Lord Mouton hat geschrieben: ↑Dienstag 20. März 2018, 23:07
Hallo zusammen,
Ich spiele ab und an vertretungsweise in meiner Gemeinde oder bei Beerdigungen Orgel, unterschreib da 'nen Wisch und bekomm mein Geld.
Hab leider überhaupt keine Ahnung von Steuerm
Muss ich das zwangsläufig in einer Steuererklärung anzeigen?
Wie ist das mit nem Steuerfreibetrag?
Und irgendjemand meinte mal, ich müsse, unabhängig von der Anzahl der Dienste oder des verdientem Geldes, zwingend ein Kleingewerbe anmelden, stimmt das?
Wäre dankbar über jede Hilfe
Grundsätzlich kann dir das zuständige Referat für Kirchenmusik in deinem Bistum da Auskunft geben, wie das bei euch geregelt ist.
Gewerbe anmelden ist Unfug, allein schon deshalb, weil für "Gewerbe" eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muß, was bei einem Gelegenheitsorganisten praktisch ausgeschlossen ist. Außerdem wäre Orgelspielen eine künstlerische Tätigkeit, die nicht als Gewerbe einzustufen ist, sondern allenfalls als freiberufliche selbständige Tätigkeit.
Die Einnahmen, die du bekommst, mußt du auf alle Fälle in der Steuererklärung angeben. Wenn du pro Jahr nicht mehr als 2.400 Euro bekommst, dann fällt das normalerweise unter die sog. Übungsleiterpauschale. Die ist im Steuerformular in der Anlage S (Selbständige Tätigkeit), Seite 2, Sonstiges, "Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als ..." in voller ausbezahlter Höhe einzutragen. Diese Einnahmen sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei. In diesem Fall muß dir aber die Pfarrei eine jährliche Bestätigung ausstellen, daß du Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten hast, und deren Betrag darin exakt beziffern.
Solltest du mehr als diese 2.400 Euro bekommen, müßtest du es im selben Formular auf Seite 1 als selbständige Tätigkeit eintragen und voll versteuern. Dabei könntest du natürlich alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen (Fahrtkosten, Literatur etc.) als Werbungskosten abziehen und nur den verbleibenden "Gewinn" eintragen.
Aber, wie gesagt: Erkundige dich unbedingt beim Kirchenmusikreferat, wie das bei euch genau geregelt ist! Die Gepflogenheiten unterscheiden sich da bistumsweise etwas voneinander.