Na, das sollten sich seine Amtsbrüder mal zu Herzen nehmen!Knecht Ruprecht hat geschrieben:Meisner: Wir dürfen nicht länger so tun, als ob wir im Untergang des Abendlandes stehen.
Werner
Na, das sollten sich seine Amtsbrüder mal zu Herzen nehmen!Knecht Ruprecht hat geschrieben:Meisner: Wir dürfen nicht länger so tun, als ob wir im Untergang des Abendlandes stehen.
Hier fällt zunächst der Begriff "Gleichheit" auf. Was ist denn mit Gleichheit gemeint? Ist Gleichheit ein Wert?EU-Verfassung hat geschrieben: Artikel I-2 Die Werte der Union
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Hier ist klar, was gemeint ist: Gleichheit vor dem Gesetz meint: Gesetze müssen für jeden die gleiche Bedeutung haben, aber sie müssen nicht inhaltlich eine Gleichheit herbeiführen, wie dies die EU-Verfassung suggeriert. Ähnliches gilt für Artikel 2. Während die EU-Verfassung die Gleichheit von Mann und Frau fordert, spricht unser Grundgesetz von der etwas sinnhafteren "Gleichberechtigung". Das ist etwas anderes, denn es ist in der Tat ein hoher Wert, wenn ein Staat die Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährleistet, bzw. darauf hinwirkt.Grundgesetz hat geschrieben:Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
oder:Artikel II-94 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
(1) Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
(2) Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
(3) Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
Das gehört in ein Gesetz, welches auch bei Bedarf einfach geändert oder erweitert werden kann. Immerhin ist die Änderung der EU-Verfassung nicht ohne weiteres möglich!Artikel II-98 Verbraucherschutz
Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.
Sehr geschwätzig.Artikel I-19 Die Organe der Union
(1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat,
— ihren Werten Geltung zu verschaffen,
— ihre Ziele zu verfolgen,
— ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen,
— die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.
Es ist butterweich formuliert; man spricht von Zusammenarbeit und Loyalität - das wird nix.
Dieser institutionelle Rahmen umfasst
— das Europäische Parlament,
— den Europäischen Rat,
— den Ministerrat (im Folgenden „Rat“),
— die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“),
— den Gerichtshof der Europäischen Union.
(2) Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in der Verfassung zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren und unter den Bedingungen, die in der Verfassung festgelegt sind. Die Organe arbeiten loyal zusammen.