Ich wiederhole hier meinen Beitrag von "Trennung zwischen Ost und West --- das Filioque"
Wenn aber der Tröster kommen wird, welchen ich euch senden werde vom Vater, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgehet, der wird zeugen von mir. (Joh. 15:26)
Hier ein paar juridische Untermalungen zu den Worten Nietenolafs:
Das dritte ökumenische Konzil von Ephesus (431 a.D.) hat beschlossen:
"Canon 7. When these things [the Creed of Nicaea] had been read, the holy Synod decreed that it is unlawful for any man to bring forward, or to write, or to compose a different (eteran) Faith as a rival to that established by the holy Fathers assembled with the Holy Ghost in Nicaea.
But those who shall dare to compose a different faith, or to introduce or offer it to persons desiring to turn to the acknowledgment of the truth, whether from Heathenism or from Judaism, or from any heresy whatsoever, shall be deposed, if they be bishops or clergymen; bishops from the episcopate and clergymen from the clergy; and if they be laymen, they shall be anathematized."
Das erste vatikanische Konzil (8. Dezember 1869 bis 20. Oktober 1870 a.D.) hat beschlossen:
"Indem Wir Uns deshalb der vom Anfang des christlichen Glaubens an empfangenen Überlieferung getreu anschließen, lehren Wir mit Zustimmung des heiligen Konzils zur Ehre Gottes, unseres Erlösers, zur Erhöhung der katholischen Religion und zum Heile der christlichen Völker und entscheiden, daß es ein von Gott geoffenbartes Dogma ist:
Wenn der Römische Bischof «ex cathedra» spricht, das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität entscheidet, daß eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, dann besitzt er mittels des ihm im seligen Petrus verheißenen göttlichen Beistands jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet sehen wollte; und daher sind solche Definitionen des Römischen Bischofs aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wer sich aber - was Gott verhüte - unterstehen sollte, dieser Unserer Definition zu widersprechen: der sei mit dem Anathema belegt."
Somit ist offenbar, daß für die Römische Kirche ein Anathema (für die Laien, für die Geistlichen eine Suspendierung) vom dritten ökumenischen Konzil gilt, für die Orthodoxen hingegen ein Anathema vom ersten Vatikanum.
Nicht wahr?
Das dritte ökumenische Konzil gilt ja auch für die Kirche von Rom -- sie hat damals seine Beschlüsse angenommen.
Wenn dieser Beschluß gilt, so ist der Beschluß vom ersten Vaticanum nichtig -- so rein juridisch.
Wie kann man von den Orthodoxen erwarten, daß sie bei einer derart klaren Lage das Filioque durchgehen lassen? Wir wollen doch kein Anathema auf unsere sündigen Häupter ziehen. Wer möchte schon in die Hölle? Ein Kirchenbann schneidet einen ab von der Kirche, so die einhellige Stimme der Kirchenväter.
Stefan hat geschrieben:Die syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien kennt einen anderen (früheren) Trennungsgrund (aus dem quasi automatisch ein Anathema folgt)...

Nun, auf das Konzil von Chalzedon können keine Anathemata der drei vorangehenden ökumenischen Konzilien von Nicäa, Konstantinopel und Ephesus angewendet werden.
P.S. Man verstehe meine Worte nicht als Gericht über die einfachen Gläubigen der Römischen Kirche.