Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?

Allgemein Katholisches.
Stefan

Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?

Beitrag von Stefan »

Radio Vatikan hat geschrieben:Einige brisante Dokumente soll Papst Benedikt XVI. seinem Nachfolger an der Spitze der Glaubenskongregation zur Bearbeitung hinterlassen haben. Das berichtet die italienische Tageszeitung "La Reppublica". Ihr zufolge bereitete Kardinal Ratzinger ein Papier über wiederverheiratete Katholiken vor. Nach einer "schuldlosen" Scheidung sollten Wiederverheiratete zu den Sakramenten zugelassen werden, berichtet das Blatt. Eine entsprechende Änderung in der katholischen Glaubenslehre wäre aus theologischer, besonders aus pastoraler Sicht eine Sensation. Außerdem habe der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche das Pensionsalter für Bischöfe auf 80 Jahre anheben wollen. Derzeit sieht das Kirchenrecht vor, dass Bischöfe bei Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anbieten müssen, den dieser aber auch ablehnen kann - was etwa bei Ratzinger der Fall war. Auch zwei Papiere über ökumenische Fragen sollen auf Ratzingers Schreibtisch gelegen sein, als er zum Papst gewählt wurde, berichtet "Reppublica". Eines über des Ausübung des Petrusdienstes und ein anderes über die göttliche Abstammung von Jesus Christus, das als Grundlage für alle christlichen Konfessionen dienen sollte.
Wer Ratzingers Nachfolge an der Spitze der Glaubeneskongregation übernimmt, ist vorerst unklar. Mögliche Kandidaten wären der renommierte italienische Theologe Bruno Forte, der Genueser Kardinal Tarcisio Bertone oder der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, der an Ratzingers Seite den Katechismus vorbereitete. Schönborn allerdings sagte vor wenigen Tagen auf die Frage eines Journalisten, ob er bereit sei, an die römische Kurie zu wechseln, er sei "sehr, sehr gern in Wien".
Ich glaube, die nächsten Jahre werden sehr sehr spannend und auch erfrischend werden :)

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Laut Bildzeitung soll laut La Republika Zeitung, der neue Papst Geschiedene wieder zum Abendmahl zulassen, damit sie die Hostie, den symbolischen Leib Christi empfangen können.

Jetzt ein paar Sekunden später wurde aus dem Abendmahl die Heilige Kommunion.

Mal schauen, was heute Abend stehen wird.

Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

Stand da auch "symbolische Leib Christi"?

[böse on]Könnte es sein, dass die richtigen italienischen Vatikanjournalisten ein paar Tage Erholungsurlaub machen und derzeit Nachwuchskräfte schreiben lassen? [böes off]

Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

Wenn das mit den wiederverheirateten schuldlos Geschiedenen wahr ist, das wäre schon ein Hammer. :shock:

Als Frère Roger die Kommunion erhielt, war schon klar, dass der Herr Kardinal für Überraschungen gut ist. :ja:

Würde mich nicht wundern, wenns Gläubige gäbe, die ihn in ein paar Jahren einen liberalen Knochen nennen. :D

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »


Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

Geschiedene, die nicht wiederverheiratet sind, noch irgendwie "wild zusammenleben", können doch zur Kommunion? :hmm:

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Petra hat geschrieben:Geschiedene, die nicht wiederverheiratet sind, noch irgendwie "wild zusammenleben", können doch zur Kommunion? :hmm:
Als Geschiedener wird man ja Singel auf Lebenszeit.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Beitrag von Juergen »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:...ein mormonischer Unterschied.
was'n das? :hmm:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Als Geschiedener wird man ja Singel auf Lebenszeit.
Nein, wenn der frühere Ehepartner gestorben ist, kann man auch wieder heiraten.

Gruß
Angelika

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Angelika hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Als Geschiedener wird man ja Singel auf Lebenszeit.
Nein, wenn der frühere Ehepartner gestorben ist, kann man auch wieder heiraten.

Gruß
Angelika
Na zum Glück können Geschiedene mit ihren Gedanken nicht töten.

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Na zum Glück können Geschiedene mit ihren Gedanken nicht töten.
Ja, zum Glück.

Dieses Beispiel zeigt aber meiner Ansicht nach die Absurdität der Regelung.

Stefan

Beitrag von Stefan »

So sehr ich Betroffenen ja eine gute Regelung in dieser Frage wünsche, so möchte ich doch vorsichtig darauf hinweisen, daß bisher nur Pressegerüchte vorliegen.
Ohne eine offizielle Bestätigung ist es sehr schwierig - und möglicherweise die Enttäuschung groß, falls es eine Ente war.

Ich habe eben gelesen, daß Bischöfe und Kardinäle dagegen waren, natürlich auch nur ein Gerücht. Am besten für eine gute Lösung beten und warten, bis etwas glaubwürdiges bekannt wird.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Angelika hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Na zum Glück können Geschiedene mit ihren Gedanken nicht töten.
Ja, zum Glück.

Dieses Beispiel zeigt aber meiner Ansicht nach die Absurdität der Regelung.
Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Stefan hat geschrieben:So sehr ich Betroffenen ja eine gute Regelung in dieser Frage wünsche, so möchte ich doch vorsichtig darauf hinweisen, daß bisher nur Pressegerüchte vorliegen.
Ohne eine offizielle Bestätigung ist es sehr schwierig - und möglicherweise die Enttäuschung groß, falls es eine Ente war.

Ich habe eben gelesen, daß Bischöfe und Kardinäle dagegen waren, natürlich auch nur ein Gerücht. Am besten für eine gute Lösung beten und warten, bis etwas glaubwürdiges bekannt wird.
Zum Schutz zukünftiger Betroffener könnte man ja eine Regelung einführen nach dieser das Sakrament der Ehe nicht so einfach zu kriegen sein würde, wie Kinder vom Storch.

Konrad
Beiträge: 54
Registriert: Freitag 11. März 2005, 00:07

Beitrag von Konrad »

Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
Das wäre ja was. Wenn Frau oder Mann die Ehe bricht, muss ja der Partner bzw. die Partnerin nicht doppelt fürs Leben gestraft werden.

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal
Es ist absurd, dass man auf den Tod des früheren Ehepartners warten muss, bevor man wieder kirchlich heiraten darf.

Gruß
Angelika

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
Was ist das denn für ein Unsin ?! :roll:

An der Eucharistiefeier darf jeder teilnehmen ! Und zur Kommunion dürfen Geschiedene auch gehen, nur Wiederverheiratete nicht !

Die werfen ja einiges durcheinander.

:roll:

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Angelika hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal
Es ist absurd, dass man auf den Tod des früheren Ehepartners warten muss, bevor man wieder kirchlich heiraten darf.

Gruß
Angelika
Du meinst es ist absurd, dass Menschen kirchlich heiraten obwohl sie für dieses heilige Sakrament nicht geeignet sind.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Angelika hat geschrieben:
Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
Was ist das denn für ein Unsin ?! :roll:

An der Eucharistiefeier darf jeder teilnehmen ! Und zur Kommunion dürfen Geschiedene auch gehen, nur Wiederverheiratete nicht !

Die werfen ja einiges durcheinander.




:roll:
Es gibt auch keine Wiederverheirateten. Genauso wenig gibt es Wiedergestorbene.

Benutzeravatar
Edi
Beiträge: 11356
Registriert: Montag 12. Januar 2004, 18:16

Beitrag von Edi »

Angelika hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal
Es ist absurd, dass man auf den Tod des früheren Ehepartners warten muss, bevor man wieder kirchlich heiraten darf.

Gruß
Angelika
Das ist gar nicht absurd, weil die Ehe vor Gott solange gilt, bis der Tod scheidet. Trennung, auch Scheidung kann stattfinden, schon oft deswegen, weil damit noch grössere Sünden vermieden werden können. Wiederheirat ist aber solange nicht erlaubt bis ein Ehepartner den Tod erleidet. Es soll aber Ausnahmen in extremen Fällen (Kindererziehung) schon gegeben haben, aber dann keine kirchliche Eheschliessung mehr und Zusammenleben wie Bruder und Schwester.

http://66.246.34.238/wbboard/thread.php ... post118317

Benutzeravatar
ottaviani
Beiträge: 6845
Registriert: Mittwoch 24. März 2004, 17:24
Wohnort: wien

Beitrag von ottaviani »

Petra hat geschrieben:Geschiedene, die nicht wiederverheiratet sind, noch irgendwie "wild zusammenleben", können doch zur Kommunion? :hmm:
ich versuche es mal zu erklären:
wenn jemand geschieden ist und wiederheiratet bekennt er öffentlich daß er gegen die lehre der kirche lebt daher muß die kirche auch öffentlich reagieren genau so wird jeder gut katholische priester wird natürlich auch jedem die komunion verweigern von dem er wsicher weiß er lebt im konkubinat

Stefan

Beitrag von Stefan »

Deswegen soll ja die Lehre der Kirche dahingehend genauer gelehrt werden, damit jedem klar ist, wann jemand nicht gegen die Lehre der Kirche verstößt.

So ist es mit konfessionsverschiedenen Ehen auch: Nicht erlaubt, aber Dispens wird regelmäßig erteilt.
Ebenso mit Indultmessen: Unerlaubt, aber kann großzügig gewährt werden.

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Ich halte diesen Zeitungsbericht wenigstens in dieser Radikalität für eine Ente.

Eine Zulassung sogenannter Wiederverheirateter würde bedeuten, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet. Beides halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.

Sogenannte Geschiedene können im Übrigen doch zur Kommunion gehen, solange sie sich an die kirchliche Lehre zum außerehelichen Geschlechtsverkehr halten, oder?

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

HeGe hat geschrieben:Eine Zulassung sogenannter Wiederverheirateter würde bedeuten, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet. Beides halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.

Gruß
Angelika

Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

Es geht m.E. nicht um eine Abschaffung der Aussagen zur Ehe, wie hier von manchen befürchtet, sondern in erster Linie um die Frage: wen lädt Gott ein, seine Sakramente zu empfangen? Oder: bei wem hat die Kirche das ausdrückliche Gebot des Ausschlusses von den Sakramenten?

Benutzeravatar
Niels
Beiträge: 24027
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 11:13

Re: Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?

Beitrag von Niels »

Stefan hat geschrieben: Ich glaube, die nächsten Jahre werden sehr sehr spannend und auch erfrischend werden :)
:ja:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Angelika hat geschrieben: Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.
Was du da beschreibst, ist nichts anderes als die Feststellung, die auch bei einem Annullierungsverfahren getroffen wird. Da wird ja keine Ehe aufgelöst, sondern es wird festgestellt, dass sie nie geschlossen wurde. Und diese Feststellung sollte m.E. auch in kirchlichen Händen bleiben und nicht von jeden Gläubigen nach seinem eigenen Ermessen, sozusagen nach Katalog, selbst getroffen werden.

Ob man das Verfahren da noch etwas einfacher gestalten könnte, ist aber ein Thema über das sich sicherlich diskutieren ließe.

Benutzeravatar
Angelika
Beiträge: 1948
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 12:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Angelika »

HeGe hat geschrieben:Was du da beschreibst, ist nichts anderes als die Feststellung, die auch bei einem Annullierungsverfahren getroffen wird. Da wird ja keine Ehe aufgelöst, sondern es wird festgestellt, dass sie nie geschlossen wurde. Und diese Feststellung sollte m.E. auch in kirchlichen Händen bleiben und nicht von jeden Gläubigen nach seinem eigenen Ermessen, sozusagen nach Katalog, selbst getroffen werden.
Ob so etwas sinnvoll und richtig wäre, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Mein vorhergehendes Posting war eine Reaktion auf deine Aussage, dass eine Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion bedeuten würde, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet.

Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Mehr wollte ich nicht ausdrücken.

Gruß
Angelika

WolfgangF
Beiträge: 67
Registriert: Montag 25. Oktober 2010, 09:54

Geschieden und wiederverheiratet

Beitrag von WolfgangF »

Angelika hat geschrieben:Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.
Ich nutze mal diesen "Uralt-Strang", um mich in einer für mich nicht ganz unwichtigen Frage zu vergewissern, dass meine Schlussfolgerungen richtig sind...

Die Haltung der katholischen Kirche ist ja wohl (ungeachtet den weiter oben geäußerten Vermutungen) nach wie vor klar: 1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u.a.) nicht die heilige Kommunion empfangen. 2. Wer als Nicht-Katholik sich nach (standesamtlicher) Trauung hat scheiden lassen, wieder (standesamtlich) geheiratet hat, dann zum Katholizismus konvertiert, dessen erste Ehe gilt als "naturrechtliche Ehe" (oder so ähnlich), die damit unauflöslich hätte sein sollen. 3. Damit hätte dieser Neu-Katholik also den gleichen Status wie ein kirchlich getrauter Katholik, der sich scheiden ließ und wieder geheiratet hat – sprich: Er ist (u.a.) von der heiligen Kommunion ausgeschlossen?

Sehe ich das so richtig?

:) Wolfgang

Benutzeravatar
Christiane
Beiträge: 1708
Registriert: Montag 11. Mai 2009, 13:07
Wohnort: Berlin (Tegel)

Re: Geschieden und wiederverheiratet

Beitrag von Christiane »

WolfgangF hat geschrieben:
Sehe ich das so richtig?

:) Wolfgang
Ich würde sagen, ja. Aber warte mal noch bis sich ein "Experte" zu Wort meldet.
"Die Demokratie feiert den Kult der Menschheit auf einer Pyramide von Schädeln." - Nicolás Gómez Dávila

"Gott kann machen, dass eine Communio entsteht zwischen dem Idiot und dem Arschloch." (Ausspruch auf einem NK-Gemeinschaftstag)

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?

Beitrag von taddeo »

Im Prinzip ja, aber bei der kirchenrechtlichen Beurteilung der früheren Ehen ist stets auch der Status des damaligen Ehepartners zu berücksichtigen, daher ist eine sichere Aussage nur im Einzelfall zu treffen.

Als Faustregel kann man sagen: Immer dann, wenn zwei "Gleiche" nach den für sie geltenden Vorschriften ihres Glaubens heiraten, wird das vom katholischen Kirchenrecht als gültige Ehe angesehen: Zwei Katholiken, wenn sie kirchlich heiraten; zwei Protestanten oder "Konfessionslose", wenn sie standesamtlich heiraten; zwei Orthodoxe, wenn sie durch einen orthodoxen Priester getraut wurden. Selbst zwei Juden oder Moslems, die nach ihren Regeln heiraten, gelten als gültig verheiratet.
Probleme tauchen immer dort auf, wo es sich um "Mischehen" in irgendeiner Form handelt. Dann geht das kanonistische Mäusemelken los.

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema