HeGe hat geschrieben:Was du da beschreibst, ist nichts anderes als die Feststellung, die auch bei einem Annullierungsverfahren getroffen wird. Da wird ja keine Ehe aufgelöst, sondern es wird festgestellt, dass sie nie geschlossen wurde. Und diese Feststellung sollte m.E. auch in kirchlichen Händen bleiben und nicht von jeden Gläubigen nach seinem eigenen Ermessen, sozusagen nach Katalog, selbst getroffen werden.
Ob so etwas sinnvoll und richtig wäre, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Mein vorhergehendes Posting war eine Reaktion auf deine Aussage, dass eine Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion bedeuten würde, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Mehr wollte ich nicht ausdrücken.
Gruß
Angelika