Abgesehen davon hätt ich kein Problem meine Sünden auch öffentlich zu bekennen. Mir ist das Beichten schon zu so einer gewohnheit geworden, daß ich manchmal als Buße "nochmals Reue erwecken" soll, weil ich dem Priester zu "unbußfertig" erscheine.

Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation (), Sanctus (
), 4. Hochgebet (
) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will.
Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;man sollte nichts über die Anregungen des Priesters oder seine Art oder Unart die Beichte anzuhören herumposaunen,schon gar nicht mit Namensnennung !Linus hat geschrieben:. (Das Beichtgeheimnis bindet den Priester und eventuell mithörende, nicht den Pönitenten.)
Abgesehen davon hätt ich kein Problem meine Sünden auch öffentlich zu bekennen.Linus hat geschrieben:
Das muss ich mir noch schwer überlegen; damit habe ich schon in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht.Niels hat geschrieben:Das musst Du unbedingt den zuständigen Stellen melden, damit diesem Unfug ein schnelles Ende bereitet wird.
Entschuldige, aber das ist Quatsch. Can. 983 CIC:incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
(Gewöhnliche) Geheimnisse des Beichtigers auszuplaudern, mag nach den allgemeinen Grundsätzen sündhaft sein, aber unter das Beichtgeheimnis fällt es nicht, darunter fallen nur die Sünden des Pönitenten.§ 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.
§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.
Ja, so sieht's (leider) aus...cantus planus hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung (): Man geht damit nicht den leichteren Weg. Der Gegenwind kann mitunter heftig, und gelegentlich vernichtend sein. Aber es kann sich auch lohnen.
Gibt es für sowas (Spendung vorgeweihter Hostien an Gemeinde durch Diakon) eigentlich auch eine reguläre Form?Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation (), Sanctus (
), 4. Hochgebet (
) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will.
Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"!Berolinensis hat geschrieben:Entschuldige, aber das ist Quatsch.incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
Das sehe ich auch so.Raimund Josef H. hat geschrieben:Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"!Berolinensis hat geschrieben:Entschuldige, aber das ist Quatsch.incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
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Das ist nur eine Frage des Stils, Raimund. Das ist weder hochmütig, noch rotzig, noch in irgendeiner Weise beleidigend gemeint. Nicht jeder ist getrimmt oder gewöhnt oder hat Lust, kühle, neutrale, emotionslose Geschäftsprache zu verwenden.Raimund Josef H. hat geschrieben:Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"!![]()
Kennst Du den Vortrag, von dem incarnata spricht? Oder weisst du generell alles besser?
mit Minzsosse?cantus planus hat geschrieben:Quatsch!
Danke, Sempre, so ist es. Ich wollte damit weder incarnata zu nahe treten (die ja auch nur referierte), noch brauchte ich den gesamten Vortrag zu kennen. Aber diese Aussage aus dem Vortrag stimmt einfach nicht. Und da das für ein "domradio" doch ein grober Schnitzer ist, wollte ich das beim Namen nennen. Im übrigen habe ich extra, um zu kennzeichnen, daß es nicht persönlich gemeint ist, eine Entschuldigung vorausgeschickt. Ok? Oder muß ich mir jetzt den Mund mit Seife auswaschen?Sempre hat geschrieben:Das ist nur eine Frage des Stils, Raimund. Das ist weder hochmütig, noch rotzig, noch in irgendeiner Weise beleidigend gemeint. Nicht jeder ist getrimmt oder gewöhnt oder hat Lust, kühle, neutrale, emotionslose Geschäftsprache zu verwenden.Raimund Josef H. hat geschrieben:Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"!![]()
Kennst Du den Vortrag, von dem incarnata spricht? Oder weisst du generell alles besser?
Gruß
Sempre
Das war eine missa sicca.Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation (), Sanctus (
), 4. Hochgebet (
) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will.
Ich vermute, Du hast hier das englische Adjektiv "sick" latinisiert!?ad-fontes hat geschrieben:Das war eine missa sicca.![]()
Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):
Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Das eine muss ja das andere nicht ausschließen...Gamaliel hat geschrieben:Ich vermute, Du hast hier das englische Adjektiv "sick" latinisiert!?ad-fontes hat geschrieben:Das war eine missa sicca.![]()
Doch, taddeo hat Recht, da er alleine vom kanonischen Standpunkt aus argumentiert und der beschäftigt sich nicht sonderlich ausführlich mit dem Beichtsiegel.Berolinensis hat geschrieben:Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):
Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.Gamaliel hat geschrieben:Doch, taddeo hat Recht, da er alleine vom kanonischen Standpunkt aus argumentiert und der beschäftigt sich nicht sonderlich ausführlich mit dem Beichtsiegel.Berolinensis hat geschrieben:Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):
Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Was Du ergänzend hinzufügst, ist die sonnenklare Lehre der Moraltheologie in dieser Frage, in der sehr ausführlich über das Beichtgeheimnis gehandelt wird und die (weit) über die Ausführungen des Kirchenrechts hinaus geht.
Ich wollte sagen, daß das Kirchenrecht lediglich festhält, wer an das Beichtsiegel gebunden ist; auch die gängigen Kommentare gehen nur der Frage nach, wer daran gebunden ist und nicht wer daran nicht gebunden ist. Theoretisch könnte man als Kanonist also versuchen irgendeine sich auf kirchliche Gesetze/Prinzipien stützende Argumentation zu basteln, die auch den Pönitenten ins Beichtgeheimnis einbezieht, da dieser ja nicht ausdrücklich ausgenommen ist. - Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.
Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.Gamaliel hat geschrieben:Ich wollte sagen, daß das Kirchenrecht lediglich festhält, wer an das Beichtsiegel gebunden ist; auch die gängigen Kommentare gehen nur der Frage nach, wer daran gebunden ist und nicht wer daran nicht gebunden ist. Theoretisch könnte man als Kanonist also versuchen irgendeine sich auf kirchliche Gesetze/Prinzipien stützende Argumentation zu basteln, die auch den Pönitenten ins Beichtgeheimnis einbezieht, da dieser ja nicht ausdrücklich ausgenommen ist. - Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.
Die Moraltheologie stützt sich in ihrer Begründung für das Beichtgeheimnis auf das ius naturale, divinum & ecclesiasticum.
Eigentlich brauchen wir den Fall hier nicht weiter breittreten, da die Lösung ja völlig klar und von Dir bereits angegeben wurde.Berolinensis hat geschrieben:Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.
Stimmt.Gamaliel hat geschrieben:Eigentlich brauchen wir den Fall hier nicht weiter breittreten, da die Lösung ja völlig klar und von Dir bereits angegeben wurde.Berolinensis hat geschrieben:Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.
(Nota bene(Nota bene:
1. Die moralischen Prinzipien sind umfassender und "tiefer" als das bloße Kirchenrecht. Es kann hier also durchaus zu (scheinbaren) Widersprüchen kommen, in denen die Moral das Recht "übertritt/verletzt". [Das ist ja auch im zivilien Bereich so: Z.B. wenn es irgendwo eine gesetzliche Ausgangssperre gibt, die an ein bestimmtes Alter und eine Uhrzeit gebunden ist, dann muß (aus moralischen Gründen) jedes Kind dieses Gesetz übertreten, wenn z.B. das Haus in dem es wohnt abbrennt und es zur Rettung seines Lebens auf die Straße flüchten muß.]
2. Der Grundsatz "odiosa sunt..." ist nur einer von mehreren Grundsätzen. Nicht jede Frage kann mit ihm gelöst werden, sondern es sind auch noch zahlreiche andere Mittel zur Rechtsauslegung anzuwenden.)
Wohl kaum - obwohl man manchmal mit dem schlimmsten rechnen muß. die Beichtpraxis kennt ünrigens durchaus den Fall, daß der Beichtvater die Absolution nur unter der Bedingung erteilt, daß jemand sich dessen, was er gebeichtet hat, auch bei der Staatsanwaltschaft selbst bezichtigt.Gamaliel hat geschrieben:Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Wenn es das tatsächlich (immer noch) gibt, dann wäre es ein arger Mißbrauch. Für die Beichtabsolution gilt die keine Ausnahmen zulassende Regel: "Numquam licet dare absolutionem sub condicione de futuro."Bernado hat geschrieben:Wohl kaum - obwohl man manchmal mit dem schlimmsten rechnen muß. die Beichtpraxis kennt ünrigens durchaus den Fall, daß der Beichtvater die Absolution nur unter der Bedingung erteilt, daß jemand sich dessen, was er gebeichtet hat, auch bei der Staatsanwaltschaft selbst bezichtigt.Gamaliel hat geschrieben:Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Gerade auch interessant im Zusammenhang mit der aktuellen Missbrauchsdiskussion.
worauf stützt sich das, außer auf die meinung des Vortragenden?incarnata hat geschrieben:Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet
Warum nicht? Wenn einer eine Beichte will aber eine "Gratis Hobbypsychothersapeutenstunde" oä bekommt, ist die Namensnennung sicher angebracht. Oder, wenn man durch sonstiges unerwartbares Verhalten des Priesters vor den Kopf gestoßen werden könnte....man sollte nichts über die Anregungen des Priesters oder seine Art oder Unart die Beichte anzuhören herumposaunen,schon gar nicht mit Namensnennung !
mir ist eigentlich völlig schnuppe, was der Priester auf der andern seite des Beichtgitters macht, ich hab damit garkeine wertung abgeben wollen (abgesehen davon daß ich die beichte als gut empfand) solang ich die Absolution bekomm& der Priester mir meine Sünden nicht psychologisierend erklären will. Falls nicht: hätt ich gern ne begründungAlso ab zurück in den Beichtstuhl ! Hilft wahrscheinlich auch dem Priester über seine Schnupfgewohnheiten nachzudenken,wenn Du ihm beichtest,dass hier über´s Schnupfen im Beichtstuhl gechattet wird. Was das "öffentliche Beichten" betrifft: sowas ist ja fast schon Mode,wenn auch meist ohne wirkliche Reue sondern mit dem Ziel sich wichtig zu machen !
hja man nennt es KrankenkommunionPeregrin hat geschrieben:Gibt es für sowas (Spendung vorgeweihter Hostien an Gemeinde durch Diakon) eigentlich auch eine reguläre Form?Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation (), Sanctus (
), 4. Hochgebet (
) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will.