß auch, das es üblich ist, bei Missfallen, zumeist des Pfarrers oder irgendeines Gremiums, Paramente zu verschenken, oder auch verbotenerweise an Händler zu verschleudern, o.ä.. Aggressive zerstörungswut im Zuge der Nachkonziliaren kirchlichen Kulturrevolution sind mir zwar in dem Masse bekannt, dass der Pfarrer auch schon mal Fenster eingeschlagen hat, wie auch Stuck und Figuren teilweise eigenständig entfernt hat, aber bei Paramenten, zumal bei materiell wahrhaft kostbaren, wie eben jenem, war mir, selbst als Experten kaum bekannt. Ich kenne eher das Gegenteil. Für so etwas gibt es namentlich meinen Berufsstand. Kommt so etwas flächendeckend öfters vor?
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Daß die kleinen Paramente mutwillig zerstört wurden, ist mir so nicht bekannt, ich würde es aber einigen mir bekannten Energumenen der NOMenklatura ohne weiteres zutrauen. Wohl habe ich oft auf Trödelmärkten u.ä. etwa haufenweise Bursen gesehen in den verschiedensten liturgischen Farben, natürlich ohne die dazugehörigen Paramente. Die wären also separat veräußert worden. Auch Kaseln und Manipel, aber fast immer Einzelstücke, ohne die anderen dazugehörigen Teile, und sehr oft leider in einem desolaten Zustand.Paramentenmeister hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 15:49Mir als Restaurator mit Spezialisierung auf Paramente kommen immer wieder Messkleider, als auch Ornate in die Finger, wo regelmäßig Manipel Velum und Bursa fehlen. Auch immer wieder finden sich garnituren teilweise ausgelagert auf Pfarrdachböden o.ä. an. Kürzlich kam mit bei einer Bassgeige aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhundert ein Fall in die Hände, wo eben jene Kleinen Paramente bewusst zerstört wurden, um damit die Möglichkeit zur Zelebration der alten Messe zu unterbinden. Ich weiß auch, das es üblich ist, bei Missfallen, zumeist des Pfarrers oder irgendeines Gremiums, Paramente zu verschenken, oder auch verbotenerweise an Händler zu verschleudern, o.ä..
Das habe ich erlebt in unserer damaligen Pfarre (die wir natürlich nach der Zwangseinführung des Modernismus definitiv haben verlassen müssen), als (ob vom Pfarrer eigenhändig oder nicht, kann ich nicht sagen, aber jedenfalls von ihm veranlaßt) die 12 hochwertigen geschnitzten ebenholzenen Apostelstatuen (aus dem 18. Jh. und unter Denkmalschutz) aus der ebenso geschnitzten Empore herausgesägt und als Einzelstücke antiquarisch (wohl teuer) verkauft wurden, und damit unwiderruflich in alle Winde zerstreut. Es wurde natürlich niemand belangt.Paramentenmeister hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 15:49Aggressive zerstörungswut im Zuge der Nachkonziliaren kirchlichen Kulturrevolution sind mir zwar in dem Masse bekannt, dass der Pfarrer auch schon mal Fenster eingeschlagen hat, wie auch Stuck und Figuren teilweise eigenständig entfernt hat ...
Ein tieferes Symbol für die verlorene (und oft bewußt abgelehnte) Apostolizität in der Konzilskirche wäre schwerlich auszudenken.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Also der Hl. Stuhl hat die volkssprachlichen Abjurationes gebilligt, ohne daß diese ihr auf Latein vorlagen?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 13:02Wie gesagt, es gibt m.W. keine allgemeine vorgeschriebene Form, sondern dieselben variieren nach Diözesen, auch sprachlich.ad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 12:23Diese Abschwörung ist nicht identisch mit der Abschwörung von 1859 (deutscher Text in einer diözesanen Collectio Rituum aus den 1930er Jahren) und war, wenn ich die Rubriken richtig verstehe, auch nicht integraler Teil der Versöhnung, sondern für den Spezialfall der Wiederaufnahme eiens Häresiarchen oder vorzüglichen Autors einer Häresie vorgesehen. Der Eid von 1859 war hingegen von jedem Konvertiten abzulegen. Da muß es doch eine lateinische Fassung geben!?Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Oktober 2017, 00:01Hier der Text in einer von Papst Leo XIII. 1895 genehmigten Form, unter Fasc. V im dritten Abschnitt.Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
Ich gehe davon aus, daß es unterschiedliche Textfassungen gab bzw. gibt, z.T. wohl auch nach Diözesen.
Deckungsgleich mit der Fassung 1765.
Vorsicht Scannfehler!
http://www.liturgialatina.org/pontificale/000.htm
Hier z.B. (auf der Grundlage der Form von 1859), in einem Ritual ad usum cleri Angliae, die Reception of converts and profession of faith, teilweise in englischer Sprache, ab S. 500:
http://www.liturgia.it/ritrom.pdf
Die Moralisten Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II, 682) zu diesen Abjurationsformen (fett und []-Klammer von mir, Fußnoten weggelassen):
Abjuratio habetur juridice peracta, cum fit coram Ordinario loci vel ejus delegato et saltem duobus testibus. (can. 2314-2). - Quoad formam abjurationis varia a S. Sede emanarunt decreta ; practice sufficit hodie [i.e. post codicem a. 1917 promulgatum] Professio Fidei in initio Codicis apposita. Pro foro interno nulla, ut videtur, forma est praescripta ; quare ibidem sufficit omnis modus, qui arbitrio recipientis sufficienter exprimit factum abjurationis, v.g. haec verba Professionis Fidei in fine: "haereses quascunque ab Ecclesia damnatas ego pariter damno ac rejicio": quibus addi possunt verba "Sic me Deus adjuvet".
Wenn ich nun nur die alte Professio fidei in lateinischer Fassung suche, wo werde ich fündig? (google brachte mir nicht das gewünschte Ergebnis).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Die "alte" ist wohl die professio fidei Tridentina, die im CIC übernommen wurde, mit einem Zusatz zum Vatikanum.ad-fontes hat geschrieben: ↑Samstag 28. Oktober 2017, 12:44Also der Hl. Stuhl hat die volkssprachlichen Abjurationes gebilligt, ohne daß diese ihr auf Latein vorlagen?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 13:02Wie gesagt, es gibt m.W. keine allgemeine vorgeschriebene Form, sondern dieselben variieren nach Diözesen, auch sprachlich.ad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 12:23Diese Abschwörung ist nicht identisch mit der Abschwörung von 1859 (deutscher Text in einer diözesanen Collectio Rituum aus den 1930er Jahren) und war, wenn ich die Rubriken richtig verstehe, auch nicht integraler Teil der Versöhnung, sondern für den Spezialfall der Wiederaufnahme eiens Häresiarchen oder vorzüglichen Autors einer Häresie vorgesehen. Der Eid von 1859 war hingegen von jedem Konvertiten abzulegen. Da muß es doch eine lateinische Fassung geben!?Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Oktober 2017, 00:01Hier der Text in einer von Papst Leo XIII. 1895 genehmigten Form, unter Fasc. V im dritten Abschnitt.Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
Ich gehe davon aus, daß es unterschiedliche Textfassungen gab bzw. gibt, z.T. wohl auch nach Diözesen.
Deckungsgleich mit der Fassung 1765.
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http://www.liturgialatina.org/pontificale/000.htm
Hier z.B. (auf der Grundlage der Form von 1859), in einem Ritual ad usum cleri Angliae, die Reception of converts and profession of faith, teilweise in englischer Sprache, ab S. 500:
http://www.liturgia.it/ritrom.pdf
Die Moralisten Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II, 682) zu diesen Abjurationsformen (fett und []-Klammer von mir, Fußnoten weggelassen):
Abjuratio habetur juridice peracta, cum fit coram Ordinario loci vel ejus delegato et saltem duobus testibus. (can. 2314-2). - Quoad formam abjurationis varia a S. Sede emanarunt decreta ; practice sufficit hodie [i.e. post codicem a. 1917 promulgatum] Professio Fidei in initio Codicis apposita. Pro foro interno nulla, ut videtur, forma est praescripta ; quare ibidem sufficit omnis modus, qui arbitrio recipientis sufficienter exprimit factum abjurationis, v.g. haec verba Professionis Fidei in fine: "haereses quascunque ab Ecclesia damnatas ego pariter damno ac rejicio": quibus addi possunt verba "Sic me Deus adjuvet".
Wenn ich nun nur die alte Professio fidei in lateinischer Fassung suche, wo werde ich fündig? (google brachte mir nicht das gewünschte Ergebnis).
Die ist öfter zu finden:
etwa hier: http://www.ultramontes.pl/professio_fidei.htm
oder hier: http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... icae_fidei
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ist in dieser Ausgabe des Pontificale in der (2.) Interrogatio bei der Frage "Abrenuntias etiam" vel und sive ebenfalls in Schwarz gedruckt? Ich frage dies, weil diese im folgenden Segensgebet als auch zuvor bei Ingredere in rot stehen (also wohl nur das gesprochen wird, was tatsächlich zutrifft (heidnisch, häretisch oder jüdisch). Warum sollte das bei der Abschwörung anders sein?Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
Ich gehe davon aus, daß es unterschiedliche Textfassungen gab bzw. gibt, z.T. wohl auch nach Diözesen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Nein, steht in rot (S. 390, Venedig, Balleoni, 1765).ad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 09:55Ist in dieser Ausgabe des Pontificale in der (2.) Interrogatio bei der Frage "Abrenuntias etiam" vel und sive ebenfalls in Schwarz gedruckt? Ich frage dies, weil diese im folgenden Segensgebet als auch zuvor bei Ingredere in rot stehen (also wohl nur das gesprochen wird, was tatsächlich zutrifft (heidnisch, häretisch oder jüdisch). Warum sollte das bei der Abschwörung anders sein?Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 23:52Das gehört ins Pontifikale, nicht ins Rituale, da nur ein Bischof (mit ordentlicher Jurisdiktion) eine solche Rekonzilierung pro foro externo vornehmen kann.ad-fontes hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Oktober 2017, 19:15Leider habe ich nur eine deutsche Übersetzung der Professio fidei et abjuratio haeresis aus dem Ritus ex haeresi vel schismate revertentes juxta formam a S. Congegatione S. Officii die 20 Juli 1859 approbatam. Im Rituale Romanum wurde ich nicht fündig. Wer kann mit dem lateinisichen Original aufwarten oder auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie lange blieb der Ritus ad reconciliandam Apostatam etc. des Pontificale in Gebrauch? Wurde er auch bei Konsersionen Erwachsener (außerhalb der Kirche Getaufter, aber bis zur Konversion nicht mit ihr in Gemeinschaft Stehender gebraucht), oder etwas allgemeienr gefragt: Wann kam er zur Anwendung?
Ich habe hier im Hause heute abend nur ein Pontifikale aus dem Jahre 1765 zur Hand. Dort steht im dritten Teil der Ordo ad reconciliandum apostatam, schismaticum vel haereticum. Selbstverständlich gilt der nur für Erwachsene, bzw. für jene, die das Unterscheidungsalter erreicht haben, und sich vor ihrer Konversion den Glaubensabfall, das Schisma oder die Häresie bewußt zu eigen gemacht hatten.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Mir scheint es dazu also keine Fragen zu geben.Damasus hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. September 2017, 21:02Die kurze Antwort darauf wäre z.B. "in einem Umzugskarton" in meinem Keller.
Mir schwarnte, dass es noch unten ein Schattendasein fristet. Ich habe daraufhin mal unten nachgeschaut und auch ein Stapelchen von Kopien des Messpropriums gefunden.
Gibt es dazu eine weitere Frage?
In Christo sunt omnes thesauri sapientiæ et scientiæ absconditi. (Col 2,3)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Anzumerken wäre noch, daß Paramente, durch die bloße Tatsache, daß sie zum öffentlichen Verkauf angeboten werden, exsekriert sind, also ihre Segnung verloren haben.Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 17:10Daß die kleinen Paramente mutwillig zerstört wurden, ist mir so nicht bekannt, ich würde es aber einigen mir bekannten Energumenen der NOMenklatura ohne weiteres zutrauen. Wohl habe ich oft auf Trödelmärkten u.ä. etwa haufenweise Bursen gesehen in den verschiedensten liturgischen Farben, natürlich ohne die dazugehörigen Paramente. Die wären also separat veräußert worden. Auch Kaseln und Manipel, aber fast immer Einzelstücke, ohne die anderen dazugehörigen Teile, und sehr oft leider in einem desolaten Zustand.Paramentenmeister hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 15:49Mir als Restaurator mit Spezialisierung auf Paramente kommen immer wieder Messkleider, als auch Ornate in die Finger, wo regelmäßig Manipel Velum und Bursa fehlen. Auch immer wieder finden sich garnituren teilweise ausgelagert auf Pfarrdachböden o.ä. an. Kürzlich kam mit bei einer Bassgeige aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhundert ein Fall in die Hände, wo eben jene Kleinen Paramente bewusst zerstört wurden, um damit die Möglichkeit zur Zelebration der alten Messe zu unterbinden. Ich weiß auch, das es üblich ist, bei Missfallen, zumeist des Pfarrers oder irgendeines Gremiums, Paramente zu verschenken, oder auch verbotenerweise an Händler zu verschleudern, o.ä..
Wenn sie, ggf. nach Reparatur oder Restauration, wieder verwendet werden sollen, müssen sie zuerst wieder gesegnet werden.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Das würde bedeuten, dass die Exsekration ohne liturgische Handlung eintritt, während die Konsekration an eine solche gebunden ist. Ich gehe davon aus, dass kein Geistlicher bewusst exsekriert hat. Auf eine entsprechende Anfrage hin hat man mir gesagt, dass die Segnung eines Gegenstands nicht verloren gehen kann. Das scheint mir eigentlich auch plausibel. Wenn jemand Paramente feilbietet, dann sind sie zwar vielleicht beschädigt (worden), aber bleiben dennoch sakrale Gebrauchsgegenstände. Paramente können ja auch gewaschen werden, ohne dass die Segnung verloren geht. Gibt es einen Beleg für die Notwendigkeit der Wiedersegnung?
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Wenn ein Geistlicher Paramente oder andere sacra Supellex (Kelche, Ziborien usw.) veräußert, nimmt er die Exsekration (die kirchenrechtlich festgelegt ist) bewußt in Kauf, da bei einem Geistlichen in diesem Punkt nicht von Ignoranz auszugehen ist.
Nein, das trifft nicht zu.
Ein sakraler Gegenstand verliert seine Weihe bzw. seine Konsekration, wenn er Läsionen oder Änderungen erfährt, die seine Form verändern, und ihn zu seinem eigentlichen Gebrauch untauglich machen, oder wenn er für unlautere Zwecke verwendet wurde oder dem öffentlichen Verkauf angeboten wurde (also auch ohne Läsionen oder Änderungen).
Dazu ganz klar das Kirchenrecht, wie es 1917 kodifiziert wurde:
Da nun aber die Benediktion der Paramente, und die Konsekration der vasa sacra, sub gravi verpflichtet (so die Moralisten, z.B. Aertnys-Damen, gerade zur Hand, II 175, vgl. Ritus servandus I,2 und De defectibus 10,1), ergibt sich von selbst die Notwendigkeit einer erneuten Weihe bzw. Konsekration in diesen Fällen, bevor sie (wieder) gebraucht werden können.Can. 1305. § 1. Sacra supellex benedicta aut consecrata benedictionem aut consecrationem amittit:
1º Si tales laesiones vel mutationes subierit ut pristinam amiserit formam, et iam ad suos usus non habeatur idonea;
2º Si ad usus indecoros adhibita vel publicae venditioni exposita fuerit.
Auch ein Altar wird exsekriert, wenn die Mensa vom Stipes (von der Basis), wenn auch nur für kurze Zeit, abgehoben wird (can. 1200-1º).
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Dann gehe ich davon aus, dass Waschen erlaubt ist.
Welche Aussagen macht denn das aktuelle Kirchenrecht dazu?
Welche Aussagen macht denn das aktuelle Kirchenrecht dazu?
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Keine Ahnung.
(Aber, allgemein gesagt, man täte gut daran, sich nicht ohne weiteres hinwegzusetzen über das, was über Jahrhunderte in der Kirche Geltung gehabt hat, auch wenn im Konzilsverein die Rechtslage seit 1983 anders sein sollte.)
Zum Waschen:
Die Altarwäsche (Palla, Purifikatorium, Corporale, wohl auch die Altartücher, obwohl die can. 1306-2º CIC/1917 nicht genannt werden) muß erst von einem Kleriker in ordinibus maioribus (also in der lateinischen Kirche von Subdiakon aufwärts) ausgewaschen werden, wonach das erste Waschwasser ins Sakrarium abgeschüttet wird.
Est dann kann es zur eigentlichen Wäsche an eine dazu geeignete (Laien-)Person weitergegeben werden.
Paramente werden wohl nur trocken gereinigt, nehme ich an. Das kann ohne weiteres von Laien geschehen, soviel ich weiß.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Sich verschiedene Rechtsgrundlagen parallel anzusehen, bedeuetet ja nun aber nicht automatisch, sich über etwas hinwegzusetzen, zumal du ohne genaue Kenntnisse gar nicht weißt, worüber eigentlich. Na ja, sei’s drum.
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Das ist richtig.Junias hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 15:16Sich verschiedene Rechtsgrundlagen parallel anzusehen, bedeuetet ja nun aber nicht automatisch, sich über etwas hinwegzusetzen, zumal du ohne genaue Kenntnisse gar nicht weißt, worüber eigentlich. Na ja, sei’s drum.
Aber in der Praxis ist die alles Frühere pauschal verwerfende Grundhaltung weit verbreitet.
Davor wollte ich im Kleindruck warnen.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Danke schön!Lycobates hat geschrieben:
Nein, steht in rot (S. 390, Venedig, Balleoni, 1765).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Oh doch..habe Deine Antwort vom 12. August übersehen! Melde mich per PN, wenn's recht ist!?Damasus hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 11:11Mir scheint es dazu also keine Fragen zu geben.Damasus hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. September 2017, 21:02Die kurze Antwort darauf wäre z.B. "in einem Umzugskarton" in meinem Keller.
Mir schwarnte, dass es noch unten ein Schattendasein fristet. Ich habe daraufhin mal unten nachgeschaut und auch ein Stapelchen von Kopien des Messpropriums gefunden.
Gibt es dazu eine weitere Frage?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Darf ein ein Purificatorium für eine weitere Verwendung, ohne gewaschen worden zu werden, gebügelt werden?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 15:04Keine Ahnung.
(Aber, allgemein gesagt, man täte gut daran, sich nicht ohne weiteres hinwegzusetzen über das, was über Jahrhunderte in der Kirche Geltung gehabt hat, auch wenn im Konzilsverein die Rechtslage seit 1983 anders sein sollte.)
Zum Waschen:
Die Altarwäsche (Palla, Purifikatorium, Corporale, wohl auch die Altartücher, obwohl die can. 1306-2º CIC/1917 nicht genannt werden) muß erst von einem Kleriker in ordinibus maioribus (also in der lateinischen Kirche von Subdiakon aufwärts) ausgewaschen werden, wonach das erste Waschwasser ins Sakrarium abgeschüttet wird.
Est dann kann es zur eigentlichen Wäsche an eine dazu geeignete (Laien-)Person weitergegeben werden.
Paramente werden wohl nur trocken gereinigt, nehme ich an. Das kann ohne weiteres von Laien geschehen, soviel ich weiß.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Sündigt ein Zelebrant schwer, wenn er in Unkenntnis der Rechtslage oder der Tatsache, daß das Korporale exsekriert ist, auf einem solchen das hl. Meßopfer darbringt?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 14:37Wenn ein Geistlicher Paramente oder andere sacra Supellex (Kelche, Ziborien usw.) veräußert, nimmt er die Exsekration (die kirchenrechtlich festgelegt ist) bewußt in Kauf, da bei einem Geistlichen in diesem Punkt nicht von Ignoranz auszugehen ist.
Nein, das trifft nicht zu.
Ein sakraler Gegenstand verliert seine Weihe bzw. seine Konsekration, wenn er Läsionen oder Änderungen erfährt, die seine Form verändern, und ihn zu seinem eigentlichen Gebrauch untauglich machen, oder wenn er für unlautere Zwecke verwendet wurde oder dem öffentlichen Verkauf angeboten wurde (also auch ohne Läsionen oder Änderungen).
Dazu ganz klar das Kirchenrecht, wie es 1917 kodifiziert wurde:
Da nun aber die Benediktion der Paramente, und die Konsekration der vasa sacra, sub gravi verpflichtet (so die Moralisten, z.B. Aertnys-Damen, gerade zur Hand, II 175, vgl. Ritus servandus I,2 und De defectibus 10,1), ergibt sich von selbst die Notwendigkeit einer erneuten Weihe bzw. Konsekration in diesen Fällen, bevor sie (wieder) gebraucht werden können.Can. 1305. § 1. Sacra supellex benedicta aut consecrata benedictionem aut consecrationem amittit:
1º Si tales laesiones vel mutationes subierit ut pristinam amiserit formam, et iam ad suos usus non habeatur idonea;
2º Si ad usus indecoros adhibita vel publicae venditioni exposita fuerit.
Auch ein Altar wird exsekriert, wenn die Mensa vom Stipes (von der Basis), wenn auch nur für kurze Zeit, abgehoben wird (can. 1200-1º).
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ist esad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 18:04Oh doch..habe Deine Antwort vom 12. August übersehen! Melde mich per PN, wenn's recht ist!?Damasus hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 11:11Mir scheint es dazu also keine Fragen zu geben.Damasus hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. September 2017, 21:02Die kurze Antwort darauf wäre z.B. "in einem Umzugskarton" in meinem Keller.
Mir schwarnte, dass es noch unten ein Schattendasein fristet. Ich habe daraufhin mal unten nachgeschaut und auch ein Stapelchen von Kopien des Messpropriums gefunden.
Gibt es dazu eine weitere Frage?
In Christo sunt omnes thesauri sapientiæ et scientiæ absconditi. (Col 2,3)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ich bin kein Seelenführer, ich kann aber als der Philologe, der ich in erster Berufung bin, Texte lesen.ad-fontes hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 18:29Sündigt ein Zelebrant schwer, wenn er in Unkenntnis der Rechtslage oder der Tatsache, daß das Korporale exsekriert ist, auf einem solchen das hl. Meßopfer darbringt?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 3. November 2017, 14:37Wenn ein Geistlicher Paramente oder andere sacra Supellex (Kelche, Ziborien usw.) veräußert, nimmt er die Exsekration (die kirchenrechtlich festgelegt ist) bewußt in Kauf, da bei einem Geistlichen in diesem Punkt nicht von Ignoranz auszugehen ist.
Nein, das trifft nicht zu.
Ein sakraler Gegenstand verliert seine Weihe bzw. seine Konsekration, wenn er Läsionen oder Änderungen erfährt, die seine Form verändern, und ihn zu seinem eigentlichen Gebrauch untauglich machen, oder wenn er für unlautere Zwecke verwendet wurde oder dem öffentlichen Verkauf angeboten wurde (also auch ohne Läsionen oder Änderungen).
Dazu ganz klar das Kirchenrecht, wie es 1917 kodifiziert wurde:
Da nun aber die Benediktion der Paramente, und die Konsekration der vasa sacra, sub gravi verpflichtet (so die Moralisten, z.B. Aertnys-Damen, gerade zur Hand, II 175, vgl. Ritus servandus I,2 und De defectibus 10,1), ergibt sich von selbst die Notwendigkeit einer erneuten Weihe bzw. Konsekration in diesen Fällen, bevor sie (wieder) gebraucht werden können.Can. 1305. § 1. Sacra supellex benedicta aut consecrata benedictionem aut consecrationem amittit:
1º Si tales laesiones vel mutationes subierit ut pristinam amiserit formam, et iam ad suos usus non habeatur idonea;
2º Si ad usus indecoros adhibita vel publicae venditioni exposita fuerit.
Auch ein Altar wird exsekriert, wenn die Mensa vom Stipes (von der Basis), wenn auch nur für kurze Zeit, abgehoben wird (can. 1200-1º).
Unkenntnis der Rechtslage kann bei einem Kleriker nicht vorausgesetzt bzw. akzeptiert werden, sie wäre so oder so schwer sündhaft. Die erneute eingehende Lektüre des Ritus servandus et des De defectibus wäre ja schon bei den jährlichen Priester-Exerzitien traditionell vorgeschrieben. Dann muß man es wissen. Wenn dort steht debent, dann bedeutet das debent.
In Unkenntnis einer Tatsache sündigt man nie schwer.
In Kenntnis der Rechtslage bzw. der Tatsache, ja. Nequit a mortali excusari, sagen die Moralisten.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf die jährliche Lektüre des Ritus servandus und De defectibus im Rahmen von Priesterexerzitien. Das war mir nicht bekannt - eine gute Sache!
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Was ist eine Lokalie und was eine Stationskaplanei? Gibt es hier Unterschiede?
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ein Fasten- und/oder Abstinenztag erstreckt sich von Mitternacht zu Mitternacht. Ist das richtig?
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
1) In Kathedral-, Kollegiat- und Pfarrkirchen ist die Austeilung des Weihwassers an Sonntagen geboten. Ist das Asperges an anderen Tagen erlaubt?
2) In De defectibus steht, wenn Celebrans den Leib und das Blut Christi zugleich sumiert, daß er spricht Corpus et Sanguis etc.. Spricht er dann Corpus et Sanguis Domini nostri Jesu Christi custodiat anima me in vitam aeternam? Warum heißt es dann nicht custodiant?
2) In De defectibus steht, wenn Celebrans den Leib und das Blut Christi zugleich sumiert, daß er spricht Corpus et Sanguis etc.. Spricht er dann Corpus et Sanguis Domini nostri Jesu Christi custodiat anima me in vitam aeternam? Warum heißt es dann nicht custodiant?
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Zwei Fragen bzgl. der Rubriken vor 1964: Dürfen Prälaten, die keine Bischöfe sind, auch nach dem Ritus für Priester zelebrieren?
Mit welcher Hand reicht Diakon dem Subdiakon die Patene, bevor diese mit dem Schulervelum bedeckt wird (nachdem Zelebrant die Hostie aufgeopfert hat)?
Mit welcher Hand reicht Diakon dem Subdiakon die Patene, bevor diese mit dem Schulervelum bedeckt wird (nachdem Zelebrant die Hostie aufgeopfert hat)?
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Inspiriert durch die überlieferte Liturgie:
Mittenwalder komponiert „Stephanus-Messe“
Daraus:
Mittenwalder komponiert „Stephanus-Messe“
Daraus:
[W]as trieb den musikalischen Isartaler dazu, eine neue, alte Messe über Monate hinweg niederzuschreiben? Inspiriert wurde er von den traditionellen Messen in der Sebastianskirche [in Partenkirchen], die außer Mittwoch und Samstag immer nach dem selben Ritus wie schon vor 1500 Jahren gehalten werden. Habisch besucht fast jede von ihnen. „Ich liebe es, in der Kirchenbank zu sitzen und den lateinischen Worten und den sakralen Orgeltönen zu lauschen.“ Nun soll seine Komposition künftig für Aufmerksamkeit sorgen.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
(Jelena Tschudinowa)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Hartmann schreibt mit der Linken. Das wundert mich; - daher die Frage.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Für die Feier der alten Messe in Bonn zeichnen sich Änderungen ab:
Summorum Pontificum Bonn hat geschrieben: Neuer Standort - Neue Gottesdienstordnung - Neue Kollektenordnung
Advent – Weihnachtszeit 2017/18
Bitte beachten Sie, dass die Gottesdienste ab dem Ersten Adventssonntag in der Kessenicher Pfarrkirche Neu-St. Nikolaus stattfinden werden.
Sonntag, 3. Dezember, 14.30 Uhr Hochamt
1.Adventssonntag – Erste Hl. Messe in der neuen Kirche
Im Anschluss lädt der Verein zu Empfang und Austausch vor der Kirche.
Um 18 Uhr findet das Adventskonzert der Chöre des Pfarrverbandes in St. Nikolaus statt.
Sonntag, 10. Dezember, 17.00 Uhr Hl. Amt
2. Adventssonntag – Nikolausmarkt der Pfarrgemeinde
Rosenkranz und Beichtgelegenheit entfallen
Sonntag, 17. Dezember, 17.00 Uhr Hochamt
3. Adventssonntag
Sonntag, 24. Dezember, 18.30 Uhr Hochamt
Vigil von Weihnachten
Montag, 25. Dezember, 18.30 Uhr Hochamt
Weihnachten
Dienstag, 26. Dezember, 18.30 Uhr Hochamt
Hl. Stephanus
Sonntag, 31. Dezember, 18.30 Uhr Hochamt
Sonntag in der Oktav von Weihnachten
Montag, 1. Januar, 18.30 Uhr Hochamt
Oktavtag von Weihnachten
Sonntag, 7. Januar, 18.30 Uhr Hochamt
Namen Jesu Fest
Ab dem 14. Januar finden sonntags die Hl. Messen wieder um 18 Uhr statt.
Rosenkranzgebet: Jeweils vor den Heiligen Messen.
Beichtgelegenheit: Sonntags jeweils 30 Minuten vor den Hl. Messen. Kommen Sie einfach zum Beichtstuhl oder melden Sie sich in der Sakristei.
Geänderte Kollektenordnung
Die Kollekte steht ab dem 1. Adventssonntag der Pfarrgemeinde St. Nikolaus zu.
Türkollekte: Am 1. Sonntag des Monats wird das Monatsopfer zugunsten der Aufwendungen des Fördervereins Summorum Pontificum Bonn e.V. als Türkollekte gehalten. Am letzten Sonntag des Monats werden dazu auch Spendentaschen ausgegeben.
Gerne können Sie die Arbeit des Vereins aber auch mit Überweisungen/Einzahlungen auf unser Spendenkonto unterstützen:
Förderverein Summorum Pontificum Bonn e.V.
IBAN: DE10370501981929454104
BIC: COLSDE33
Sparkasse Köln-Bonn
Der Förderverein Summorum Pontificum Bonn wurde am 25. November 2007 in Bonn- Kessenich gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die regelmäßige Zelebration der heiligen Messe in der forma extraordinaria, der sogenannten Tridentischen Messe, in Bonn sicherzustellen.
Neben der organisatorischen Arbeit „hinter den Kulissen" ist die regelmäßige Feier des Gottesdienstes in der forma extraordinaria aber auch mit erheblichen Kosten verbunden, da keine Kirchensteuermittel für den Verein aufgewandt werden. Neben anfallenden Honoraren bzw. Fahrtkostenerstattungen für Kirchenmusiker und Zelebranten, sind ggf. Neuanschaffungen und Instandsetzungen zu bestreiten.
Wir bitten Sie, die Arbeiten des Fördervereines zu unterstützen und uns mit Ihrer Spende zu helfen, den Gottesdienststandort in Bonn zu erhalten! Vergelt’s Gott!
Choralschola: Herr Dr. Maschberger leitet die Schola für die Choralämter in der außerordentlichen Form. Die Proben finden eine Stunde vor der Sonntagsmesse im Probensaal der Pfarrkirche statt.
Benedikt-Kreis: Jugendliche, Studenten und junge Berufstätige der Gottesdienstgemeinde treffen sich monatlich zu Katechese und Austausch nach der Sonntagsmesse.
Familienkatechese: Eine monatliche Familienkatechese befindet sich in der Vorbereitung.
Förderverein Summorum Pontificum Bonn e.V.
- Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter Nr. VR 8881 -
Komtureistr. 12, 53177 Bonn Vorsitzender: Ulrich Heesen
www.summorum-pontificum-bonn.com · info@summorum-pontificum-bonn.com
Neujahrsablass: Wenn der Hymnus Veni Creator Spiritus an Neujahr in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle gesungen wird, um die Kraft Gottes für den Verlauf des gesamten Jahres herabzurufen, kann ein vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen Bedingungen erlangt werden (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Mit der rechten hält er noch das Purifikatorium.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
So ist es doch nicht ganz.ad-fontes hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. November 2017, 13:51In De defectibus steht, wenn Celebrans den Leib und das Blut Christi zugleich sumiert, daß er spricht Corpus et Sanguis etc.. Spricht er dann Corpus et Sanguis Domini nostri Jesu Christi custodiat anima me in vitam aeternam? Warum heißt es dann nicht custodiant?
In De defectibus X,10 steht: sumat pariter Corpus et Sanguinem, signans se cum Calice, et dicens: Corpus et Sanguis Domini nostri, etc.
Trotz des "etc." glaube ich, daß vorausgesetzt werden kann und muß, daß Celebrans custodiat in custodiant verwandelt.
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