also aufgrund dieses Begriffes erklärst du das oben Angesprochene in eigener Verantwortung zur Religion?

dann könnte man ja auch das Firm-Alter daran angleichen. Mit einundzwanzig sind die meisten ja aus der Schule raus, und das Problem ist erledigt.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 19. Juli 2018, 12:15Das ist allerdings ein arg rechtspositivistischer Ansatz.
Dann spräche also nichts dagegen, das Alter für die Religionsmündigkeit auf, sagen wir mal, 21 abzuändern?
Es müßte sich halt nur eine entsprechende Mehrheit im Parlament finden. Mit 21 sind (die meisten) ja aus der Schule raus und das Problem erledigt.
Fundstelle: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 5. Senat, Beschluss vom 15.05.2018, 5 So 72/17OVG Hamburg hat geschrieben:
Das "Bekenntnis" zur "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" bzw. zum "Pastafarianismus" rechtfertigt es nicht, "aus religiösen Gründen" eine Ausnahme von dem Verbot der Kopfbedeckung auf Personalausweis-Lichtbildern zuzulassen. [...]
Soweit er [i.e. der Kläger, Anm. HeGe] dort den Vergleich mit dem Kopftuch muslimischer Frauen anstellt, bei denen im Einzelfall aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes (vgl. § 7 Abs. 4 Satz 1 und 4 der Personalausweisverordnung) möglich sein kann, geht dies fehl. Denn in solchen Fällen geht es um Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung stets eine Kopfbedeckung tragen müssen und denen ein innerer Konflikt wegen eines Verstoßes gegen dieses Gebot erspart werden soll. [...]
Von einer solchen „Ernsthaftigkeit“ kann demgegenüber bei den Anhängern des „Pastafarianismus“ bzw. der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ keine Rede sein. Dass es sich bei dem dortigen „Glaubensbekenntnis“ und den weiteren Bekundungen um nichts anderes als um eine satirische Religionsparodie handelt, ist offensichtlich. [...]
kath.net hat geschrieben: Keine Rechte für „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“
Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. [...]
Damit hat sich ja jede "Diskussion" erübrigt, denn höchstrichterliche "Entscheidungen" sind für den CIC-Thomas offenbar sakrosankt. Ui, ich muss weg... die Spaghetti kochen...HeGe hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. November 2018, 16:19kath.net hat geschrieben: Keine Rechte für „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“
Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. [...]
Richtig die Sache ist erledigtNiels hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. November 2018, 18:25
Damit hat sich ja jede "Diskussion" erübrigt, denn höchstrichterliche "Entscheidungen" sind für den CIC-Thomas offenbar sakrosankt. Ui, ich muss weg... die Spaghetti kochen...HeGe hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. November 2018, 16:19kath.net hat geschrieben: Keine Rechte für „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“
Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. [...]![]()
In der B.R.D. – vorläufig.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 9. November 2018, 10:28Richtig die Sache ist erledigtNiels hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. November 2018, 18:25
Damit hat sich ja jede "Diskussion" erübrigt, denn höchstrichterliche "Entscheidungen" sind für den CIC-Thomas offenbar sakrosankt. Ui, ich muss weg... die Spaghetti kochen...HeGe hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. November 2018, 16:19kath.net hat geschrieben: Keine Rechte für „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“
Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. [...]![]()
Auch nach der Bayernwahl noch?
Das Ganze ist letztlich ein Sieg des Islams (siehe Anlaß). Herzlichen Glückwunsch.HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 20. November 2018, 12:38Nach entsprechenden Plänen in NRW will auch Niedersachsen Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser Symbole verbieten, da dies angeblich zur Neutralität führe:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... richt.html
Möglicherweise demnächst nur noch, wenn man auf dem Wahlzettel eine Partei damit bezeichnet, um seinen Wählerwillen zum Ausdruck zu bringen.
ja. schließlich stammt der Kreuz-Erlaß vom jetzigen Bayerischen Minister-Präsidenten, der sich außerdem nun um das Amt des Vorsitzenden der Christlich-Sozialen-Union beworben hat.
Als erstes Bundesland will Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zu einem zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag machen.
Geht es denen um die Inhalte des Frauentags, oder einfach darum, einen weiteren arbeitsfreien Tag zu haben, weil Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger arbeitsfreie Tage hat?Hubertus hat geschrieben: ↑Sonntag 25. November 2018, 16:13"Berlins Grüne machen Weg frei für Frauentag als Feiertag"
Berlin könnte als erstes Bundesland einen - vom Tag der Deutschen Einheit und Tag der Arbeit abgesehen - nichtreligiösen Feiertag bekommen:Als erstes Bundesland will Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zu einem zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag machen.
[...] Was den Juristen besonders ärgert: er habe sich in der Angelegenheit natürlich an die zuständige Kirchenoberen gewandt, aber keine Antwort bekommen. Seine Mandanten wollten die Glocken ja nicht ganz abstellen, sie könnten auch am Sonntag läuten – allerdings erst nach 12.30 Uhr. [...]