aber ziemlich Recht hast Du.

Wer Bibel liest, weiß mehr.Troubadix hat geschrieben:Jetzt langsam komm ich drauf
was overkottens Lauf:
so heisst der Satz zur Seelens Ruh':
"Liebe deckt viele Fehler zu."*
*( 1 Petr 4,8 )
Mir war bisher unbekannt, dass es einen solchen Anteil geben sollte.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. November 2017, 14:20Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Als katholischer Bewohner der ehemaligen DDR (besten Dank für diese geographische EinordnungLibertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. November 2017, 14:20Aus Anlass des heutigen Hochfestes Allerheiligen möchte ich auf die teilweise recht kurios anmutende Regelung des verpflichtenden Feiertagsgebots für katholische Christen gemäß der Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz zu can. 1246 § 1 CIC in den verschiedenen Diözesen und Bundesländern hinweisen:
1. Allerheiligen ist kirchlich gebotener Feiertag in allen Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, also in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
2. Darüber hinaus ist Allerheiligen kirchlich gebotener Feiertag in den (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Hildesheim und Magdeburg sowie im mecklenburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg.
3. Nicht kirchlich gebotener Feiertag ist Allerheiligen in folgenden Regionen: im hessischen Anteil der Diözese Limburg, im niedersächsischen Anteil der Diözese Münster, in den hessischen und niedersächsischen Anteilen der Erzdiözese Paderborn, im schleswig-holsteinischen und hamburgischen Anteil der Erzdiözese Hamburg sowie in der gesamten Diözese Osnabrück (obwohl gesetzlicher Feiertag in NRW!).
Einfacher ausgedrückt: Außer in den Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, ist Allerheiligen auch in allen neuen Bundesländern (ehemalige DDR) sowie in der Diözese Fulda kirchlich gebotener Feiertag.
Von den westdeutschen Diözesen verfügen in dieser Hinsicht die Diözesen Fulda und Hildesheim also über die strengste Regelung (Kurios z. B. in Hessen: Wenn katholische Christen in Fulda, Kassel oder Marburg heute nicht an der hl. Messe teilnehmen, begehen sie eine schwere Sünde, in Frankfurt, Darmstadt oder Limburg dagegen nicht).
In den übrigen Bundesländern bzw. Regionen ist Allerheiligen kein gebotener Feiertag.
Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Stimmt, die Diözese Osnabrück liegt in Niedersachsen und Bremen.umusungu hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. November 2017, 16:46Mir war bisher unbekannt, dass es einen solchen Anteil geben sollte.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. November 2017, 14:20Die laxeste Regelung betrifft den nordrhein-westfälischen Anteil der Diözese Osnabrück: Auch hier ist Allerheiligen kein kirchlich gebotener Feiertag, obwohl Allerheiligen gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen ist!
Man muss es doch nicht hinsichtlich der äußeren Feier verschieben. Einfach von der Gebotenheit absehen. Wer Zeit hat (und es als wichtig empfindet) kommt, wer nicht kommen kann, bleibt fern. Ich gehe auch zu nicht gebotenen Hochfesten zur Messe, wenn ich Zeit finde.
So sehe ich das auch. Ich wollte mit dem oben Dargelegten darauf aufmerksam machen, dass es eine gefährliche Entwicklung sein kann, wenn sich der verpflichtende Charakter kirchlicher Feiertage generell nur mehr nach den gesetzlichen (staatlichen) Vorgaben richten würde (gesetzlicher Feiertag = kirchlich geboten, ansonsten nicht geboten), wie das offenbar in der Diözese Osnabrück der Fall ist. Das Gleiche würde grundsätzlich auch für die Sonntage gelten. Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.ar26 hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. November 2017, 14:59Man muss es doch nicht hinsichtlich der äußeren Feier verschieben. Einfach von der Gebotenheit absehen. Wer Zeit hat (und es als wichtig empfindet) kommt, wer nicht kommen kann, bleibt fern. Ich gehe auch zu nicht gebotenen Hochfesten zur Messe, wenn ich Zeit finde.
Wer die Grammatik beherrscht, glaubt noch an einen Gott!
ja.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. November 2017, 16:44Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
Gibt es soooooo viele "Schwache"?Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Ja, denn wir alle sind Schwach. Der Geist mag Willig sein, das Fleisch jedoch ist Schwach.Marienkind hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 14:27Gibt es soooooo viele "Schwache"?Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Das ist meiner Erfahrung nach arg fatalistisch gedacht. Es gibt durchaus Menschen, die freiwillig den Gottesdienst besuchen oder ganz ohne Zwang Verzicht üben, weil sie die positiven Früchte der Freiwilligkeit oder der inneren Freiheit erfahren und schätzen gelernt haben. Außerdem beinhaltet die Redewendung, eine Fehleinschätzung des Geistes, den man ja als Christ nicht so gering, wie die Redensweise suggeriert, sondern hoch schätzen sollte. Und Jesus gibt ja auch den Hinweis, wie das geht: Wacht und betet. Jesus ist ein Fortschrittsgeist, der Laune macht, man sollte sich eher von ihm inspirieren lassen, als sich von so einer Redewendung herunterziehen lassen, auch wenn sie im Matthäusevangelium steht. Daran sieht man nur, wie lange sich dieser Quatsch hält und wie schwer es Jesus hat, verstanden zu werden.Sascha B. hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 15:24Ja, denn wir alle sind Schwach. Der Geist mag Willig sein, das Fleisch jedoch ist Schwach.Marienkind hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 14:27Gibt es soooooo viele "Schwache"?Diese Gebote sind nur Hilfe für die Schwachen.
Wer was anderes behauptet belügt sich selbst und Gott.
Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 03:36ja.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. November 2017, 16:44Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.Junias hat geschrieben: ↑Montag 6. November 2017, 09:24Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 03:36ja.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. November 2017, 16:44Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2017, 17:14Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.Junias hat geschrieben: ↑Montag 6. November 2017, 09:24Vielleicht tut sie es nicht mehr, aber sie tat es in der Vergangenheit. Und das hat mit dem Glaubensabfall in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu tun. Viele haben als Kind die Sonn- und Feiertagspflicht als Zwang empfunden und wollen von der verordneten Katholizität nichts mehr wissen.Petrus hat geschrieben: ↑Sonntag 5. November 2017, 03:36ja.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. November 2017, 16:44Was unsere innere Haltung zu der Frage betrifft, sollten wir den Blick natürlich weniger auf Gesetz und Verpflichtung richten, als vielmehr auf die Freude darüber, dass es diese Feste und Feiertage gibt und dass wir sie nach Möglichkeit am Ort mitfeiern dürfen.
Auch wenn die Kirche meint, sie müsse unseren Blick eher auf Gesetz und Verpflichtung richten.
Und die Kirche für die eigene Abwendung vom Glauben verantwortlich zu machen, ist natürlich die einfachste und bequemste Erklärung.
Osnabrück und andere Bistümer haben die „Sonntagspflicht“ oder besser gesagt die Feiertagspflicht für wichtige Festtage wie Allerheiligen de facto abgeschafft. Es ist hier also keine schwere Sünde mehr, wenn Gläubige an diesen Festtagen nicht mehr an der hl. Messe teilnehmen. Da sehe ich, wie schon gesagt, eine gefährliche Entwicklung. Der unter Sünde verpflichtende Charakter kirchlicher Festtage darf nicht einfach von der gesetzlichen Feiertagsregelung abhängen. Nach dieser Logik könnte das Bistum Osnabrück die Gläubigen auch an verkaufsoffenen Sonntagen von der Sonntagspflicht entbinden. Aber wo kämen wir dahin? Die Kirche darf sich hier eben nicht von gesetzlichen Vorgaben abhängig machen, sondern muss den Gläubigen wieder den tieferen Sinn ihrer eigenen Festtage erschließen. Das geschieht natürlich am besten damit, dass sie neben entsprechenden katechetischen Unterweisungen auch an dem unter Sünde verpflichtenden Charakter dieser Festtage festhält, unabhängig davon, ob diese nun gleichzeitig staatliche Feiertage sind oder nicht.PascalBlaise hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2017, 17:35Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2017, 17:14Die Kirchengebote verpflichten nun mal unter schwerer Sünde. Insofern ist es nur wünschenswert, ja geboten, daß ihnen die Rechtsordnung entsprechendes Gewicht verleiht. Immerhin gibt es bei vielen während des geistlichen Lebens auch "Durststrecken", während derer z.B. die Erfüllung des Sonntagsgebots mehr aus aus Pflichterfüllung denn innerer Freude geschieht. Da ist eine Laissez-faire-Haltung genau die verkehrte.
Und die Kirche für die eigene Abwendung vom Glauben verantwortlich zu machen, ist natürlich die einfachste und bequemste Erklärung.Ok.
Aber:
Die Rechtsordnung kennt die Sonntagspflicht, aber die Gläubigen werden nicht mehr darüber informiert.
also,HeGe hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 12:40Die Frage zur Sonntagspflicht am diesjährigen 24.12. wurde ja in der Sakramentskapelle schon mal gestellt, ich denke, das ist aber auch für den NOM interessant.
Meine Einschätzung, ich bitte hier ggf. um Korrektur: die Sonntagspflicht gilt wie üblich, wird aber ggf. mit einem Besuch der Christmette erfüllt, sofern diese vor 0 Uhr stattfindet. Falls dies nicht der Fall ist, wäre man grundsätzlich verpflichtet, auch noch die Sonntagsmesse zu besuchen. Richtig?![]()
Grundsätzlich:HeGe hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 12:40die Sonntagspflicht gilt wie üblich, wird aber ggf. mit einem Besuch der Christmette erfüllt, sofern diese vor 0 Uhr stattfindet. Falls dies nicht der Fall ist, wäre man grundsätzlich verpflichtet, auch noch die Sonntagsmesse zu besuchen. Richtig?![]()
So sehe ich das auch, vorausgesetzt die Christmette findet vor 0 Uhr statt, also noch am 24.12., oder?Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:40Nach meinem Verständnis könnte man erlaubterweise in die Christmette gehen und dadurch die Sonntagspflicht und die Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtsfeiertag erfüllen und müßte dann prinzipiell erst wieder am zweiten Feiertag gehen, oder könnte durch eine Abendmesse am ersten Feiertag der Feiertagspflicht für den zweiten Feiertag genügen.
Eine solche Praxis widerstreitet jedoch dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers, der die Gläubigen "[a]m Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen [...] zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (c. 1247 CIC/1983). Der Grund liegt in der besonderen Würde des Sonntags als Wochengedächtnis der Auferstehung des Herrn bzw. des Festgeheimnisses, welches an jenem Tage gefeiert wird. Der Christ ist streng gehalten, diese Tage entsprechend zu heiligen. Folgerichtig fährt c. 1247 fort: "[Die Gläubigen] haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern."HeGe hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:42So sehe ich das auch, vorausgesetzt die Christmette findet vor 0 Uhr statt, also noch am 24.12., oder?Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 15:40Nach meinem Verständnis könnte man erlaubterweise in die Christmette gehen und dadurch die Sonntagspflicht und die Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtsfeiertag erfüllen und müßte dann prinzipiell erst wieder am zweiten Feiertag gehen, oder könnte durch eine Abendmesse am ersten Feiertag der Feiertagspflicht für den zweiten Feiertag genügen.
Und nur um Missverständnissen vorzubeugen: mir geht es hier nur um die legalistische Betrachtung. Was ich tatsächlich tue, ist ein anderes Thema. (Vor einigen Jahren habe ich es mal geschafft, alle drei Messen zu Weihnachten zu besuchen, wobei man nach einer Frühmesse schon sehr großräumig suchen muss. Da sitzt man dann manchmal auch ziemlich alleine.)
nicht mehr?
Allerheiligen ist kein Feiertag, aber Allerseelen ist Feiertag? Was ist denn das für ein komischer Katholizismus?