@Maurus
Ob nun der Papst höchst selbst Erzbischof Albert Malcolm Ranjith, Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, dazu beauftragt hat, das genannte zu sagen ...
agenzia fides hat geschrieben:
Interview mit Erzbischof Albert Malcolm Ranjith, Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Wir müssen gut unterscheiden. Die nachkonziliare Reform ist nicht im Ganzen negativ. Es gibt viele positive Aspekte unter den Reformen, die umgesetzt worden sind.
Doch gibt es auch Änderungen, die missbräuchlich eingeführt worden sind und
trotz ihrer schädlichen Auswirkungen auf den Glauben und auf das liturgische Leben der Kirche weiter
beibehalten werden.
Ich spreche hier zum Beispiel von einer Änderung, die in der Reform durchgeführt, aber weder von den Konzilsvätern noch von der Konstitution Sacrosanctum Concilium vorgeschlagen worden ist:
die Handkommunion. Sie
hat in gewisser Weise dazu beigetragen, dass der Glaube an die wirkliche Gegenwart Christi in der Eucharistie geschwunden ist.
(meine Hervorhebungen)
... oder auch nicht, spielt hier eigentlich keine große Rolle.
Es geht uns hier ja nur um die allgemeine Frage, ob ein Papst Rechtsakte setzen kann, die zu einem Glaubensschwund beitragen können. Erzbischof Ranjith ist offenbar dieser Auffassung. Und Erzbischof Ranjith ist kein Lefebvrist oder Traditionalist sondern ein Kurienprälat.
Wichtig dabei ist der Denkansatz, den er vorführt. Ein päpstlicher Rechtsakt ist nicht automatisch und nur gut. Er kann auch schädliche Wirkungen haben. Das ist -was Recht und Gesetz angeht- eigentlich eine selbstverständliche und alltägliche Angelegenheit, wie viele Gesetzesänderungen beweisen.
Gruß
Sempre