
Ich meine ich da an irgendwas in der Art zu erinnern als ich in den 1990ern mal dort war. Damals war noch Georg Eder Erzbischof.
Einheitliche Rubriken für das Volk gibt es in der alten Messe nicht. Da ich beim Singen in der Messe mit Ausnahme des Et incarnatus est immer stehe (es sei denn, ich sitze dabei an der Orgel), stehe ich in beiden Fällen. Rubriken gibt es für den Klerus im Chorgestühl; dieser steht ebenfalls in beiden Fällen.Dubitans hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 22:57Eine Frage zu den Körperhaltungen während der Alten Messe:
Beim Sanctus noch stehen und erst danach knien oder bereits beim Sanctus knien?Gleiche Frage zum Agnus Dei. Ich frage das, weil das dort, wo ich die Messe besuche, nicht einheitlich ist - manche stehen, manche knien. Danke
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Hängt von der Messe ab.Dubitans hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 22:57Eine Frage zu den Körperhaltungen während der Alten Messe:
Beim Sanctus noch stehen und erst danach knien oder bereits beim Sanctus knien?Gleiche Frage zum Agnus Dei. Ich frage das, weil das dort, wo ich die Messe besuche, nicht einheitlich ist - manche stehen, manche knien. Danke
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Die Circumstantes sind nicht nur die Diener im engeren Sinne, sondern per analogiam alle Anwesenden, die die betreffende Messe hören (denn in größeren Kirchen kann es passieren, ich habe es schon erlebt, daß an einem Seitenaltar eine Messe gefeiert wird, an einem anderen eine weitere, ohne daß dies die sonstigen Besucher der Kirche berührte, wie aus diesem schönen Gemälde der Antwerpener Marienkirche hervorgeht:)Rubricae generales XVII,2 :
Circumstantes autem in Missis privatis semper genua flectunt, etiam Tempore Paschali, praeterquam dum legitur Evangelium
Bei mir ist es auch davon abhängig, ob gesungen wird, oder nicht. Bei ganz eiligen Priestern muss man aber auch schon mal aufpassen, dass die nicht schon halb mit der Wandlung fertig sind, bis man das Sanctus zu Ende gesungen hat.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 23:09Einheitliche Rubriken für das Volk gibt es in der alten Messe nicht. Da ich beim Singen in der Messe mit Ausnahme des Et incarnatus est immer stehe (es sei denn, ich sitze dabei an der Orgel), stehe ich in beiden Fällen. Rubriken gibt es für den Klerus im Chorgestühl; dieser steht ebenfalls in beiden Fällen.Dubitans hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 22:57Eine Frage zu den Körperhaltungen während der Alten Messe:
Beim Sanctus noch stehen und erst danach knien oder bereits beim Sanctus knien?Gleiche Frage zum Agnus Dei. Ich frage das, weil das dort, wo ich die Messe besuche, nicht einheitlich ist - manche stehen, manche knien. Danke
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Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein Priester vor dem Hanc igitur warten sollte, bis das Sanctus zu Ende gesungen ist; ob das allerdings Rubrik oder Rubrizistik ist, kann ich im Moment nicht sagen.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 11. September 2020, 14:46Bei mir ist es auch davon abhängig, ob gesungen wird, oder nicht. Bei ganz eiligen Priestern muss man aber auch schon mal aufpassen, dass die nicht schon halb mit der Wandlung fertig sind, bis man das Sanctus zu Ende gesungen hat.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 23:09Einheitliche Rubriken für das Volk gibt es in der alten Messe nicht. Da ich beim Singen in der Messe mit Ausnahme des Et incarnatus est immer stehe (es sei denn, ich sitze dabei an der Orgel), stehe ich in beiden Fällen. Rubriken gibt es für den Klerus im Chorgestühl; dieser steht ebenfalls in beiden Fällen.Dubitans hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 22:57Eine Frage zu den Körperhaltungen während der Alten Messe:
Beim Sanctus noch stehen und erst danach knien oder bereits beim Sanctus knien?Gleiche Frage zum Agnus Dei. Ich frage das, weil das dort, wo ich die Messe besuche, nicht einheitlich ist - manche stehen, manche knien. Danke
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Vielen Dank für den Hinweis, zu stehen, wenn man singt. Da besteht ja auch ein pragmatischer Zusammenhang, weil es sich besser singen lässt, wenn man steht.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 23:09Einheitliche Rubriken für das Volk gibt es in der alten Messe nicht. Da ich beim Singen in der Messe mit Ausnahme des Et incarnatus est immer stehe (es sei denn, ich sitze dabei an der Orgel), stehe ich in beiden Fällen. Rubriken gibt es für den Klerus im Chorgestühl; dieser steht ebenfalls in beiden Fällen.
Zur Stillmesse: Kniet man auch beim Einzug? Und auch bei der Lesung? Vielen Dank für den Hinweis!
PascalBlaise hat geschrieben: ↑Samstag 12. September 2020, 18:39In der Tat. Es könnte sich auch um ein pastorales Angebot für junge Mütter handeln.
Ob die Messe gesungen ist oder nicht, ist zunächst mal unabhängig davon ob sie am Werktag, am Sonntag oder an einem Festtag stattfindet; in einem Kloster, Chorherrenstift oder Domkapitel wird das Konvent- oder Kapitelsamt nach Möglichkeit an jedem Tag eine levitierte oder wenigstens gesungene Messe sein, die Messen der anderen Priestermönche bzw. Stiftsherren in der Regel stille Messen; und zwar egal ob heute das Hochfest der Apostel Petrus und Paulus ist oder der dreizehnte Sonntag nach Pfingsten oder der Donnerstag in der vierten Fastenwoche. In Pfarreien fehlt unter der Woche meist schlicht der Chor für eine gesungene Messe, und Frühmessen neben dem Hochamt werden aus dem gleichen Grund auch in der Regel stille Messen sein (wenn man das Glück hat, eine Gemeinde zu besuchen, die über so viel Klerus verfügt, daß das möglich ist); letztes Jahr Anfang November hatten wir hier in Moskau ein gesungenes Amt an Allerheiligen und an Allerseelen, aber es überstieg die Kräfte des Chores auch noch die Gesänge für den Sonntag am 3. November zu lernen, daher gab bei uns es an diesem Tag eine stille Messe mit Orgelbegleitung.Dubitans hat geschrieben: ↑Samstag 12. September 2020, 16:00Vielen Dank für den Hinweis, zu stehen, wenn man singt. Da besteht ja auch ein pragmatischer Zusammenhang, weil es sich besser singen lässt, wenn man steht.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. September 2020, 23:09Einheitliche Rubriken für das Volk gibt es in der alten Messe nicht. Da ich beim Singen in der Messe mit Ausnahme des Et incarnatus est immer stehe (es sei denn, ich sitze dabei an der Orgel), stehe ich in beiden Fällen. Rubriken gibt es für den Klerus im Chorgestühl; dieser steht ebenfalls in beiden Fällen.
Zur Stillmesse: Kniet man auch beim Einzug? Und auch bei der Lesung? Vielen Dank für den Hinweis!
Und noch eine Frage zur Stillmesse: Inwiefern unterscheidet sich eine Gelesene Messe am Sonntag (für gewöhnlich frühmorgens oder abends) von der Gelesenen Messe am Werktag? Der Laie stellt ja nur zunächst nur recht Offensichtliches fest, also dass in der sonntäglichen gelesenen Messe eine Predigt gegeben und das Credo gesprochen wird und er weiß dass er bei der einen die Sonntagspflicht erfüllt und bei der anderen nicht.![]()
Im übrigen finde ich den Begriff "Stillmesse" zumindest mehrdeutig in einem sehr schrägen Sinn.
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Um zu meiner banalen Ausgangsfrage bzgl. der Körperhaltung zurückzukehren: Bedeutet das, man kniet in der Gelesenen Messe zum Einzug, zur Lesung, zur Predigt und auch zum Credo, weil man einzig zum Evangelium steht?
Tja, beim Einzug, wenn es den gibt, oft is ja der Weg von der Sakristei zum Altar ein ganz kurzer, würde ich sagen: man erhebt sich (kurz), schon aus Höflichkeit.
In der Regel wird an Sonn- und Feiertagen nur im Hochamt gepredigt.Dubitans hat geschrieben: ↑Samstag 12. September 2020, 16:00Und noch eine Frage zur Stillmesse: Inwiefern unterscheidet sich eine Gelesene Messe am Sonntag (für gewöhnlich frühmorgens oder abends) von der Gelesenen Messe am Werktag? Der Laie stellt ja nur zunächst nur recht Offensichtliches fest, also dass in der sonntäglichen gelesenen Messe eine Predigt gegeben und das Credo gesprochen wird und er weiß dass er bei der einen die Sonntagspflicht erfüllt und bei der anderen nicht.![]()
Tatsächlich?
Missa privata (Stillmesse) ist jene, welche privatim, d.h. ohne Gesang des Priesters, ohne Diakon und Subdiakon, ohne Inzensation, mit nur einem Ministranten, gelesen wird. Sie heißt auch missa lecta, secreta, plana, bassa.
Das Beten des Rosenkranzes während der Messe ist eine von den neueren Päpsten, namentlich von Papst Leo XIII., zuletzt von Papst Pius XII., gutgeheißene und geförderte Andacht.
Soweit ich feststellen kann, ist das so nur teilweise richtig. Die Enzykliken von 1883 und 1884 bestimmen für den jeweils bevorstehenden Monat Oktober, daß fünf Gesätze des Rosenkranzes und die Lauretanische Litanei jeden Tag in Pfarrkirchen und der Gottesmutter geweihten öffentlichen Oratorien gebetet werden soll. Supremi apostolatus 4 ordnete an, daß, falls diese Andacht morgens stattfindet, man dabei die Messe feiern solle, falls nachmittags, das Allerheiligste ausgesetzt werden soll; Superiore anno 8 hat dies unabhängig von der Tageszeit freigestellt (also konnte auch morgens vor ausgesetztem Allerheiligsten statt unter der Messe der Rosenkranz gebetet werden; eine Messe am Nachmittag zu feiern war vor dem zweiten Weltkrieg grundsätzlich nicht zulässig).Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 14:24Mehr noch: das öffentliche Beten des Rosenkranzes während der Messe wurde von Papst Leo XIII. wiederholt (Supremi apostolatus officio 1883 und Superiore anno 1884, sodann Inter plurimos 1885) für alle Tage des Monats Oktober bis zum 2. November einschließlich in allen Pfarrkirchen und öffentlichen Oratorien, die der Gottesmutter geweiht sind, zur Pflicht gemacht.
Diese Regel war bis 1960 uneingeschränkt in Kraft.
Supremi apostolatus officio hat geschrieben:4 Da nun der Monat Oktober bereits bevorsteht, in dem die katholische Welt das Rosenkranzfest feierlich begeht, so wollen Wir, daß alles, was Wir im verflossenen Jahre bestimmt haben, auch dieses Jahr gelte. Wir beschließen demnach und befehlen, daß vom ersten Tage des Oktober bis zum zweiten des darauffolgenden November in allen Pfarrkirchen und öffentlichen der allerseligsten Jungfrau geweihten Heiligtümern oder auch in anderen Kirchen nach der Bestimmung des Ordinarius wenigstens fünf Dekaden des Rosenkranzes nebst der Litanei täglich gebetet werden; findet diese Andacht am Morgen statt, so soll dabei das heilige Messopfer gefeiert werden; wenn Nachmittags, so ist das Allerheiligste auszusetzen und am Schlusse der Segen mit demselben zu geben. Wir wünschen aber, daß die Bruderschaften vom heiligen Rosenkranz, wo immer dies durch die bürgerlichen Gesetze erlaubt ist, in feierlichem Zuge durch die Stadt allen zum öffentlichen Zeugnis ihrer Religion.
Für das Jahr 1885 finde ich in den Acta Sanctae Sedis keine Enzyklika über den Rosenkranz, und in den späteren Rosenkranzenzykliken (Octobri mense (1891), Magnae Dei matris (1892) und Laetitia sanctae (1893)) finde ich keine diesbezügliche Bestimmung (ich habe die Suchfunktion bzw. den Index der ASS benutzt).Superiore anno hat geschrieben:8 […] Wir bestimmen darum und gebieten, daß in der ganzen katholischen Welt in eben diesem Jahre das Fest der allerseligsten Jungfrau vom Rosenkranz besonders festlich und feierlich begangen werde, und vom 1. Oktober bis 2. November überall in allen Pfarrkirchen, und wenn die Ordinarien es für nützlich und angemessen erachten, auch in anderen der allerseligsten Gottesmutter geweihten Kirchen oder Heiligtümern, mindestens fünf Dekaden des Rosenkranzes nebst der Lauretanischen Litanei andächtig gebetet werden; Wir wünschen auch, daß, wenn diese Andacht stattfindet, zu gleicher Zeit entweder das hl. Messopfer gefeiert oder das allerheiligste Sakrament zur Anbetung ausgesetzt und zum Schlusse der frommen Versammlung der Segen mit dem Allerheiligsten in üblicher Weise gegeben wird.
Inter plurimos vom 20. August 1885 ist ein Dekret der Ritenkongregation (ASS 18/1885, 95-96), das die Bestimmungen von 1883 und 1884 auf unbestimmte Zeit ausdehnt. (Dazu auch ein Dubium aus Palencia, Decr. auth. 3650, dubium V, im 3. Band).Protasius hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 17:04Soweit ich feststellen kann, ist das so nur teilweise richtig. Die Enzykliken von 1883 und 1884 bestimmen für den jeweils bevorstehenden Monat Oktober, daß fünf Gesätze des Rosenkranzes und die Lauretanische Litanei jeden Tag in Pfarrkirchen und der Gottesmutter geweihten öffentlichen Oratorien gebetet werden soll. Supremi apostolatus 4 ordnete an, daß, falls diese Andacht morgens stattfindet, man dabei die Messe feiern solle, falls nachmittags, das Allerheiligste ausgesetzt werden soll; Superiore anno 8 hat dies unabhängig von der Tageszeit freigestellt (also konnte auch morgens vor ausgesetztem Allerheiligsten statt unter der Messe der Rosenkranz gebetet werden; eine Messe am Nachmittag zu feiern war vor dem zweiten Weltkrieg grundsätzlich nicht zulässig).Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 14:24Mehr noch: das öffentliche Beten des Rosenkranzes während der Messe wurde von Papst Leo XIII. wiederholt (Supremi apostolatus officio 1883 und Superiore anno 1884, sodann Inter plurimos 1885) für alle Tage des Monats Oktober bis zum 2. November einschließlich in allen Pfarrkirchen und öffentlichen Oratorien, die der Gottesmutter geweiht sind, zur Pflicht gemacht.
Diese Regel war bis 1960 uneingeschränkt in Kraft.Supremi apostolatus officio hat geschrieben:4 Da nun der Monat Oktober bereits bevorsteht, in dem die katholische Welt das Rosenkranzfest feierlich begeht, so wollen Wir, daß alles, was Wir im verflossenen Jahre bestimmt haben, auch dieses Jahr gelte. Wir beschließen demnach und befehlen, daß vom ersten Tage des Oktober bis zum zweiten des darauffolgenden November in allen Pfarrkirchen und öffentlichen der allerseligsten Jungfrau geweihten Heiligtümern oder auch in anderen Kirchen nach der Bestimmung des Ordinarius wenigstens fünf Dekaden des Rosenkranzes nebst der Litanei täglich gebetet werden; findet diese Andacht am Morgen statt, so soll dabei das heilige Messopfer gefeiert werden; wenn Nachmittags, so ist das Allerheiligste auszusetzen und am Schlusse der Segen mit demselben zu geben. Wir wünschen aber, daß die Bruderschaften vom heiligen Rosenkranz, wo immer dies durch die bürgerlichen Gesetze erlaubt ist, in feierlichem Zuge durch die Stadt allen zum öffentlichen Zeugnis ihrer Religion.Für das Jahr 1885 finde ich in den Acta Sanctae Sedis keine Enzyklika über den Rosenkranz, und in den späteren Rosenkranzenzykliken (Octobri mense (1891), Magnae Dei matris (1892) und Laetitia sanctae (1893)) finde ich keine diesbezügliche Bestimmung (ich habe die Suchfunktion bzw. den Index der ASS benutzt).Superiore anno hat geschrieben:8 […] Wir bestimmen darum und gebieten, daß in der ganzen katholischen Welt in eben diesem Jahre das Fest der allerseligsten Jungfrau vom Rosenkranz besonders festlich und feierlich begangen werde, und vom 1. Oktober bis 2. November überall in allen Pfarrkirchen, und wenn die Ordinarien es für nützlich und angemessen erachten, auch in anderen der allerseligsten Gottesmutter geweihten Kirchen oder Heiligtümern, mindestens fünf Dekaden des Rosenkranzes nebst der Lauretanischen Litanei andächtig gebetet werden; Wir wünschen auch, daß, wenn diese Andacht stattfindet, zu gleicher Zeit entweder das hl. Messopfer gefeiert oder das allerheiligste Sakrament zur Anbetung ausgesetzt und zum Schlusse der frommen Versammlung der Segen mit dem Allerheiligsten in üblicher Weise gegeben wird.
Danke für den Hinweis. Ich hatte deinen ursprünglichen Beitrag zunächst dahingehend mißverstanden, daß im Oktober während der Messe der Rosenkranz gebetet werden müsse; weil mir das unsinnig erschien (zumal bei einer gesungenen Messe), hatte ich mir die Dokumente genauer angeschaut und nur die ersten beiden gefunden, daher mein (vllt. etwas kümmelspalterisches) Nachhaken und der Verweis auf die Möglichkeit einer Sakramentsandacht anstelle der Messe.Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 17:43Inter plurimos vom 20. August 1885 ist ein Dekret der Ritenkongregation (ASS 18/1885, 95-96), das die Bestimmungen von 1883 und 1884 auf unbestimmte Zeit ausdehnt. (Dazu auch ein Dubium aus Palencia, Decr. auth. 3650, dubium V, im 3. Band).
Nach 1929 (Lateranverträge) wurden die Bestimmungen, was hätte sein können (die Bestimmungen galten grundsätzlich "donec plenam R. Pontifex nanciscatur libertatem"), nicht aufgehoben.
1960 gab es eine Anfrage an die Ritenkongregation von zwei Ordinarien (Gent und Liverpool) bezüglich dieser Bestimmungen. Es wurde geantwortet, die Bestimmungen blieben zwar gültig, aber nunmehr außerhalb der Messe. Den genauen Verweis muß ich heraussuchen, ich habe jetzt keine Zeit dazu.
Das ist richtig verstanden; sofern die Rosenkranzgebete vormittags stattfinden, müssen sie während der Messe gebetet werden. Ich gehe allerdings von einer Stillmesse aus. Bei den Bestimmungen handelt es sich um Pfarrkirchen, wo mehrere Messen stattfinden, also wohl immer auch zumindest eine Stillmesse; und um öffentliche Oratorien, die der Gottesmutter geweiht sind, wo vermutlich, da sie kleiner sind, in der Regel nur Stillmessen gefeiert werden.Protasius hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 18:51Danke für den Hinweis. Ich hatte deinen ursprünglichen Beitrag zunächst dahingehend mißverstanden, daß im Oktober während der Messe der Rosenkranz gebetet werden müsse; weil mir das unsinnig erschien (zumal bei einer gesungenen Messe) [...]Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 17:43Inter plurimos vom 20. August 1885 ist ein Dekret der Ritenkongregation (ASS 18/1885, 95-96), das die Bestimmungen von 1883 und 1884 auf unbestimmte Zeit ausdehnt. (Dazu auch ein Dubium aus Palencia, Decr. auth. 3650, dubium V, im 3. Band).
Nach 1929 (Lateranverträge) wurden die Bestimmungen, was hätte sein können (die Bestimmungen galten grundsätzlich "donec plenam R. Pontifex nanciscatur libertatem"), nicht aufgehoben.
1960 gab es eine Anfrage an die Ritenkongregation von zwei Ordinarien (Gent und Liverpool) bezüglich dieser Bestimmungen. Es wurde geantwortet, die Bestimmungen blieben zwar gültig, aber nunmehr außerhalb der Messe. Den genauen Verweis muß ich heraussuchen, ich habe jetzt keine Zeit dazu.
Um einen denkwürdigen Zwischenruf auf einer wissenschaftlichen Konferenz zu zitieren: „You are confused about the confusion.“Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 20:01Das ist richtig verstanden; sofern die Rosenkranzgebete vormittags stattfinden, müssen sie während der Messe gebetet werden. Ich gehe allerdings von einer Stillmesse aus. Bei den Bestimmungen handelt es sich um Pfarrkirchen, wo mehrere Messen stattfinden, also wohl immer auch zumindest eine Stillmesse; und um öffentliche Oratorien, die der Gottesmutter geweiht sind, wo vermutlich, da sie kleiner sind, in der Regel nur Stillmessen gefeiert werden.Protasius hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 18:51Danke für den Hinweis. Ich hatte deinen ursprünglichen Beitrag zunächst dahingehend mißverstanden, daß im Oktober während der Messe der Rosenkranz gebetet werden müsse; weil mir das unsinnig erschien (zumal bei einer gesungenen Messe) [...]Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 17:43Inter plurimos vom 20. August 1885 ist ein Dekret der Ritenkongregation (ASS 18/1885, 95-96), das die Bestimmungen von 1883 und 1884 auf unbestimmte Zeit ausdehnt. (Dazu auch ein Dubium aus Palencia, Decr. auth. 3650, dubium V, im 3. Band).
Nach 1929 (Lateranverträge) wurden die Bestimmungen, was hätte sein können (die Bestimmungen galten grundsätzlich "donec plenam R. Pontifex nanciscatur libertatem"), nicht aufgehoben.
1960 gab es eine Anfrage an die Ritenkongregation von zwei Ordinarien (Gent und Liverpool) bezüglich dieser Bestimmungen. Es wurde geantwortet, die Bestimmungen blieben zwar gültig, aber nunmehr außerhalb der Messe. Den genauen Verweis muß ich heraussuchen, ich habe jetzt keine Zeit dazu.
Das war ja gerade das Dubium des Zeremoniars von Palencia, ob dies vormittags tatsächlich "uno eodemque tempore" mit der Messe geschehen müsse. Die Antwort lautete Affirmative.
Nun ist meine Absicht hier nicht, diese Praxis, die, so löblich ich sie finde, wohl einer desuetudo legis anheimgefallen ist, als das neueste Nec plus ultra hinzustellen. Darüber neu zu befinden stünde nur einer wiedererstandenen Ritenkongregation zu. Das ist nicht für morgen.
Die päpstliche Verordnung, über Jahrzehnte hinweg positiv in Kraft, läßt aber dem Katholiken auch heute keinen Raum, das andächtige Beten des Rosenkranzes während der Messe, zumal das private, als abwegig oder minderwertig zu verunglimpfen (nicht, daß das einer hier getan hätte), oder auch das liturgische Mitbeten als die einzig richtige Form des Messehörens anzusehen.
Das wäre liturgischer Jansenismus.
Ja, natürlich!Protasius hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 22:31Um einen denkwürdigen Zwischenruf auf einer wissenschaftlichen Konferenz zu zitieren: „You are confused about the confusion.“Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 20:01Das ist richtig verstanden; sofern die Rosenkranzgebete vormittags stattfinden, müssen sie während der Messe gebetet werden. Ich gehe allerdings von einer Stillmesse aus. Bei den Bestimmungen handelt es sich um Pfarrkirchen, wo mehrere Messen stattfinden, also wohl immer auch zumindest eine Stillmesse; und um öffentliche Oratorien, die der Gottesmutter geweiht sind, wo vermutlich, da sie kleiner sind, in der Regel nur Stillmessen gefeiert werden.Protasius hat geschrieben: ↑Montag 14. September 2020, 18:51
Danke für den Hinweis. Ich hatte deinen ursprünglichen Beitrag zunächst dahingehend mißverstanden, daß im Oktober während der Messe der Rosenkranz gebetet werden müsse; weil mir das unsinnig erschien (zumal bei einer gesungenen Messe) [...]
Das war ja gerade das Dubium des Zeremoniars von Palencia, ob dies vormittags tatsächlich "uno eodemque tempore" mit der Messe geschehen müsse. Die Antwort lautete Affirmative.
Nun ist meine Absicht hier nicht, diese Praxis, die, so löblich ich sie finde, wohl einer desuetudo legis anheimgefallen ist, als das neueste Nec plus ultra hinzustellen. Darüber neu zu befinden stünde nur einer wiedererstandenen Ritenkongregation zu. Das ist nicht für morgen.
Die päpstliche Verordnung, über Jahrzehnte hinweg positiv in Kraft, läßt aber dem Katholiken auch heute keinen Raum, das andächtige Beten des Rosenkranzes während der Messe, zumal das private, als abwegig oder minderwertig zu verunglimpfen (nicht, daß das einer hier getan hätte), oder auch das liturgische Mitbeten als die einzig richtige Form des Messehörens anzusehen.
Das wäre liturgischer Jansenismus.Mein Mißverständnis bezog sich darauf, daß es aus deinem ersten Beitrag schien, als müsse, wenn im Oktober eine Messe gefeiert wird, stets laut der Rosenkranz gebetet werden; das ist bei einer gesungenen Messe offensichtlich Unfug. Daß, wenn im Oktober eine Rosenkranzandacht begangen wird, währenddessen vormittags die Messe gefeiert werden soll, ist für mich zwar ziemlich ungewohnt, aber vorstellbar; ich würde da die für mich gewohnte Variante bevorzugen am Nachmittag eine Rosenkranzandacht vor dem Allerheiligsten abzuhalten, wie es ja in den Enzykliken als Option auch vorgesehen ist.
Fern sei es aber von mir mich gegen das private Beten des Rosenkranzes während der Messe auszusprechen; wenn ich ausnahmsweise mal nicht als Kirchenmusiker oder Ministrant der Messe beiwohne, betrachte ich ja auch die Meßtexte ohne dabei skrupulös darauf zu achten, jedes einzelne Wort – zumal ein stilles Gebet des Priesters oder der Leviten – während der Messe mitlesen zu müssen. Wenn es einem Mitchristen mit dem Rosenkranz leichter fällt, soll er das – im Wortsinne – um Gottes willen tun.
QuelleGemeindegesang kann unter klaren Vorgaben in unterschiedlichem Umfang wieder ermöglicht werden; es wird aber keine Auslage bzw. Ausgabe der Gotteslob-Bücher erfolgen.
- Start der neuen Gesangsregelung ab Samstag, 10. Oktober um 17.15 Uhr in der Deutschen Vesper.
- Werktagsmessen: Gemeindegesang in Liedform und in Form von kurzen Antwortrufen; die Mitfeiernden sind eingeladen, ein Gotteslob-Buch mitzubringen. Durch die geringere Zahl an Mitfeiernden kann problemlos der Abstand von 2 m (jeweils eine Bank frei lassen) oder nach persönlichem Wunsch auch mehr eingehalten werden.
- Vesper am Samstag: kann in gesungener Form gefeiert werden; die Mitfeiernden sind eingeladen, ein Gotteslob-Buch mitzubringen.
- Sonntagsmessen: Gemeindegesang nur in Form des Singens der Akklamationen (Wechselrufe zwischen Priester und Gemeinde, z.B. beim Hochgebet); dafür benötigen die Mitfeiernden kein Gesangbuch.
- Adventslieder-Andacht bzw. Weihnachtslieder-Andacht: Die Sakramentsandachten an den Sonntagen der kommenden Advents- und Weihnachtszeit (17:00) sollen als „Lieder-Andachten“ mit Gemeindegesang stattfinden; es werden Liedblätter erstellt, der Ordnungsdienst achtet darauf, dass jeweils eine Bankreihe frei bleibt.
Sonntag, 18. Oktober, zwanzigster Sonntag nach Pfingsten
11 Uhr, Hochamt in der Busdorfkirche St. Petrus und St. Andreas.
Kollekte für die Belange des ao. Ritus (Körbchen an den Ausgängen)
Die Anzahl der zugelassenen Plätze wurde erreicht – es werden keine Anmeldungen mehr angenommen.
Ich habe zwar gewußt, daß es früher mal Primizkronen gab, aber wie genau die verwendet werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hatte mal einen schwarz-weißen Dokumentarfilm gesehen, in dem unter anderem eine Ordensschwester zu sehen war, die Primizkronen herstellte, aber den finde ich leider nicht wieder.Juergen hat geschrieben: ↑Sonntag 18. Oktober 2020, 20:47Heute war die o.g. (Nach)Primizmesse.
Eine Sache fand ich richtig herzergreifend. Der kleine Neffe (geschätzt zwei, drei Jahre alt oder so) des Primizianten brachte auf einem Kissen eine Krone zum Altar.
Was hat es mit dieser Krone auf sich?
Das kannte ich noch gar nicht.
So weit ich es von hinten (sitze ja immer in der letzten Bank) sehen konnte, wurde die Krone auf den Kelch resp. die Palla gesetzt.
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Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 18. Oktober 2020, 21:45das war wohl eine Primizkrone:
https://cistercium.blogspot.com/2016/06 ... icher.html
das in diesem Artikel erwähnte Wort "Sekundiz" kannte ich noch nicht. auch ich lerne dazu![]()
Protasius ist (fast) immer schneller!Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 18. Oktober 2020, 21:47Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 18. Oktober 2020, 21:45das war wohl eine Primizkrone:
https://cistercium.blogspot.com/2016/06 ... icher.html
das in diesem Artikel erwähnte Wort "Sekundiz" kannte ich noch nicht. auch ich lerne dazu![]()
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edit: Protasius war schneller. Ehre, wem Ehre gebührt![]()
Photos vom AmtJuergen hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Oktober 2020, 16:54Bericht über die Primizmesse am letzten Sonntag:
→ https://judica-me.de/joachim-hengstermann/
Sehr schöne Bilder. Es ist doch prima, wenn man sowas zu sehen bekommt.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 21. Oktober 2020, 19:51Photos vom AmtJuergen hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Oktober 2020, 16:54Bericht über die Primizmesse am letzten Sonntag:
→ https://judica-me.de/joachim-hengstermann/
→ https://judica-me.de/primiz-2020/
Auf einigen Bildern sieht man auch die oben angesprochene Primizkrone.