Andreas01 hat geschrieben:asderrix hat geschrieben:stern hat geschrieben: dann aber kannst du uns vielleicht sagen, was für ein Problem hat Andreas01 ???
Ich kann's nicht sagen, kann nur vermuten.
Vielleicht sieht er, dass dieser Anspruch der rkK, der zwar abgeschwächt, aber immer noch da ist, die alleinseligmachende Kirche zu sein, mit der Tatsache, dass die persönliche Beziehung zu Christus und eine Lebensübergabe an ihn als Herrn meines Lebens die einzige Zugangsvoraussetzung zum Himmel ist, im Widerspruch steht und weiß nicht wie er diesen Widerspruch lösen kann, ohne seiner geistlichen Heimat in der rkK beraubt zu werden.
lg
asder
eigentlich habe ich gar kein Problem, sondern eine Bitte, den vermeintlichen Widerspruch gelöst zu bekommen,
dass:
1. die RKK den Anspruch allein seligmachend zu sein aufgegeben hat (KKK 819 zum x-ten mal)
2. andererseits sagt, Todsünden können nur durch sakramentale Beichte vergeben werden
3. Sakramente nur römisch- katholischen Christen gespendet werden können
4. folglich ein Evangelischer, der in seinem Leben einmal mit einer Todsünde gefehlt hat, nie mehr errettet werden kann, es sei denn er konvertiert. Für den gilt dann KKK 819 nicht mehr.
Das kann doch nicht sein.
Ich hasse es, im Lehramt meiner Kirche Widersprüche zu finden.
Zu bitten, das zu klären, das heißt meine Mißverständnisse auszuräumen - wo ist eigentlich mein Denkfehler in dieser logischen Kette?- , ist doch ein berechtigtes Anliegen.
Das ist naturlich nicht an dich gerichtet, lieber asder; aber danke für die Brücke, die du mir gebaut hast, das zu formulieren.
LG Andreas
#Andreas01
Es existiert kein Widerspruch, da Dein zitierter KKK 819 nichts dergleichen provoziert, will meinen, dass die Römisch Katholische Kirche IN KEINSTER WEISE den Anspruch aufgegeben hat alleinseligmachend zu sein... Zur Verdeutlichung hier KKK 818, 819, 820 im Zusammenhang:
KKK 818 „Denen aber, die jetzt in solchen Gemeinschaften geboren sind und mit dem Glauben an Christus erfüllt werden, können keine Vorwürfe wegen der Sünde der Trennung gemacht werden und die katholische Kirche begegnet ihnen in brüderlicher Achtung und Liebe ... sie werden aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt" (UR 3).
KKK 819 Zudem sind außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden" (LG 8 ):
„das geschriebene Wort Gottes, das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung und Liebe und andere innere Gaben des Heiligen Geistes und sichtbare Elemente" (UR 3) [Vgl. LG 15]. Der Geist Christi bedient sich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als Mittel zum Heil. Ihre Kraft kommt aus der Gnaden- und Wahrheitsfülle, die Christus der katholischen Kirche anvertraut hat. Alle diese Güter stammen von Christus, führen zu ihm [Vgl. UR 3] und drängen von selbst „auf die katholische Einheit hin" (LG 8 ).
820 Die Einheit „hat Christus seiner Kirche von Anfang an geschenkt, eine Einheit, die nach unserem Glauben unverlierbar in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer mehr wachsen wird bis zur Vollendung der Zeiten" (UR 4). Christus gibt seiner Kirche stets die Gabe der Einheit, aber die Kirche muß ständig beten und arbeiten, um die Einheit, die Christus für sie will, zu erhalten, zu stärken und zu vervollkommnen. Deshalb bittet Jesus selbst zur Stunde seines Leidens und fortwährend den Vater um die Einheit seiner Jünger: „Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist, und ich in dir bin, sollen auch sie in uns eins sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast" (Joh 17,21). Das Verlangen, zur Einheit aller Christen zurückzufinden, ist eine Gabe Christi und ein Ruf des Heiligen Geistes [Vgl. UR 1].
Quelle:
| Vatikan - KKK 811-865 |
Hoffentlich ist damit "Dein vermeintlicher Widerspruch gelöst" worden, Andreas01...