Hallo Fiore,
FioreGraz hat geschrieben:josef hat geschrieben:Da bist Du im Irrtum.
Dauert seine Zeit bis sich der HEILIGE GEIST durchsetzt.
Aber SEINE Aufklärungsarbeit beginnt schon zu wirken.
Belege mir eindeutig mit dem Dogma und dem Lehramt das der Papst in all seinen Lehrveröffentlichungen unfehlbar ist.
Das war nie Lehre ist nie Lehre und wird nie Lehre sein.
Dann lies' bitte den zitierten Art.890 des Katechismus g e n a u:
- Das Lehramt muß das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche schützen und ihm die objektive Möglichkeit gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen.
Der pastorale Auftrag des Lehramtes ist es, zu wachen, daß das GOTTESvolk in der befreienden Wahrheit bleibt.
Zur Erfüllung dieses Dienstes hat CHRISTUS den Hirten das Charisma der Unfehlbarkeit in Fragen des Glaubens und der Sitten verliehen.
Im Gegenteil die Lehre seitens der Päpste ist genau umgekehrt. Konkret auch so von Johannes XXIII. überliefert der ja sogar sagte das er nie "Unfehlbar" lehren wird. Also entweder irrte hier Johannes XXIII, was er ja deiner Meinung nach nicht konnte, dann lehrt er aber unfehlbar das er nicht unfehlbar lehrt ....?
Entscheidet der HERR oder der Diener was geschehen soll?
Der HEILIGE GEIST entscheidet ob, wann und was SEIN Diener der Papst zu lehren hat - und nicht der Papst!
Das dumme Wort das Johannes XXIII in einem Interview gesagt hat, ist der Beweis daß der Papst als Person und Privatmann n i c h t unfehlbar ist.
FioreGraz hat geschrieben:josef hat geschrieben:Kann Dir unmöglich entgangen sein:
Der HEILIGE GEIST hat 1870 Jahre zum Thema Unfehlbarkeit geschwiegen.
Das ist hanebüchernen Unsinn, die Unfehlbarkeit ist eine Eigenart des Jurisdikationsprimates in der der Papst endgültig in Glaubensfragen entscheiden kann was ihm vorgelegt wird.
Siehst Du nicht richtig.
1. Der HEILIGE GEIST entscheidet ob, wann und wie ER SEINEN treuesten Diener und Stellvertreter, den Papst unfehlbar verkünden lässt.
2. Das Jurisdiktionsprimat ist Konsequenz des Primates unter den Christen, das JESUS CHRISTUS dem Petrus und seinen Nachfolgern den Päpsten gegeben hat.
FioreGraz hat geschrieben:Die Benamsung als "Unfehlbarkeit" erfolgte vielleicht erst mit Vat I. Aber überliefert und im lateinischen Teil gelebt ist diese endgültige Entscheidungsgewalt schon länger das fängt schon an bei "In requirendis" von Innozenz I. (217), Leo I., Pelagius I. mit "Relegentes autem", 4. Konzil von Konstantinopel und so weiter und so fort.
In dem Sinne ist Vat I nur eine prägnante Wiederholung und Zusammenfassung einer 1800 Jahre alten Lehre und nichts neues.
Habe ich behauptet, Unfehlbarkeit sei neu?
Nein.
Augustinus, 416:
- "Roma locuta, causa finita." (= "Rom hat gesprochen, die Sache (ist) beendet".)
Ich stelle nur fest daß der HEILIGE GEIST 1870
erstmalig die Unfehlbarkeit der Verkündigung der Päpste explizite
beim Namen genannt hat.
Und schließe daraus, daß der HEILIGE GEIST hinfort die Veröffentlichungen a l l e r Päpste die ER verkünden lässt, unfehlbar halten kann.
FioreGraz hat geschrieben: Aber deine Haltung befürchteten die deutschen Bischöfe als sie sich weigerten dem Dekret zuzustimmen - erst, Beteuerungen seitens Rom das dies nicht do gemeint ist brachte sie dazu nachträglich zuzustimmen. Aber da konnte der Papst ja noch nicht unfehlbar lehren weil deren Zustimmung ja noch fehlte. Erst als sie zugestimmt hatten machte es klick.
Das stimmt nicht.
Die Unfehlbarkeit der Verkündigung die der HEILIGE GEIST den Papst machen lässt, gilt
mit und ohne Zustimmung der Bischöfe.
So steht es im Katechismus der Katholischen Kirche:
Zitat
- Art. 891
„Dieser Unfehlbarkeit ... erfreut sich der Römische Bischof, das Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet ... Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt", vor allem auf einem Ökumenischen Konzil (LG 25) [Vgl. 1. Vatikanisches K.: DS 3074]. Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas „als von GOTT geoffenbart" und als Lehre CHRISTI „zu glauben vorlegt" (DV 10), müssen die Gläubigen „solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der GÖTTlichen Offenbarung [Vgl. LG 25].
Der Bischof, der beim Konzil dem Papst nicht zustimmt, hat eben nicht
zusammen mit dem Papst entschieden. So zuletzt geschehen beim 2.Vatikanischen Konzil als Erzbischof Lefebvre dem Papst widersprochen hat.
FioreGraz hat geschrieben:Als Beispiel sei die Leichenverbrennung gesagt, sie war seitens des Papstes nach 1870 mehrmals bestätigter Weise verboten (Leo XIII.) Ich zitiere dann aber den neuen CiC
CiC hat geschrieben:can 1176 §3 Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
Was ist jetzt hat Leo XIII unfehlbar gelehrt oder Johannes Paul II. in dem neuen CIC.
Wer hat jetzt recht?
Hat Papst Leo XIII
endgültig die Leichenverbrennung verboten? Nein.
Hat er sich geirrt?
Nein. Es gilt weiterhin so, wie von Papst Leo verkündet.
Denn der HEILIGE GEIST lässt den Papst Johannes Paul im CiC-Kanon 1176 §3 bei der Feuerbestattung nachwievor verbieten:
- ... es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
Gruß
josef