noiram hat geschrieben:Maurus hat geschrieben: Es gibt da nur ein Problem: Warum wird denn überhaupt verlangt, dass hier von einem Krieg gesprochen wird? Hier oder anderswo ist bereits das Wort vom "Kriegsverbrecher" gefallen. Man will also das Wort Krieg verwendet wissen, um daraus gewisse Schlüsse zu ziehen. Wenn diese Schlüsse aber juristischer Natur sind (wie etwa Führen eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen), dann kommt für die Definition des Krieges nur die juristische Definition in Frage. Aus einer moralischen oder alternativen Definition heraus lassen sich keine juristischen Schlüsse ableiten, das wäre systemwidrig und überdies hochgradig willkürlich.
Öhm
Oh nein, auch die Juristen können nicht einfach Wörter die es schon gibt umdefinieren. Wo kommen wir denn dahin?
Falls sie irgendwas wofür es keine Wörter gibt in ihren Prozessen brauchen, dann sollen se sich NEUE bisher sinnunbesetzte Wörter dafür erfinden.
Es geht nicht ums Umdefinieren. Es geht darum, dass für eine Rechtsfolge auch eine entsprechende Ursache vorhanden sein muss. Soll ein Vorgehen als Angriffskrieg gewertet werden, dann muss es sich auch tatsächlich um einen Krieg gehandelt haben, und zwar in juristischer Hinsicht. Denn die Vorurteilung wegen Führen eines Angriffskrieges ist ja ebenfalls ein juristischer Akt.
Anderes Beispiel: Soll jemand wegen einer Beleidigung verurteilt werden, so muss er auch eine Beleidigung im juristischen Sinne begangen haben. Die Tatsache, dass sich der Gegenüber beleidigt gefühlt hat, reicht nicht aus. Denn das stellt nur eine subjektive Empfindung dar, die aber nicht Teil eines nach objektiven Kriterien zu wertenden Verfahrens sein kann. Wenn du also zB unter einen meiner Beiträge "So ein Unsinn" schreiben würdest, dann könnte ich mich beleidigt fühlen. Ich könnte aber nicht aus diesem Gefühl eine Verurteilung nach § 185 StGB (Beleidigung) erreichen. Dazu müsste dein Verhalten auch nach objektiven juristischen Kriterien eine Beleidung gewesen sein.
Genauso in unserem Fall: Man kann zwar sagen, dass Afghanistan überfallen wurde, und das dort Krieg geführt wird usw. Aber das sind keine Bewertungen auf juristischer Ebene und weil sie einer juristischen Prüfung auch nicht standhalten würden, käme es auch nicht zu einer Rechtsfolge.
Und für Angriffskrieg gibt es bereits auch schon eine Definition:
Angriffskrieg bezeichnet die Kriegsführung eines Staates, bei der dieser als Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
Und falls die Juristen nun Gesetze gebastelt haben wo ein Krieg kein Krieg mehr ist (wie es wohl scheint nach dieser Diskussion hier) dann sind es ganz üble Verbrecher!
Juristen können keine Gesetze verabschieden. Darf ich für ein bißchen Ruhe plädieren?
Die rechtliche Legitimität des Vorgehens in Afghanistan ergibt sich aus den Vorschriften der UN-Charta, in Verbindung mit entsprechenden (völkerrechtlich verbindlichen) Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Mit diesem Verfahren haben sich alle Mitglieder der UNO durch Beitritt einverstanden erklärt.
In der maßgeblichen Resolution, der Resolution 1368, hat der UN-Sicherheitsrat erklärt, dass der Anschlag vom 11.9. zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Rahmen der UN-Charta berechtigt. Damit wäre nach Lesart der USA Afghanistan als "Terrornest" Angreifer und die USA zur Selbstverteidigung berechtigt. Es handelt sich nach dieser Lesart nicht mehr um einen Angriffskrieg.
(Und hier liegt auch der eigentlich Hund begraben, denn ob das wirklich so zu rechtfertigen ist, ist eine ganz andere Geschichte.)
Und das systemwidrige und überdies hochgradig willkürliche liegt nicht bei denen die die Begriffe so benutzen wie sie immer benutzt wurden sondern bei den Wortverdrehern.
Es handelt sich nicht um Wortverdreherei.
Kurz erklärt: Im klassischen Völkerrecht, also wesentlich in der Zeit vor dem I. Weltkrieg, war der Souverän bzw der souveräne Staat zum Krieg berechtigt. Die Staaten hatten nicht wie heute die Pflicht, Frieden zu halten sondern konnten zu den Waffen rufen, wann immer das opportun erschien.
Heute jedoch sind Kriege geächtet. Nur braucht es dann auch Sanktionsmöglichkeiten, also Mittel der Bestrafung. Und daher muss man nun definieren, wann überhaupt ein Krieg vorliegt. Früher war das wurscht, weil die eine Armee die andere nur besiegen musste, dann konnte sie sich nehmen, was in Reichweite war. Es war nichts ungesetzliches daran. Heute ist das anders, und daher braucht man die Definition. Es wird hier also nichts umgebogen, sondern es ist ein notwendiger Schritt, um Kriegführende überhaupt rechtlich behandeln zu können.