Privatleben von Religionslehrern soll für Lehrerlaubnis keine Rolle mehr spielen
Was passiert, wenn ein Religionslehrer offen die Lehre der Kirche vertritt, seine private Lebensführung an ihr auszurichten versucht und statt dessen „theologisch begründete Kritik und Zweifel“ an den mit der Lehre der Kirche unvereinbaren Forderungen des sogenannten „Synodalen Wegs“ übt?Offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen könne die Erlaubnis nun nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden, hieß es weiter. Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre seien den neuen Bestimmungen zufolge nicht mehr ausgeschlossen.
