Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Mai 2018, 17:54
Die Frage ist, was überhaupt in der Kompetenz eines Bundeslandes liegt. Aus der ARD austreten geht sicher, aber darüber hinaus?
Spielen wir die Sache als Extremfall durch:
Die GEZ würde die Beträge nicht mehr eintreiben können, wenn das Bundesland aus dem Vertrag ausgetreten ist. Natürlich dürfte dann das öffentl.-rechtl. Fernsehen dort nicht mehr empfangbar sein. Nur wie will man das machen? Beim Kabelfernsehen kann man wahrscheinlich eine Einspeisung aus urheberrechtlichen Gründen unterbinden, beim terristrischen Fernsehen gibt es nur geringe Überschneidungen an den Ländergrenzen - aber was ist mit SAT-TV? Die Ausstrahlung kann ja nicht auf das Bundesgebiet mit Ausnahme von Sachsen oder NRW begrenzt werden.
Also wären die restlichen öffentl-rechtl. Sender gezwungen, zu verschlüsseln und damit wären wir genau da, wo ein wohl nicht geringer Teil der Bevölkerung hin will: Zahlen nur dann, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt, ggfs. auch als flat-rate.
Das wäre relativ schnell das Ende des gebührenfinanzierten Fernsehens in D.. Warum sollten die Bürger in NRW zahlen
müssen, wenn die Sachsen ein Wahlrecht haben? Ist einmal der Damm gebrochen, weil das Plebiszit in einem Land erfolgreich war, ist das Ende eingeläutet - denn das Beispiel wird Schule machen.
Allerdings ist nicht die Zerschlagung, sondern eine grundlegende Neustrukturierung das erklärte Ziel.
https://drive.google.com/file/d/1EtLk4U ... nN3xr/view
Entscheidend ist, daß man vom (Zwangs-)Gebührenmodell wegkommt und zum Preismodell findet, bei dem der Zuschauer nur das zahlt, was er auch konsumiert. Mit einem solchen Modell dürfte auch die AfD leben können.
Raphael hat geschrieben:
m Übrigen unterschätzt Du IMHO das Engagement der AfD in dieser Sache. Daß sie mit den öffentlich-rechtlichen "nicht gut kann" - um das 'mal gaaaanz höflich auszudrücken - ist ja nun allgemein bekannt und hat in dem Staatsfunkcharakter dieser Medienanstalten seinen tieferen Grund.
Die AfD wird sich keine Möglichkeit entgehen lassen, diesen Medienanstalten "das Wasser abzugraben"; insbesondere deswegen, weil sie sich dabei in der Tat als der verlängerte Arm des Bürgerwillens sehen kann.
Das sehe ich genauso.
Die AfD hat realisitisch gesehen keine Möglichkeit, in den nächsten Jahren in einem Bundesland eine Alleinregierung zu stellen. Das wäre aber nötig, um hier Änderungen herbeizuführen. Als Koalitionspartner - sofern das überhaupt denkbar ist - wird sie einen Austritt aus der ARD auch nicht durchsetzen können. Will sie Politik "gestalten" bleibt ihr daher nur die Möglichkeit der Volksbegehren usw.. - zumal sie sich auch dafür stark macht.
Der öffentl.-rechtl. Rundfunk bietet sich dafür an.
Zum einen hat die AfD hier keinen Rückhalt - ganz im Gegenteil, sie sieht sich durch ihn benachteiligt bzw. tlw. sogar "bekämpft". Sie würde also ihre Position im politischen Bereich verbessern, wenn sie die Position von ARD & Co schwächt.
Zum anderen kann sie sich eine weit verbreiteten Ablehnung des GEZ-Systems zu Nutze machen. Insbesondere im Osten ist diese Ablehnung hoch und soll bei
43% liegen - ohne Anzahl der Kritiker. Solche Zahlen lassen ein Volksbegehren aussichtsreich erscheinen.
Ein Punkt aus dem eigenen Parteiprogramm, die Schwächung eines Gegners bei seinen Finanzen und in seiner Medienreichweite sowie das Anliegen eines nicht geringen Teils der Bevölkerung - warum sollte die AfD diesen Ball nicht aufnehmen und verwandeln?!
Das sie von den Sendeanstalten mit Posten etc pp korrumpiert werden könnte, halte ich für unwahrscheinlich. Selbst schöne Posten und damit verbundene Annehmlichkeiten machen eine negative Berichterstattung nicht wett. Die wird sich nicht ändern, denn die "alten" Journalisten sitzen weiterhin auf ihren Posten und pflegen ihre grün-linke Weltsicht.
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
https://conservo.wordpress.com/2018/01/ ... -parteien/
Aber vielleicht erkennen die Altparteien auch die Brisanz und führen von sich aus Änderungen ein, deren Umfang sie selbst (noch) bestimmen können. Ein von der AfD (bzw. einem der Partei nahestehendem Verein) erfolgreich durchgeführtes Volksbegehren, verbunden mit einer Schwächung des öffentl.-rechtl. Rundfunks, kann eigentlich nicht in ihrem Interesse liegen. Das anstehende Urteil des BVerfG könnte ihnen dafür eine Begründung liefern.