Wie läuft das denn eigentlich mit so einer (kath.) Bibelübersetzung ab?
Kann man sich einfach eine Bibelübersetzung machen, mit paar Kommentaren von Krichenvätern ausstatten und quasi als "kath. Studienbibel" rausbringen?
Wie ist denn sowas eigentlich rechtlich geregelt?
Warum nicht?
Du schickst Deine Übersetzung Deinem Bischof und der gibt Dir dann eine Druckerlaubnis (Imprimatur).
Danach mußt Du nur noch jemanden finden, der das Ding druckt und idealerweise das verlegerische Risiko übernimmt… Wenn Du das Risiko selbst übernehmen willst, wird es einfacher. Dann läßt Du Dir eine Auflage drucken. Die wird die nach Hause geliefert und Du tingelst durch die Lande und versuchst die Ausgabe an den Mann bzw. die Buchhandlung zu bringen. Oder Du macht sog. „Druck on Demand“. Allerdings weiß dann auch der Letzte, daß es mir der Ausgabe nicht gut bestellt ist.
Zuletzt geändert von Juergen am Dienstag 9. Juni 2020, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
Wie läuft das denn eigentlich mit so einer (kath.) Bibelübersetzung ab?
Kann man sich einfach eine Bibelübersetzung machen, mit paar Kommentaren von Krichenvätern ausstatten und quasi als "kath. Studienbibel" rausbringen?
Wie ist denn sowas eigentlich rechtlich geregelt?
Gib´s zu: deine eigene Bibelübersetzung liegt bereits in deiner Schublade und ist allein nur deshalb noch nicht auf dem Markt, weil du kirchenrechtliche Skrupel hattest.
Spaß beiseite:
Klar geht das! Wenn du keine „Imprimatur“ für deine Studienbibel wünschst, bräuchtest du das Werk noch nicht einmal vorab der Kirche vorlegen.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Du schickst Deine Übersetzung Deinem Bischof und der gibt Dir dann eine Druckerlaubnis (Imprimatur).
Ist der Begriff „katholisch“ geschützt?
Ich glaube nicht.
Im Prinzip muss er das nicht vorab vorlegen bzw. die Kirche könnte das nicht verhindern, dass jemand eine Bibel herausbringt und die „katholisch“ nennt.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Im Prinzip muss er das nicht vorab vorlegen bzw. die Kirche könnte das nicht verhindern, dass jemand eine Bibel herausbringt und die „katholisch“ nennt.
Da gab es mal einen Rechtsstreit zwischen dem „Verband der Diözesen Deutschlands“ (VDD) und einem „Pater“, der mal die Domain katholisch.de betrieb. Dies wurde ihm von einem Gericht untersagt. Allerdings ist das nur ein Versäumnisurteil, so daß es keine Urteilsbegründung gibt (KLICK). Andererseits gibt es da auch noch ein BGH-Urteil zu einer ähnlichen Frage (KLICK).
Hier in Forum lautet der Titel übrigens auch: Kreuzgang – Der katholische Treffpunkt im Internet
Wahrscheinlich ist es letztlich so: Wenn man „katholisch“ drauf schreibt und kein Geld damit verdient, ist es der VDD egal, wenn man aber… Aber dann gehört eher zum Thema „Die Kirche und das liebe Geld.“
Gruß Jürgen
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Du schickst Deine Übersetzung Deinem Bischof und der gibt Dir dann eine Druckerlaubnis (Imprimatur).
Im Prinzip erstmal "nihil obstat" durch einen Zensor, und dann "imprimatur" in Folge. Aber hat jemand Ahnung wie das konkret aussieht? Ich nehme mal ganz schwer an, daß nicht jede Einsendung vom Bischof untersucht werden muß. Den ansonsten geht der sicher in einem Meer von Schund unter. Und es würde mich auch schwer wundern, wenn das alles kostenlos abliefe, selbst wenn es angenommen wird. Ich vermute es liegt im Ermessen des Bischofs ob er sich etwas anschauen will (sprich: an einen Zensor weitergeben will), und dann gibt es ein Art Kostentabelle bzgl. der Vergoldung der Nase, so nach Art des Textes, Anzahl Seiten, usw.?
Du schickst Deine Übersetzung Deinem Bischof und der gibt Dir dann eine Druckerlaubnis (Imprimatur).
Im Prinzip erstmal "nihil obstat" durch einen Zensor, und dann "imprimatur" in Folge. Aber hat jemand Ahnung wie das konkret aussieht? Ich nehme mal ganz schwer an, daß nicht jede Einsendung vom Bischof untersucht werden muß. Den ansonsten geht der sicher in einem Meer von Schund unter. Und es würde mich auch schwer wundern, wenn das alles kostenlos abliefe, selbst wenn es angenommen wird. Ich vermute es liegt im Ermessen des Bischofs ob er sich etwas anschauen will (sprich: an einen Zensor weitergeben will), und dann gibt es ein Art Kostentabelle bzgl. der Vergoldung der Nase, so nach Art des Textes, Anzahl Seiten, usw.?
Du bist einen Schritt zu weit: Die Frage ist doch immer noch, ob das offizielle „O.K.“ der Kirche zwingend notwendig ist.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Oder Du macht sog. „Druck on Demand“. Allerdings weiß dann auch der Letzte, daß es mir der Ausgabe nicht gut bestellt ist.
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Es gibt freilich auch Bücher, die per „Druck on Demand“ erstellt werden und die gut sind.
Insbesondere aber wenn die Publikation vornehmlich als E-Book erschienen ist, welches man dann „on Demand“ auch als Buch in Papierform bekommen kann, ist viel Mist dabei. Schau Dich doch einfach mal auf Seiten, die sog. „Self-Publishing“ anbieten, um. Ich habe z.B. bei https://www.bookrix.de/ ein paar Romane als kostenloses E-Book heruntergeladen, bei denen ich hinterher heilfroh war, dafür kein Geld ausgegeben zu haben.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
Du bist einen Schritt zu weit: Die Frage ist doch immer noch, ob das offizielle „O.K.“ der Kirche zwingend notwendig ist.
Nein, ist es nicht. Zufällig per Beispiel von mir bereits weiter oben beantwortet. "Katholisch" ist kein geschützter Begriff in Buchtiteln, selbst wenn sich die Veröffentlichung ganz offensichtlich an Katholiken (in Kommunion mit Rom) wendet, und kann ohne "imprimatur" verwendet werden.
Naja, jedenfalls im Ausland. Wird aber in D auch nicht anders sein...
Insbesondere aber wenn die Publikation vornehmlich als E-Book erschienen ist, welches man dann „on Demand“ auch als Buch in Papierform bekommen kann, ist viel Mist dabei.
Damit hast Du allerdings auch recht. Wobei das Problem durchaus systemimmanent ist – wie man auch an heutigen Zeitungen sehen kann. Nur weil es technisch möglich ist, kann eben nicht jeder alles. Sonst könnte ich jetzt auch einen Jet nach Usa fliegen.
Du bist einen Schritt zu weit: Die Frage ist doch immer noch, ob das offizielle „O.K.“ der Kirche zwingend notwendig ist.
Nein, ist es nicht. Zufällig per Beispiel von mir bereits weiter oben beantwortet. "Katholisch" ist kein geschützter Begriff in Buchtiteln, selbst wenn sich die Veröffentlichung ganz offensichtlich an Katholiken (in Kommunion mit Rom) wendet, und kann ohne "imprimatur" verwendet werden.
Naja, jedenfalls im Ausland. Wird aber in D auch nicht anders sein...
Es geht um ein religiöses Buch, nicht nur um den Begriff ›katholisch‹. Für das Wort im Titel braucht man (normalerweise) kein Imprimatur.
Es geht um ein religiöses Buch, nicht nur um den Begriff ›katholisch‹. Für das Wort im Titel braucht man (normalerweise) kein Imprimatur.
Äh, ist Dir eine Bibel nicht religiös genug als Buch? Meine Beispiel war eine englischsprachige Bibel mit "Catholic" im Titel. Kein "imprimatur", eindeutig in der Werbung primär an Katholiken gerichtet.
Es geht um ein religiöses Buch, nicht nur um den Begriff ›katholisch‹. Für das Wort im Titel braucht man (normalerweise) kein Imprimatur.
Äh, ist Dir eine Bibel nicht religiös genug als Buch? Meine Beispiel war eine englischsprachige Bibel mit "Catholic" im Titel. Kein "imprimatur", eindeutig in der Werbung primär an Katholiken gerichtet.
1) Ein religiöses Buch braucht heute i.d.R. keine bischöfliche Drucklegungerlaubnis.
2) Ich wollte keinen Gegensatz zu Dir herstellen, sondern dies bestätigen und Unterschiede aufzeigen.
Gib´s zu: deine eigene Bibelübersetzung liegt bereits in deiner Schublade und ist allein nur deshalb noch nicht auf dem Markt, weil du kirchenrechtliche Skrupel hattest.
Gut kombiniert, Watson.
Also, imprimatur wäre quasi ein Zertifikat/Gütesiegel, das ich haben kann aber nicht zwingend brauche?
Und es reicht aus, dann so ein Buch einem Ortsbischof vorzulegen?
Gib´s zu: deine eigene Bibelübersetzung liegt bereits in deiner Schublade und ist allein nur deshalb noch nicht auf dem Markt, weil du kirchenrechtliche Skrupel hattest.
Gut kombiniert, Watson.
Also, imprimatur wäre quasi ein Zertifikat/Gütesiegel, das ich haben kann aber nicht zwingend brauche?
Und es reicht aus, dann so ein Buch einem Ortsbischof vorzulegen?
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Achselzucken und drucken.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
Also, imprimatur wäre quasi ein Zertifikat/Gütesiegel, das ich haben kann aber nicht zwingend brauche?
Und es reicht aus, dann so ein Buch einem Ortsbischof vorzulegen?
Wenn es deine Absicht ist, dieses Siegel der Unbedenklichkeit zu bekommen, ist der Gang zum Bischof sicherlich eine gute Idee, ein Anfang.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Gib´s zu: deine eigene Bibelübersetzung liegt bereits in deiner Schublade und ist allein nur deshalb noch nicht auf dem Markt, weil du kirchenrechtliche Skrupel hattest.
Gut kombiniert, Watson.
Also, imprimatur wäre quasi ein Zertifikat/Gütesiegel, das ich haben kann aber nicht zwingend brauche?
Und es reicht aus, dann so ein Buch einem Ortsbischof vorzulegen?
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Dann lässt er die Bibel ohne dieses Siegel in den Druck gehen.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Hätte jetzt nicht gedacht, dass das Procedere so "einfach" ist.
Umso weniger verstehe ich, wieso sich kein Verlag findet, der z.b. die Kommentare der Igantius Bible übersetzt und abdruckt...
Naja gut, in dem Fall gibt es bestimmt noch andere ( rechtliche) Gründe...
Aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass auch keiner Interesse daran hat.
Zuletzt geändert von Bruder Donald am Dienstag 9. Juni 2020, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
Gib´s zu: deine eigene Bibelübersetzung liegt bereits in deiner Schublade und ist allein nur deshalb noch nicht auf dem Markt, weil du kirchenrechtliche Skrupel hattest.
Gut kombiniert, Watson.
Also, imprimatur wäre quasi ein Zertifikat/Gütesiegel, das ich haben kann aber nicht zwingend brauche?
Und es reicht aus, dann so ein Buch einem Ortsbischof vorzulegen?
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Das ist ja auch geschehen.
Der hier bereits genannten Knox-Bibel wurde in erster Fassung das Nihil obstat vom zuständigen Zensor deputatus (Pater Reginald Ginns O.P. 1893-1987) wegen allzu großer Freiheiten in der Übersetzung verweigert. Eine überarbeitete Fassung konnte dann erscheinen.
Zuletzt geändert von Lycobates am Dienstag 9. Juni 2020, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
* Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert
Grundgesetz Artikel 5.1
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
[Hervorhebungen: V.F.]
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Und es würde mich auch schwer wundern, wenn das alles kostenlos abliefe, selbst wenn es angenommen wird. Ich vermute es liegt im Ermessen des Bischofs ob er sich etwas anschauen will (sprich: an einen Zensor weitergeben will), und dann gibt es ein Art Kostentabelle bzgl. der Vergoldung der Nase, so nach Art des Textes, Anzahl Seiten, usw.?
Es wäre ein Skandal, wenn ein solches Verfahren kostenpflichtig für den Bibelübersetzer wäre!
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert
Grundgesetz Artikel 5.1
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert
Grundgesetz Artikel 5.1
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
[Hervorhebungen: V.F.]
Naja, in dem Fall hat die Verfassung wohl nichts zu sagen. Das GG regelt das Verhältnis vom Staat zum Bürger (der Staat zensiert nicht). Das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger wird im BGB geregelt.
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert
Grundgesetz Artikel 5.1
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
[Hervorhebungen: V.F.]
Das gilt nicht für das kirchliche Forum.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
* Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Das ist ja auch geschehen.
Der hier bereits genannten Knox-Bibel wurde in erster Fassung das Nihil obstat vom zuständigen Zensor deputatus (Pater Reginald Ginns O.P. 1893-1987) wegen allzu großer Freiheiten in der Übersetzung verweigert. Eine überarbeitete Fassung konnte dann erscheinen.
Mit dieser Antwort auf die Frage von Protasius erweckst du den Eindruck, als sei das Nihil obstat doch zwingend.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Rein hypothetisch gefragt: Was wäre, wenn der Bischof bzw. sein Zensor das Nihil obstat verweigert?
Das ist ja auch geschehen.
Der hier bereits genannten Knox-Bibel wurde in erster Fassung das Nihil obstat vom zuständigen Zensor deputatus (Pater Reginald Ginns O.P. 1893-1987) wegen allzu großer Freiheiten in der Übersetzung verweigert. Eine überarbeitete Fassung konnte dann erscheinen.
Mit dieser Antwort auf die Frage von Protasius erweckst du den Eindruck, als sei das Nihil obstat doch zwingend.
Natürlich ist das Nihil obstat zwingend, sonst erteilt der Ordinarius nicht das Imprimatur.
So war es jedenfalls, bevor bei Konzilens alles über den Haufen geworfen wurde (und theoretisch bis 1983).
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
* Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
Naja, in dem Fall hat die Verfassung wohl nichts zu sagen. Das GG regelt das Verhältnis vom Staat zum Bürger (der Staat zensiert nicht). Das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger wird im BGB geregelt.
Du bist zwar ein Gemeindemitglied, du bist aber auch Bürger des Staates. Die Kirche kann nicht verhindern, dass du Bibeln übersetzt und veröffentlichst. Solange du nicht den Eindruck erweckst, dass du im Namen der Kirche sprichst, hat die Kirche überhaupt keine Handhabe gegen dich.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)
Natürlich ist das Nihil obstat zwingend, sonst erteilt der Ordinarius nicht das Imprimatur.
So war es jedenfalls, bevor bei Konzilens alles über den Haufen geworfen wurde (und theoretisch bis 1983).
Entschuldige, bitte: Ich war etwas zu schludrig in der Formulierung. Das Imprimatur ist nicht zwingend notwendig für eine Veröffentlichung.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)