ar26 hat geschrieben: ↑Montag 27. April 2020, 16:30
So langsam bekommt man wieder Vertrauen in Gerichte.
Die Gerichten folgen halt diesmal nicht den MSM.
Im Handelsblatt veröffentlicht heute der Richter des Verfassungsgerichtshof NRW, Claudio Negger-Boeger, seine Gedanken zum juristischen Aspekt der gegenwärtigen Anordnungen und kommt zu einem wenig überraschenden Ergebnis:
Über Einschränkungen der Grundrechte müssen Gerichte entscheiden
Er weist darauf hin, daß nicht die Lockerungen der Begründung bedürfen, sondern das vielmehr die Aufrechterhaltung der Grundrechtseinschränkungen begründungsbedürftig ist. Es sei in kurzen Abständen zu prüfen, "ob und in welchem Umfang die Maßnahmen noch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind."
Dies sei von mehreren Gerichten, ua auch vom BVerfG, so festgelegt worden. Merkel wolle erst am 06. 05. mit den MP über Lockerungen zu sprechen und versuche die Öffnungsdiskussion zu unterdrücken.
Merkel diktiert damit nicht nur föderalismus bedenklich in Länderzuständigkeiten hinein und riskiert den Bruch der bisher einigermaßen geschlossenen Länderfront. Sie unterschätzt vielmehr womöglich das Risiko, dass einzelne Gerichte die anstehenden Neuverordnungen der Bundesländer für die Zeit nach dem 3. Mai komplett außer Vollzug setzen könnten, wenn diese nicht durch eine wie verabredet aktualisierte Vergewisserung über die weitere Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen getragen sind.
(...)
Mit jeder (zeitlichen) Ausdehnung der Freiheitsbeschränkungen wachsen nämlich die rechtlichen Anforderungen an deren Begründung, schon weil die Schäden und Nachteile dynamisch anwachsen.
Die Grundrechtseingriffe sind keine „neue Normalität“ – wieder so eine merkwürdige Diktion –, sondern ein fortlaufend rechtfertigungsbedürftiger Ausnahmezustand. Es steht nicht in Merkels Belieben, sondern ist verfassungsrechtliche Pflicht der Landesregierungen, den Prozess laufend nachzusteuern und alle Maßnahmen zeitnah auf das jeweils Notwendige zu beschränken. Und es wird immer dringender, die Zielvorstellungen und Abwägungsprozesse transparent zu kommunizieren.
Natürlich ist es Merkel lieber, wenn SIE die Richtung vorgibt und verkündet, ggfs. darf auch Söder dabei noch mit aufs Bild. Verfassungsrechtlich geboten wäre jedoch, daß jedes Land für sich entscheidet. Daß die Länder sich so im Nasenring durch die Manege von ihr ziehen lassen, ist schon bedenklich. Es ist ja nicht das erste Mal, das Merkel unverfroren in die Zuständigkeiten der Länder eingreift. Allerdings sollen sich die Länder dann auch nicht beschweren, wenn der Bund immer mehr Zuständigkeiten an sich zieht, um Sachen "bundeseinheitlich" zu regeln.
Erstaunlich für mich ist allerdings, daß der MP des sonst selbstbewußten und auf Länderzuständigkeit pochenden Bayern diesmal wie ein Schoßhund der Kanzlerin wirkt und sie sogar noch "an Härte" übertreffen möchte. Das mag ja in der anderen Infektionssituation in seinem Bundesland begründet sein - nur sollte er das dann auch offen kommunizieren.