Blitzer-Abzocke
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Guten Morgen!
Weiß zufällig jemand, was passiert, wenn man gegen einen Verwarnungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch erhebt, nicht weil man die "Tat" an sich leugnet, sondern ihre Verfolgung für ungerechtfertigt hält wegen offensichtlicher Abzocke ohne Sinn für die Verkehrssicherheit?
(Ich wurde geblitzt, weil ich vor einem Kreisverkehr am Ende einer Schnellstraße - in den ich bestimmt nicht mit 90 reingefahren wäre - nicht in den vorgeschriebenen 20er-Intervallen runtergebremst habe.)
Mir scheint dieser Wegelagerer einzig zum Zwecke der Gewinnerzielung gearbeitet zu haben. Rechtzeitig gebremst hätte auch ohne ihn jeder.
Gibt das Stress, wenn ich wegen des Widerspruchs die 7-Tage-Frist zum Bezahlen versäume?
Weiß zufällig jemand, was passiert, wenn man gegen einen Verwarnungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch erhebt, nicht weil man die "Tat" an sich leugnet, sondern ihre Verfolgung für ungerechtfertigt hält wegen offensichtlicher Abzocke ohne Sinn für die Verkehrssicherheit?
(Ich wurde geblitzt, weil ich vor einem Kreisverkehr am Ende einer Schnellstraße - in den ich bestimmt nicht mit 90 reingefahren wäre - nicht in den vorgeschriebenen 20er-Intervallen runtergebremst habe.)
Mir scheint dieser Wegelagerer einzig zum Zwecke der Gewinnerzielung gearbeitet zu haben. Rechtzeitig gebremst hätte auch ohne ihn jeder.
Gibt das Stress, wenn ich wegen des Widerspruchs die 7-Tage-Frist zum Bezahlen versäume?
Re: Blitzer-Abzocke
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Bescheid rechtskräftig.
Warum ist das eine "Abzocke"? Das Blitzen dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ist daher im öffentlichen Interesse.
Warum ist das eine "Abzocke"? Das Blitzen dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ist daher im öffentlichen Interesse.
Re: Blitzer-Abzocke
Genau das bestreite ich in diesem konkreten Fall ja.
Aber was heißt das, rechtskräftig. Bringt es mir - vom Aufwand abgesehen - einen Nachteil, wenn ich erst widerspreche und dann irgendwann doch bezahle, oder kommen da noch weitere Strafen und Schikanen dazu?
Aber was heißt das, rechtskräftig. Bringt es mir - vom Aufwand abgesehen - einen Nachteil, wenn ich erst widerspreche und dann irgendwann doch bezahle, oder kommen da noch weitere Strafen und Schikanen dazu?
Re: Blitzer-Abzocke
Nein, bei einem Widerspruch wird die Frist erstmal außer Kraft gesetzt. Das Problem ist aber daß, falls Dein Widerspruch abgewiesen wird, Du eventuell noch zusätzliche Verwaltungsgebühren oder im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht sogar noch Prozesskosten zu zahlen hast. Ist also eine riskante Sache.Clemens hat geschrieben:Gibt das Stress, wenn ich wegen des Widerspruchs die 7-Tage-Frist zum Bezahlen versäume?
Aber Du hast völlig Recht, daß inzwischen immer mehr an Stellen geblitzt wird, an denen eben keine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht. Reine Geldmacherei.
Re: Blitzer-Abzocke
Wenn du bislang nur ein Schreiben wegen eines Verwarnungsgelds bekommen hast, wird ohnehin erst einmal noch ein förmlicher Bußgeldbescheid ergehen. Gegen diesen musst du dann noch einmal fristgemäß Einspruch einlegen. Das Verwarnungsgeld ist ja nur ein "Angebot" der Verwaltung, das man im Hinblick auf die damit verbundene Kosten- und Zeitersparnis akzeptieren kann oder nicht. Eine förmliche Zahlungspflicht besteht aber erst aus einem Bußgeldbescheid. Zahlen musst du selbstverständlich auch erst, wenn ein rechtskräftiger Bescheid existiert.
Ob du mit deiner Argumentation viel Erfolg haben wirst, bezweifle ich aber. Zwar gibt es verwaltungs- bzw. polizeiinterne Anweisungen, Geschwindigkeitsmessungen vorrangig an Gefahrenstellen durchzuführen. Den förmlichen Geschwindigkeitsverstoß schaffst du so letztendlich aber nicht aus der Welt.
Ob du mit deiner Argumentation viel Erfolg haben wirst, bezweifle ich aber. Zwar gibt es verwaltungs- bzw. polizeiinterne Anweisungen, Geschwindigkeitsmessungen vorrangig an Gefahrenstellen durchzuführen. Den förmlichen Geschwindigkeitsverstoß schaffst du so letztendlich aber nicht aus der Welt.
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Re: Blitzer-Abzocke
Ist so ein Bußgeld höher, als das Verwarnungsgeldangebot (20 Euro)?
Und "vorrangig" heißt, wenn man mal wieder Geld braucht, dann blitzt man auch da, wo zufällig zwar keine Gefahr besteht, aber ein günstiges Schild herumsteht.
Wenn vor einem lange vorher angekündigten Kreisverkehr alle paar hundert Meter erst ein 120er, dann ein 100er, dann ein 80er und schließlich ein 60er-Schild sind und man in der Mitte der 80er-Zone noch 92 hat, dann ist das eine super Gelegenheit zum Geld schinden.
Also soll ich wohl der Einfachheit halber doch gleich bezahlen?
Kann man sich da wenigstens irgendwo beschweren?
Schließlich wird da das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung systematisch beschädigt! Hier entsteht Verwaltungsverdrossenheit!! Gefahr für den [Punkt] Hilfe, [Punkt]
Und "vorrangig" heißt, wenn man mal wieder Geld braucht, dann blitzt man auch da, wo zufällig zwar keine Gefahr besteht, aber ein günstiges Schild herumsteht.
Wenn vor einem lange vorher angekündigten Kreisverkehr alle paar hundert Meter erst ein 120er, dann ein 100er, dann ein 80er und schließlich ein 60er-Schild sind und man in der Mitte der 80er-Zone noch 92 hat, dann ist das eine super Gelegenheit zum Geld schinden.
Also soll ich wohl der Einfachheit halber doch gleich bezahlen?
Kann man sich da wenigstens irgendwo beschweren?
Schließlich wird da das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung systematisch beschädigt! Hier entsteht Verwaltungsverdrossenheit!! Gefahr für den [Punkt] Hilfe, [Punkt]
Re: Blitzer-Abzocke
Dass die Schilder da stehen, wird vermutlich einen Grund haben. Wenn du 12 km/h zu schnell warst, wirst du wohl ca. 10 € blechen dürfen. Das wär mir den Aufwand für einen Widerspruch nicht wert.
Re: Blitzer-Abzocke
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h (ich nehme mal an, dass der Toleranzabzug schon eingerechnet ist) ist der Regelsatz des Bußgelds innerorts 25,00 €. Dazu kommen dann noch Verwaltungsgebühren, die üblicherweise irgendwo zwischen 20,00 und 25,00 € liegen. Ist im Verhältnis also schon etwas mehr als das Verwarnungsgeld, aber jetzt auch nichts, woran man unbedingt verarmt.Clemens hat geschrieben:Ist so ein Bußgeld höher, als das Verwarnungsgeldangebot (20 Euro)?
In der Sache besteht natürlich die Frage, wie weit hinter dem Schild das Messgerät stand. Da muss normalerweise ein gewisser Abstand eingehalten werden, damit der Autofahrer auch Gelegenheit, auf das Schild zu reagieren. Auf der anderen Seite konntest du dich wegen der schrittweisen Reduzierung im Rahmen des Geschwindigkeitstrichters natürlich auf die weitere Reduzierung einstellen. Falls du dagegen vorgehen möchtest, was bei der geringen Geldbuße natürlich immer eher eine Prinzipfrage ist, würde ich dir empfehlen, dich anwaltlich beraten zu lassen, vielleicht kann man da was machen.
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Re: Blitzer-Abzocke
Da von hoher Geschwindigkeit runtergeregelt wird, bin ich mal von einer Geschwindigkeitsübertretung außerorts ausgegangen. Wenn es an diesem Kreisel jemals zu einem Unfall oder gefährlichen Situationen gekommen ist(weil z. B. jemand auf den Kreisel zurast und erst spät abbremst unter Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs) , kann das als Gefahrenschwerpunkt verzeichnet sein, was auch die Geschwindigkeitskontrolle rechtfertigen würde.
Hier gab es vor einiger Zeit auch Diskussionen über die "Wegelagerei". Daraufhin wurden die ergiebigen Messstellen als gefährdete Bereiche deklariert, damit tropft jetzt jede Beschwerde einfach ab.
Hier gab es vor einiger Zeit auch Diskussionen über die "Wegelagerei". Daraufhin wurden die ergiebigen Messstellen als gefährdete Bereiche deklariert, damit tropft jetzt jede Beschwerde einfach ab.
Re: Blitzer-Abzocke
Auch wieder wahr.Apollonia hat geschrieben:Da von hoher Geschwindigkeit runtergeregelt wird, bin ich mal von einer Geschwindigkeitsübertretung außerorts ausgegangen.
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Re: Blitzer-Abzocke
Wenn du widersprichst und dann doch bezahlen musst, kann dies ziemlich teuer werden. Ein Bekannter von mir hatte mal eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt und Widerspruch eingelegt und zwar immer wieder, bis zur höchsten Instanz, die dafür zuständig ist. Letztendlich hat sich die Strafe immer etwas mehr erhöht.Clemens hat geschrieben:Genau das bestreite ich in diesem konkreten Fall ja.
Aber was heißt das, rechtskräftig. Bringt es mir - vom Aufwand abgesehen - einen Nachteil, wenn ich erst widerspreche und dann irgendwann doch bezahle, oder kommen da noch weitere Strafen und Schikanen dazu?
Ich kann mir vorstellen, dass es in deinem Fall ähnlich sein könnte.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
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Re: Blitzer-Abzocke
Im Einzelnen liegt es im Ermessen der betreffenden Behörde, aber ich kenne es auch so.HeGe hat geschrieben:Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h (ich nehme mal an, dass der Toleranzabzug schon eingerechnet ist) ist der Regelsatz des Bußgelds innerorts 25,00 €. Dazu kommen dann noch Verwaltungsgebühren, die üblicherweise irgendwo zwischen 20,00 und 25,00 € liegen. ....Clemens hat geschrieben:Ist so ein Bußgeld höher, als das Verwarnungsgeldangebot (20 Euro)?
Die Verwaltung weiß schon, wie sie das durchsetzt ...Apollonia hat geschrieben:...
Hier gab es vor einiger Zeit auch Diskussionen über die "Wegelagerei". Daraufhin wurden die ergiebigen Messstellen als gefährdete Bereiche deklariert, damit tropft jetzt jede Beschwerde einfach ab.
Das ist zwar ungut für das (Un-)Rechtsbewusstsein, aber was will man gegen einen solchen Verwaltungsapparat machen ?
- ich jedenfalls habe mir angewöhnt, sowas von der sportlichen Seite zu nehmen, und nur dort tätig zu werden, wo ich Aussicht auf Erfolg habe. Den Rest zähle ich einfach der "Staatsquote" zu, denn sich darüber aufzuregen ist es nicht wert.
"Gott gebe Dir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die Du nicht ändern kannst" würde ich mal sagen, ...
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Re: Blitzer-Abzocke
Mt 22,21.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?
Re: Blitzer-Abzocke
Danke für euren Rat!
Die wollen für 92 statt erlaubter 80 nur 20 Euronen von mir. Leisten kann ich mir das noch, obwohl ich das Geld natürlich lieber mal meinen Kindern vererbt hätte.
Mir ging es hier lediglich ums Prinzip, da ich ein solches Vorgehen einfach nur schäbig finde.
Wenn Widersprechen nichts weiter kosten würde, tät ich mir die Mühe machen. Aber noch mehr ausgeben will ich dafür wirklich nicht.
Die wollen für 92 statt erlaubter 80 nur 20 Euronen von mir. Leisten kann ich mir das noch, obwohl ich das Geld natürlich lieber mal meinen Kindern vererbt hätte.
Mir ging es hier lediglich ums Prinzip, da ich ein solches Vorgehen einfach nur schäbig finde.
Wenn Widersprechen nichts weiter kosten würde, tät ich mir die Mühe machen. Aber noch mehr ausgeben will ich dafür wirklich nicht.
Re: Blitzer-Abzocke
Das musst du sportlich nehmen. Wenn's dich erwischt, dann haben die gewonnen, siehst du sie zuerst, bleibst du Sieger.
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Re: Blitzer-Abzocke
Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
Anwohner waren in dem Bereich der Strasse keine, die Häuser standen weiter hinten. Ein Park- oder Halteverbot war nicht angeordnet.
Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
Anwohner waren in dem Bereich der Strasse keine, die Häuser standen weiter hinten. Ein Park- oder Halteverbot war nicht angeordnet.
Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Blitzer-Abzocke
Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
Anwohner waren in dem Bereich der Strasse keine, die Häuser standen weiter hinten. Ein Park- oder Halteverbot war nicht angeordnet.
Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Blitzer-Abzocke
Das hat mir sogar ein Sachbearbeiter des Ordnungsamtes nahegelegt, wo ich gegen diesen Wucherbescheid protestiert habe.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
Anwohner waren in dem Bereich der Strasse keine, die Häuser standen weiter hinten. Ein Park- oder Halteverbot war nicht angeordnet.
Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
Ich habe ihm gesagt. ich sei einfach ehrlich und hätte nur für das Ordnungsgeld kein Verständnis.
Ausserdem könnte, wie das Beispiel mit dem Auslieferungsfahrer zeigt, dort nachgefragt werden.
Seine Antwort: Da könne er nichts machen, der Betrag sei ihm so vorgeschrieben.
Ich schildere das hier auch nicht, um mich bedauern zu lassen: Sondern lediglich als Tipp, was jetzt so auf einen zukommen kann.
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Re: Blitzer-Abzocke
Das wäre aber ein Lüge.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
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Ob parvitas materiae oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
Kann man nicht machen.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Blitzer-Abzocke
Wenn man spontan den Entschluss fasst, die Familie tatsächlich zu besuchen und sei es nur, um sich nach dem Namen zu erkundigen, wird es schon difizieler. Überdies kann man, Jürgen, nicht ausschließen, dass so ein Amtsgericht im OWiG-Verfahren die angeblich zu Besuchenden als Zeugen vorlädt.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 21:35Das wäre aber ein Lüge.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
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Ob parvitas materiae oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
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Re: Blitzer-Abzocke
Ja.ar26 hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 23:39Wenn man spontan den Entschluss fasst, die Familie tatsächlich zu besuchen und sei es nur, um sich nach dem Namen zu erkundigen, wird es schon difizieler.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 21:35Das wäre aber ein Lüge.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.
Ob parvitas materiae oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
Kann man nicht machen.
Aber der Herr weiß, ob der Entschluß, die Familie tatsächlich zu besuchen und sei es nur, um sich nach dem Namen zu erkundigen, ein spontaner, oder ein berechneter ist, und wird dementsprechend urteilen.
"Os bilingue detestor" Proverbia 8,13.
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Re: Blitzer-Abzocke
Um nochmal deutlich etwas dazu sagen, was Juergen hier vorschlägt: Dafür bin ich nicht katholisch genug.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 21:35Das wäre aber ein Lüge.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
Anwohner waren in dem Bereich der Strasse keine, die Häuser standen weiter hinten. Ein Park- oder Halteverbot war nicht angeordnet.
Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
Ob parvitas materiae oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
Kann man nicht machen.
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Re: Blitzer-Abzocke
Da hast Du natürlich recht. Man sollte vielleicht mit zwei Rosen in der Hand dorthingehen, anklingeln und fragen: „Wolle Rose kaufe?“Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 21:35Das wäre aber ein Lüge.Juergen hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:34Dann geht man zur nächsten Haustür, guckt auf das Klingelschild, schreibt sich den Namen auf und behauptet im Widerspruch gegen den Bescheid, daß man die Familie besuchen wollte, sie aber nicht angetroffen haben und daher erstmal einen Spaziergang gemacht habe, um es später nochmal zu versuchen – leider wider erfolglos.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 19:09Ich habe jetzt eine andere Form von Abzocke kennen gelernt:
Ich habe in einem Niedersächsischen Urlaubsort einen Parkplatz gesucht und bin in eine Seitenstrasse reingefahren, dort aber nur ganz an den Anfang der Strasse, die "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet ist.
Ich stand also mit dem Fahrzeug unmittelbar hinter dem Schildermast.
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Als ich nach ca. 2 Stunden zurück kam, fand ich einen Verwarnungsbescheid über € 55 vor.
Begründung: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der gesperrt war."
Im alten Bussgeldkatalog wären das höchstens 15 € gewesen. Das hätte sich also kaum gelohnt und wurde deshalb dann auch nicht verfolgt.
Es gibt ein Urteil, da hat ein Auslieferungsfahrer behauptet, er hätte dort Pakete zustellen müssen: Er wollte aber nicht sagen, wer der Kunde war.
Daraufhin hat das Gericht gesagt, dann sei das wohl vorgeschoben und er musste zahlen. (Je nach Fahrzeuggrösse wird das noch teurer!)
Ob parvitas materiae oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
Kann man nicht machen.
Damit war es dann ein Geschäftsbesuch.
Gruß Jürgen
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