Tu mir schwer, da keinen Widerspruch zu sehen.

Und wie kann man diesen Kompromiss argumentieren?
Legitime unterschiedliche Traditionen verschiedener Rituskirchen. Ganz einfach.
Ich dachte, dass das Zölibat sehr wichtig ist in der Hierarchie der Lehre der KK. Liegt vermutlich an den Zankereien, die man oberflächlich lautstark mitbekommt
Teil 1:
Teil 1:
Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 21:57Teil 1:
Ganz so einfach ist es nicht.
Hätte ich diesen Punkt auf einen bis zwei Sätze susammendampfen müssen, hätte ich vielmehr geschrieben:
'Dieser Kompromiß kann allenfalls als Zugeständnis an die laxere Praxis des Ostens geduldet werden'.
Zum Sachbefund:
1. Der Herr lebte zeit seines Lebens zölibatär, wohl nicht nur aus praktischen Erwägungen ("Halbgötter"?), sondern v.a. aufgrund des damit verbundenen Zeichens: Es ist besser, alles im Leben zurückzulassen bzw. zu -stellen, um sich ungeteilt Gott weihen zu können.
2. Vermutlich unter diesem Eindruck haben die berufenen Apostel, welche ja teilweise bereits Familie hatten, "alles zurückgelassen", um Christus nachzufolgen; dies schloß eine weitere geschlechtliche Betätigung aus.
3. In der Folge entwickelte sich der sog. "Enthaltsamkeitszölibat": Wer zum Zeitpunkt der Weihe verheiratet war, hatte sich jeglicher weiterer sexueller Akte zu enthalten: Hier im Forum findet man zahlreiche Referenzen, wenn man +heid + zölibat [bezugnehmend auf die grundlegende Arbeit von Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche (Paderborn u.a. ³2003)] eingibt.
4. Im Laufe der Kirchengeschichte gab es immer wieder Phasen, in denen die Zölibatsverpflichtung nicht entschieden genug eingefordert bzw. geduldet wurde. Dem grundsätzlichen Ideal einer völligen Enthaltsamkeit (welche ja auch jene vor der Eheschließung einbetrifft) hat die Kirche freilich nie abgeschworen, sondern sie vielmehr wiederholt verschärft.
In der Ehe ist nämlich - ihrer Natur nach ("Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis") - der Geschlechtsakt regelmäßig ein integraler Teil, weswegen ein jeglicher Ehekontrahent auf rechtmäßiges Verlangen des anderen die Gechlechtsgemeinschaft zu leisten hat ("ius in corpus").
Nicht zuletzt deshalb ist es schon allein aus Angemessenheitsgründen angeraten, Kleriker bereits bei der Weihe zur Enthaltsamkeit zu verpflichten.
Wenn'st lang genug verheiratet bist, hast das auch!Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 22:05![]()
Ergänzend: der verheiratete orientalische Klerus ist dazu gehalten, am Tage der Feier der heiligen Geheimnisse (der Messe), und am Tage vorher, Enthaltsamkeit zu üben.
Wenn man, wie im Westen üblich, täglich zelebriert, kommt das dem Zölibat gleich.
holzi hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 22:10Wenn'st lang genug verheiratet bist, hast das auch!Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 22:05![]()
Ergänzend: der verheiratete orientalische Klerus ist dazu gehalten, am Tage der Feier der heiligen Geheimnisse (der Messe), und am Tage vorher, Enthaltsamkeit zu üben.
Wenn man, wie im Westen üblich, täglich zelebriert, kommt das dem Zölibat gleich.![]()
Und wenn sie nicht will, kommt der Geschlechtsvollzieher?Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 21:57In der Ehe ist nämlich - ihrer Natur nach ("Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis") - der Geschlechtsakt regelmäßig ein integraler Teil, weswegen ein jeglicher Ehekontrahent auf rechtmäßiges Verlangen des anderen die Gechlechtsgemeinschaft zu leisten hat ("ius in corpus").
Ich habe diese Phrase - und das ich noch nicht sehr lange her - bewußt (quasi) wörtlich der Vorlesung übernommen: Das Schlüsselwort hierbei ist "rechtmäßiges Verlangen" (Hervorhebung von mir). D.h., sowohl "Vergewaltigung in der Ehe" (= Erzwingung der Geschlechtsgemeinschaft wider den begründeten Willen des Ehekontrahenten) als auch (langdauernde) Verweigerung derselben ohne hinreichende Rechtsgründe ("ius in corpus") ist abzulehnen.Trisagion hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 22:30Und wenn sie nicht will, kommt der Geschlechtsvollzieher?Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 21:57In der Ehe ist nämlich - ihrer Natur nach ("Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis") - der Geschlechtsakt regelmäßig ein integraler Teil, weswegen ein jeglicher Ehekontrahent auf rechtmäßiges Verlangen des anderen die Gechlechtsgemeinschaft zu leisten hat ("ius in corpus").![]()
Die Nebenbemerkung sei gestattet, daß bei Konzilens (seit Gaudium & Scherz) die Ehezwecke auf den Kopf gestellt wurden, was, wenn es nicht häretisch ist, sehr nach Häresie schmeckt.Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 21:57In der Ehe ist nämlich - ihrer Natur nach ("Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis") - der Geschlechtsakt regelmäßig ein integraler Teil, weswegen ein jeglicher Ehekontrahent auf rechtmäßiges Verlangen des anderen die Gechlechtsgemeinschaft zu leisten hat ("ius in corpus").
Das war jetzt von mir eigentlich mehr als Wortwitz gemeint. Aber wenn wir da ernsthaft drüber reden: so logisch die Analyse in rechtlichen Begriffen im Prinzip sein mag, so wenig hat sie mit gelebten Realitäten zu tun. Und das sieht man sofort an dem eifrigen, jedoch erfolglosen, Zurückrudern sobald man auch nur andeutet diese rechtliche Analyse ernstzunehmen. Den wenn bei einem echten rechtlichen Prozeß eine Partei "ohne hinreichende Rechtsgründe verweigert" dann hat die andere Partei genau deshalb irgendeine rechtliche Handhabe. Man macht ja kein Gesetz aus Jux und Dollerei, sondern genau darum um Zwangsmaßnahmen und Bestrafungen festzulegen, die den Handlungsspielraum der Parteien einengen sollen. Ein Gesetz ohne entsprechende Konsequenzen ist keins. Was dieser ganze Rechtskladderadatsch ausdrücken will, ist eigentlich nur ein Appell für den rechten - liebevollen - Umgang miteinander in der Ehe, wobei pragmatisch dem Fakt Rechnung getragen wird, daß Libidos weder alle gleich noch alle synchron sind.Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 22:45Ich habe diese Phrase - und das ich noch nicht sehr lange her - bewußt (quasi) wörtlich der Vorlesung übernommen: Das Schlüsselwort hierbei ist "rechtmäßiges Verlangen" (Hervorhebung von mir). D.h., sowohl "Vergewaltigung in der Ehe" (= Erzwingung der Geschlechtsgemeinschaft wider den begründeten Willen des Ehekontrahenten) als auch (langdauernde) Verweigerung derselben ohne hinreichende Rechtsgründe ("ius in corpus") ist abzulehnen.
Entweder die Kirche befindet sich momentan in einer "Phase", in der "die Zölibatsverpflichtung nicht entschieden genug eingefordert" wird, oder taddeo hat recht, wenn er sagt,Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Dezember 2020, 21:57'Dieser Kompromiß kann allenfalls als Zugeständnis an die laxere Praxis des Ostens geduldet werden'.
4. Im Laufe der Kirchengeschichte gab es immer wieder Phasen, in denen die Zölibatsverpflichtung nicht entschieden genug eingefordert bzw. geduldet wurde. Dem grundsätzlichen Ideal einer völligen Enthaltsamkeit (welche ja auch jene vor der Eheschließung einbetrifft) hat die Kirche freilich nie abgeschworen, sondern sie vielmehr wiederholt verschärft.
Was davon jetzt stimmt...
Der verheiratete (niedere) Weltklerus bei den Orientalen gilt im übrigen generell als zweitrangig.Schulevonathen hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 11:25Ich sehe da keinen Widerspruch. Es gibt ein Ideal, das theologisch begründet ist und überall gilt; dieses Ideal schlägt sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen in unterschiedlichen Verpflichtungen wieder.
Nimm mal eine Parallele aus dem weltlichen Bereich: Das Ideal in der Corona-Zeit ist, dass du möglichst zu Hause bleibst und niemanden triffst. Das ist rational begründet und das sagen alle. In einigen Bundesländern ist das nur ein Ideal und dir passiert nichts, wenn du dich (in gewissen Grenzen) doch anders verhältst. Wenn du hingegen in Söderland wohnst, gibt's eine nächtliche Ausgangssperre und du kriegst richtig Ärger.
Dass dieses Ideal prinzipiell auch im Osten gilt, zeigt sich (wie Lycobates sagt) an der Enthaltsamkeit vor der Zelebration, an dem Verbot der Wiederverheiratung, an der Zölibatspflicht für Bischöfe und generell an der Hochschätzung des Mönchsstandes.
Wenn ich den Corona-Vergleich auf das Nötigste reduziere -- denn kritiklos kann ich diesem Vergleich nicht zustimmen -- hast du da etwas sehr gutes erkannt. das kann man tatsächlich vereinbarenSchulevonathen hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 11:25Ich sehe da keinen Widerspruch. Es gibt ein Ideal, das theologisch begründet ist und überall gilt; dieses Ideal schlägt sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen in unterschiedlichen Verpflichtungen wieder.
Nimm mal eine Parallele aus dem weltlichen Bereich: Das Ideal in der Corona-Zeit ist, dass du möglichst zu Hause bleibst und niemanden triffst. Das ist rational begründet und das sagen alle. In einigen Bundesländern ist das nur ein Ideal und dir passiert nichts, wenn du dich (in gewissen Grenzen) doch anders verhältst. Wenn du hingegen in Söderland wohnst, gibt's eine nächtliche Ausgangssperre und du kriegst richtig Ärger.
Dass dieses Ideal prinzipiell auch im Osten gilt, zeigt sich (wie Lycobates sagt) an der Enthaltsamkeit vor der Zelebration, an dem Verbot der Wiederverheiratung, an der Zölibatspflicht für Bischöfe und generell an der Hochschätzung des Mönchsstandes.
Das stimmt so nicht.kerzl_schlucker hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 12:48Im übrigen ist der Titel des Themas falsch die unierten Katholiken sind griechisch katholisch nicht römisch katholisch
Diese Bezeichnung kommt nur der Kirche des lateinischen Ritus zu
Sie sind trotzdem ein Teil der römisch katholischen Kirche. Ich bin auch Teil der lateinischen UND der römisch-katholischen Kirche.kerzl_schlucker hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 13:32der Name der Konfession ist griechisch Katholisch
Das gilt in Österreich, dort sind alle unierten Byzantiner unter diesem Titel zusammengefasst, egal ob Griechen, Ukrainer oder Montenegriner (etc.)kerzl_schlucker hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 12:48… die unierten Katholiken sind griechisch katholisch ….
Wenn man es ganz genau betrachtet, nicht einmal allen Lateinern. Und wohl nicht einmal allen Lateinern in Einheit mit Rom.kerzl_schlucker hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 12:48Diese Bezeichnung kommt nur der Kirche des lateinischen Ritus zu
Nein, eigentlich nicht.Schulevonathen hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 13:55Dit sind doch Definitionsfragen, der Begriff wird so oder so mit gleichem Recht verwendet; so lange man weiß, wie's gemeint ist, ist doch alles gut.
Mit Theologie hat das erstmal nichts zu tun, mit Ekklesiologie meinetwegen. Aber letztlich nichtmal damit, sondern nur mit dem üblichen Sprachgebrauch - denn es besteht hier ja wohl keine Uneinigkeit bzgl. der Sache an sich. Ich habe durchaus schon oft "katholisch" statt "römisch-katholisch" als klassifizierendes Wort gehört, womit dann "griechisch katholisch" Sinn macht und insbesondere gemeint ist im Gegensatz zu "griechisch orthodox". Das reflektiert dann einen allgemeinen Gegensatz "katholisch - orthodox" vor Ort (in "Griechenland"), unbenommen der Tatsache daß dieser Gegensatz von der Wortbedeutung her problematisch ist (Katholiken halten Orthodoxe nicht für orthodox, und Orthodoxe halten Katholiken nicht für katholisch).
Der Begriff "römisch-katholisch" dürfte in dieser Form wohl seinen Ursprung im konfessionell gespaltenen Nordeuropa haben, wo keine unierten Ukrainer und auch keine ambrosianischen Mailänder herumturnten und jeder, der mit Rom in Kommunion stand, zugleich dem römischen Ritus folgte und umgekehrt, folglich keine Notwendigkeit bestand, zwischen den beiden Aspekten zu unterscheiden. Der innerkirchliche Diskurs hat den Terminus später mal im einen, mal im anderen Sinne aufgenommen; mangels autoritativer Definition (oder gibt's die irgendwo?) sehe ich keinen Grund, die eine oder andere Variante für "falsch" zu erklären.Siard hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 13:59Nein, eigentlich nicht.Schulevonathen hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 13:55Dit sind doch Definitionsfragen, der Begriff wird so oder so mit gleichem Recht verwendet; so lange man weiß, wie's gemeint ist, ist doch alles gut.
Entweder wir sind eine Territorialkirche, dann bringt die Umbenennung nichts, oder wir sind keine, dann brauchen wir auf Zurufe von außen nicht reagieren.Hanspeter hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Dezember 2020, 16:25Die Bezeichnung "römisch" wird von orthodoxer, altkatholischer und anglikanischer Seite gerne verwendet, um zu suggerieren, daß es sich bei der katholischen Kirche nur um eine Konfessions- oder Territorialkirche handelt (Stichworte: branch-theory und kanonisches Territorium). Dieser Terminologie sollten wir daher nicht freiwillig folgen.
Als Titel im Annuario Pontificio von 2006 gestrichen, ja... das war aber wieder so eine merkwürdige Aktion in der Ökumene mit den Orthodoxen. Die Aussage des Vatikans dazu war im Wesentlichen "es bleibt alles genau wie es war, ekklesiologisch, aber wir lassen jetzt mal den Titel weg". Wobei ich auch denke, daß die alte Pentarchie ziemlich tot ist, und die Wiedervereinigung mit den Orthdoxen eh nie kommt.