Ich glaube, die nächsten Jahre werden sehr sehr spannend und auch erfrischend werdenRadio Vatikan hat geschrieben:Einige brisante Dokumente soll Papst Benedikt XVI. seinem Nachfolger an der Spitze der Glaubenskongregation zur Bearbeitung hinterlassen haben. Das berichtet die italienische Tageszeitung "La Reppublica". Ihr zufolge bereitete Kardinal Ratzinger ein Papier über wiederverheiratete Katholiken vor. Nach einer "schuldlosen" Scheidung sollten Wiederverheiratete zu den Sakramenten zugelassen werden, berichtet das Blatt. Eine entsprechende Änderung in der katholischen Glaubenslehre wäre aus theologischer, besonders aus pastoraler Sicht eine Sensation. Außerdem habe der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche das Pensionsalter für Bischöfe auf 80 Jahre anheben wollen. Derzeit sieht das Kirchenrecht vor, dass Bischöfe bei Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anbieten müssen, den dieser aber auch ablehnen kann - was etwa bei Ratzinger der Fall war. Auch zwei Papiere über ökumenische Fragen sollen auf Ratzingers Schreibtisch gelegen sein, als er zum Papst gewählt wurde, berichtet "Reppublica". Eines über des Ausübung des Petrusdienstes und ein anderes über die göttliche Abstammung von Jesus Christus, das als Grundlage für alle christlichen Konfessionen dienen sollte.
Wer Ratzingers Nachfolge an der Spitze der Glaubeneskongregation übernimmt, ist vorerst unklar. Mögliche Kandidaten wären der renommierte italienische Theologe Bruno Forte, der Genueser Kardinal Tarcisio Bertone oder der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, der an Ratzingers Seite den Katechismus vorbereitete. Schönborn allerdings sagte vor wenigen Tagen auf die Frage eines Journalisten, ob er bereit sei, an die römische Kurie zu wechseln, er sei "sehr, sehr gern in Wien".
Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?
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Wenn das mit den wiederverheirateten schuldlos Geschiedenen wahr ist, das wäre schon ein Hammer.
Als Frère Roger die Kommunion erhielt, war schon klar, dass der Herr Kardinal für Überraschungen gut ist.
Würde mich nicht wundern, wenns Gläubige gäbe, die ihn in ein paar Jahren einen liberalen Knochen nennen.
Als Frère Roger die Kommunion erhielt, war schon klar, dass der Herr Kardinal für Überraschungen gut ist.
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„La Repubblica“ schreibt, daß der neue Papst Geschiedenen künftig wieder die heilige Kommunion gewähren will! Sie könnten im Gottesdienst wieder die Hostie (den symbolischen „Leib Chrtisti“) empfangen.
Nur passt der Thread Titel nicht ganz. Zwischen Wiederverheirateten und Geschiedenen Menschen besteht schon ein mormonischer Unterschied.
Nur passt der Thread Titel nicht ganz. Zwischen Wiederverheirateten und Geschiedenen Menschen besteht schon ein mormonischer Unterschied.
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was'n das?Knecht Ruprecht hat geschrieben:...ein mormonischer Unterschied.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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So sehr ich Betroffenen ja eine gute Regelung in dieser Frage wünsche, so möchte ich doch vorsichtig darauf hinweisen, daß bisher nur Pressegerüchte vorliegen.
Ohne eine offizielle Bestätigung ist es sehr schwierig - und möglicherweise die Enttäuschung groß, falls es eine Ente war.
Ich habe eben gelesen, daß Bischöfe und Kardinäle dagegen waren, natürlich auch nur ein Gerücht. Am besten für eine gute Lösung beten und warten, bis etwas glaubwürdiges bekannt wird.
Ohne eine offizielle Bestätigung ist es sehr schwierig - und möglicherweise die Enttäuschung groß, falls es eine Ente war.
Ich habe eben gelesen, daß Bischöfe und Kardinäle dagegen waren, natürlich auch nur ein Gerücht. Am besten für eine gute Lösung beten und warten, bis etwas glaubwürdiges bekannt wird.
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Zum Schutz zukünftiger Betroffener könnte man ja eine Regelung einführen nach dieser das Sakrament der Ehe nicht so einfach zu kriegen sein würde, wie Kinder vom Storch.Stefan hat geschrieben:So sehr ich Betroffenen ja eine gute Regelung in dieser Frage wünsche, so möchte ich doch vorsichtig darauf hinweisen, daß bisher nur Pressegerüchte vorliegen.
Ohne eine offizielle Bestätigung ist es sehr schwierig - und möglicherweise die Enttäuschung groß, falls es eine Ente war.
Ich habe eben gelesen, daß Bischöfe und Kardinäle dagegen waren, natürlich auch nur ein Gerücht. Am besten für eine gute Lösung beten und warten, bis etwas glaubwürdiges bekannt wird.
Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
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Das wäre ja was. Wenn Frau oder Mann die Ehe bricht, muss ja der Partner bzw. die Partnerin nicht doppelt fürs Leben gestraft werden.Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
Was ist das denn für ein Unsin ?!Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
An der Eucharistiefeier darf jeder teilnehmen ! Und zur Kommunion dürfen Geschiedene auch gehen, nur Wiederverheiratete nicht !
Die werfen ja einiges durcheinander.
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Du meinst es ist absurd, dass Menschen kirchlich heiraten obwohl sie für dieses heilige Sakrament nicht geeignet sind.Angelika hat geschrieben:Es ist absurd, dass man auf den Tod des früheren Ehepartners warten muss, bevor man wieder kirchlich heiraten darf.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal
Gruß
Angelika
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Es gibt auch keine Wiederverheirateten. Genauso wenig gibt es Wiedergestorbene.Angelika hat geschrieben:Was ist das denn für ein Unsin ?!Konrad hat geschrieben:Benedikt XVI. Zeitung: Kommunion bald auch für Geschiedene
[...]Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung "gezwungen" worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.[...]
An der Eucharistiefeier darf jeder teilnehmen ! Und zur Kommunion dürfen Geschiedene auch gehen, nur Wiederverheiratete nicht !
Die werfen ja einiges durcheinander.
Das ist gar nicht absurd, weil die Ehe vor Gott solange gilt, bis der Tod scheidet. Trennung, auch Scheidung kann stattfinden, schon oft deswegen, weil damit noch grössere Sünden vermieden werden können. Wiederheirat ist aber solange nicht erlaubt bis ein Ehepartner den Tod erleidet. Es soll aber Ausnahmen in extremen Fällen (Kindererziehung) schon gegeben haben, aber dann keine kirchliche Eheschliessung mehr und Zusammenleben wie Bruder und Schwester.Angelika hat geschrieben:Es ist absurd, dass man auf den Tod des früheren Ehepartners warten muss, bevor man wieder kirchlich heiraten darf.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Was soll daran absurd sein. Sterben darf man schließlich auch nur ein mal
Gruß
Angelika
http://66.246.34.238/wbboard/thread.php ... post118317
ich versuche es mal zu erklären:Petra hat geschrieben:Geschiedene, die nicht wiederverheiratet sind, noch irgendwie "wild zusammenleben", können doch zur Kommunion?
wenn jemand geschieden ist und wiederheiratet bekennt er öffentlich daß er gegen die lehre der kirche lebt daher muß die kirche auch öffentlich reagieren genau so wird jeder gut katholische priester wird natürlich auch jedem die komunion verweigern von dem er wsicher weiß er lebt im konkubinat
Deswegen soll ja die Lehre der Kirche dahingehend genauer gelehrt werden, damit jedem klar ist, wann jemand nicht gegen die Lehre der Kirche verstößt.
So ist es mit konfessionsverschiedenen Ehen auch: Nicht erlaubt, aber Dispens wird regelmäßig erteilt.
Ebenso mit Indultmessen: Unerlaubt, aber kann großzügig gewährt werden.
So ist es mit konfessionsverschiedenen Ehen auch: Nicht erlaubt, aber Dispens wird regelmäßig erteilt.
Ebenso mit Indultmessen: Unerlaubt, aber kann großzügig gewährt werden.
Ich halte diesen Zeitungsbericht wenigstens in dieser Radikalität für eine Ente.
Eine Zulassung sogenannter Wiederverheirateter würde bedeuten, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet. Beides halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
Sogenannte Geschiedene können im Übrigen doch zur Kommunion gehen, solange sie sich an die kirchliche Lehre zum außerehelichen Geschlechtsverkehr halten, oder?
Eine Zulassung sogenannter Wiederverheirateter würde bedeuten, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet. Beides halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
Sogenannte Geschiedene können im Übrigen doch zur Kommunion gehen, solange sie sich an die kirchliche Lehre zum außerehelichen Geschlechtsverkehr halten, oder?
Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.HeGe hat geschrieben:Eine Zulassung sogenannter Wiederverheirateter würde bedeuten, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet. Beides halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
Gruß
Angelika
Re: Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?
Stefan hat geschrieben: Ich glaube, die nächsten Jahre werden sehr sehr spannend und auch erfrischend werden
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Was du da beschreibst, ist nichts anderes als die Feststellung, die auch bei einem Annullierungsverfahren getroffen wird. Da wird ja keine Ehe aufgelöst, sondern es wird festgestellt, dass sie nie geschlossen wurde. Und diese Feststellung sollte m.E. auch in kirchlichen Händen bleiben und nicht von jeden Gläubigen nach seinem eigenen Ermessen, sozusagen nach Katalog, selbst getroffen werden.Angelika hat geschrieben: Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.
Ob man das Verfahren da noch etwas einfacher gestalten könnte, ist aber ein Thema über das sich sicherlich diskutieren ließe.
Ob so etwas sinnvoll und richtig wäre, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.HeGe hat geschrieben:Was du da beschreibst, ist nichts anderes als die Feststellung, die auch bei einem Annullierungsverfahren getroffen wird. Da wird ja keine Ehe aufgelöst, sondern es wird festgestellt, dass sie nie geschlossen wurde. Und diese Feststellung sollte m.E. auch in kirchlichen Händen bleiben und nicht von jeden Gläubigen nach seinem eigenen Ermessen, sozusagen nach Katalog, selbst getroffen werden.
Mein vorhergehendes Posting war eine Reaktion auf deine Aussage, dass eine Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion bedeuten würde, dass die kath. Kirche entweder die Unauflöslichkeit des Sakramentes der Ehe aufgibt oder sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der sakramentalen Ehe gestattet.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Mehr wollte ich nicht ausdrücken.
Gruß
Angelika
Geschieden und wiederverheiratet
Ich nutze mal diesen "Uralt-Strang", um mich in einer für mich nicht ganz unwichtigen Frage zu vergewissern, dass meine Schlussfolgerungen richtig sind...Angelika hat geschrieben:Die kath. Kirche könnte auch bei Vorliegen bestimmter Vorausetzungen davon ausgehen, dass gar keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist. Ähnlich wie bei Eheanullierungen, nur dass diese Fälle vorab definiert werden und es keinem gesonderten Annullierungsverfahrens mehr bedarf.
Die Haltung der katholischen Kirche ist ja wohl (ungeachtet den weiter oben geäußerten Vermutungen) nach wie vor klar: 1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u.a.) nicht die heilige Kommunion empfangen. 2. Wer als Nicht-Katholik sich nach (standesamtlicher) Trauung hat scheiden lassen, wieder (standesamtlich) geheiratet hat, dann zum Katholizismus konvertiert, dessen erste Ehe gilt als "naturrechtliche Ehe" (oder so ähnlich), die damit unauflöslich hätte sein sollen. 3. Damit hätte dieser Neu-Katholik also den gleichen Status wie ein kirchlich getrauter Katholik, der sich scheiden ließ und wieder geheiratet hat – sprich: Er ist (u.a.) von der heiligen Kommunion ausgeschlossen?
Sehe ich das so richtig?
Wolfgang
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Re: Geschieden und wiederverheiratet
Ich würde sagen, ja. Aber warte mal noch bis sich ein "Experte" zu Wort meldet.WolfgangF hat geschrieben:
Sehe ich das so richtig?
Wolfgang
"Die Demokratie feiert den Kult der Menschheit auf einer Pyramide von Schädeln." - Nicolás Gómez Dávila
"Gott kann machen, dass eine Communio entsteht zwischen dem Idiot und dem Arschloch." (Ausspruch auf einem NK-Gemeinschaftstag)
"Gott kann machen, dass eine Communio entsteht zwischen dem Idiot und dem Arschloch." (Ausspruch auf einem NK-Gemeinschaftstag)
Re: Benedikt: Dokument über Wiederverheiratete?
Im Prinzip ja, aber bei der kirchenrechtlichen Beurteilung der früheren Ehen ist stets auch der Status des damaligen Ehepartners zu berücksichtigen, daher ist eine sichere Aussage nur im Einzelfall zu treffen.
Als Faustregel kann man sagen: Immer dann, wenn zwei "Gleiche" nach den für sie geltenden Vorschriften ihres Glaubens heiraten, wird das vom katholischen Kirchenrecht als gültige Ehe angesehen: Zwei Katholiken, wenn sie kirchlich heiraten; zwei Protestanten oder "Konfessionslose", wenn sie standesamtlich heiraten; zwei Orthodoxe, wenn sie durch einen orthodoxen Priester getraut wurden. Selbst zwei Juden oder Moslems, die nach ihren Regeln heiraten, gelten als gültig verheiratet.
Probleme tauchen immer dort auf, wo es sich um "Mischehen" in irgendeiner Form handelt. Dann geht das kanonistische Mäusemelken los.
Als Faustregel kann man sagen: Immer dann, wenn zwei "Gleiche" nach den für sie geltenden Vorschriften ihres Glaubens heiraten, wird das vom katholischen Kirchenrecht als gültige Ehe angesehen: Zwei Katholiken, wenn sie kirchlich heiraten; zwei Protestanten oder "Konfessionslose", wenn sie standesamtlich heiraten; zwei Orthodoxe, wenn sie durch einen orthodoxen Priester getraut wurden. Selbst zwei Juden oder Moslems, die nach ihren Regeln heiraten, gelten als gültig verheiratet.
Probleme tauchen immer dort auf, wo es sich um "Mischehen" in irgendeiner Form handelt. Dann geht das kanonistische Mäusemelken los.