Klagen über liturgische Mißbräuche

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Linus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Linus »

Wieso? Die Konkupiszenz ist ganz allgemein die Neigung zur Sünde, nicht zu einer konkreten.(vgl. KKK 405 & 418) Ich hab damit ja nix ausgeplaudert. (Das Beichtgeheimnis bindet den Priester und eventuell mithörende, nicht den Pönitenten.)

Abgesehen davon hätt ich kein Problem meine Sünden auch öffentlich zu bekennen. Mir ist das Beichten schon zu so einer gewohnheit geworden, daß ich manchmal als Buße "nochmals Reue erwecken" soll, weil ich dem Priester zu "unbußfertig" erscheine. :achselzuck:
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Galilei
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Galilei »

Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation ( :/ ), Sanctus ( :roll: ), 4. Hochgebet ( :auweia: ) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will. :nein:

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Niels
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Niels »

Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation ( :/ ), Sanctus ( :roll: ), 4. Hochgebet ( :auweia: ) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will. :nein:
:auweia: :vogel: :boese:
So etwas habe ich vor einigen Jahren sonntags in Naumburg an der Saale nahezu identisch erlebt. :sauer:
Das musst Du unbedingt den zuständigen Stellen melden, damit diesem Unfug ein schnelles Ende bereitet wird.
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cantus planus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von cantus planus »

Ich kenne ein Bistum, in dem sowas bei Priestermangel die normale Form ist. Da kannst du dann wohl einreichen, was, wann und wo du willst... :pfeif:
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incarnata
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von incarnata »

Linus hat geschrieben:. (Das Beichtgeheimnis bindet den Priester und eventuell mithörende, nicht den Pönitenten.)

Abgesehen davon hätt ich kein Problem meine Sünden auch öffentlich zu bekennen.
Linus hat geschrieben: :achselzuck:
Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;man sollte nichts über die Anregungen des Priesters oder seine Art oder Unart die Beichte anzuhören herumposaunen,schon gar nicht mit Namensnennung !
Also ab zurück in den Beichtstuhl ! Hilft wahrscheinlich auch dem Priester über seine Schnupfgewohnheiten nachzudenken,wenn Du ihm beichtest,dass hier über´s Schnupfen im Beichtstuhl gechattet wird. Was das "öffentliche Beichten" betrifft: sowas ist ja fast schon Mode,wenn auch meist ohne wirkliche Reue sondern mit dem Ziel sich wichtig zu machen !
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
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Galilei
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Galilei »

Niels hat geschrieben:Das musst Du unbedingt den zuständigen Stellen melden, damit diesem Unfug ein schnelles Ende bereitet wird.
Das muss ich mir noch schwer überlegen; damit habe ich schon in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht.

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cantus planus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von cantus planus »

Aus eigener Erfahrung ( ;D ): Man geht damit nicht den leichteren Weg. Der Gegenwind kann mitunter heftig, und gelegentlich vernichtend sein. Aber es kann sich auch lohnen.
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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
Entschuldige, aber das ist Quatsch. Can. 983 CIC:
§ 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.
(Gewöhnliche) Geheimnisse des Beichtigers auszuplaudern, mag nach den allgemeinen Grundsätzen sündhaft sein, aber unter das Beichtgeheimnis fällt es nicht, darunter fallen nur die Sünden des Pönitenten.

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Niels
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Niels »

cantus planus hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung ( ;D ): Man geht damit nicht den leichteren Weg. Der Gegenwind kann mitunter heftig, und gelegentlich vernichtend sein. Aber es kann sich auch lohnen.
Ja, so sieht's (leider) aus...
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Peregrin
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Peregrin »

Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation ( :/ ), Sanctus ( :roll: ), 4. Hochgebet ( :auweia: ) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will. :nein:
Gibt es für sowas (Spendung vorgeweihter Hostien an Gemeinde durch Diakon) eigentlich auch eine reguläre Form?
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

Raimund J.
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Raimund J. »

Berolinensis hat geschrieben:
incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
Entschuldige, aber das ist Quatsch.
Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"! :sauer:
Kennst Du den Vortrag, von dem incarnata spricht? Oder weisst du generell alles besser?
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iustus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von iustus »

Raimund Josef H. hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:
incarnata hat geschrieben: Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet;
Entschuldige, aber das ist Quatsch.
Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"! :sauer:
Das sehe ich auch so.

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cantus planus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von cantus planus »

Quatsch!
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cantus planus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von cantus planus »

Sorry, could not resist! :breitgrins:
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Sempre
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Sempre »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"! :sauer:
Kennst Du den Vortrag, von dem incarnata spricht? Oder weisst du generell alles besser?
Das ist nur eine Frage des Stils, Raimund. Das ist weder hochmütig, noch rotzig, noch in irgendeiner Weise beleidigend gemeint. Nicht jeder ist getrimmt oder gewöhnt oder hat Lust, kühle, neutrale, emotionslose Geschäftsprache zu verwenden.

Gruß
Sempre
Zuletzt geändert von Sempre am Dienstag 23. Februar 2010, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Raimund J.
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Raimund J. »

cantus planus hat geschrieben:Quatsch!
mit Minzsosse?
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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

Sempre hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:Wenn mich etwas ärgert. oder gar wütend macht, dann ist das wenn jemand einem so dermassen rotzig vorwirft, was er sagt sei "quatsch"! :sauer:
Kennst Du den Vortrag, von dem incarnata spricht? Oder weisst du generell alles besser?
Das ist nur eine Frage des Stils, Raimund. Das ist weder hochmütig, noch rotzig, noch in irgendeiner Weise beleidigend gemeint. Nicht jeder ist getrimmt oder gewöhnt oder hat Lust, kühle, neutrale, emotionslose Geschäftsprache zu verwenden.

Gruß
Sempre
Danke, Sempre, so ist es. Ich wollte damit weder incarnata zu nahe treten (die ja auch nur referierte), noch brauchte ich den gesamten Vortrag zu kennen. Aber diese Aussage aus dem Vortrag stimmt einfach nicht. Und da das für ein "domradio" doch ein grober Schnitzer ist, wollte ich das beim Namen nennen. Im übrigen habe ich extra, um zu kennzeichnen, daß es nicht persönlich gemeint ist, eine Entschuldigung vorausgeschickt. Ok? Oder muß ich mir jetzt den Mund mit Seife auswaschen? :ikb_surrender:

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ad-fontes
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von ad-fontes »

Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation ( :/ ), Sanctus ( :roll: ), 4. Hochgebet ( :auweia: ) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will. :nein:
Das war eine missa sicca. :nein: :roll:
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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taddeo
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von taddeo »

Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):

Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung. Allerdings geht das Kirchenrecht implizit davon aus, daß der Pönitent selber ein Interesse daran hat, daß nichts aus der Beichte nach außen dringen kann.

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Gamaliel
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Das war eine missa sicca. :nein: :roll:
Ich vermute, Du hast hier das englische Adjektiv "sick" latinisiert!? :pfeif:

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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):

Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.

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Niels
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Niels »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Das war eine missa sicca. :nein: :roll:
Ich vermute, Du hast hier das englische Adjektiv "sick" latinisiert!? :pfeif:
Das eine muss ja das andere nicht ausschließen... :roll:
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Gamaliel
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):

Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.
Doch, taddeo hat Recht, da er alleine vom kanonischen Standpunkt aus argumentiert und der beschäftigt sich nicht sonderlich ausführlich mit dem Beichtsiegel.
Was Du ergänzend hinzufügst, ist die sonnenklare Lehre der Moraltheologie in dieser Frage, in der sehr ausführlich über das Beichtgeheimnis gehandelt wird und die (weit) über die Ausführungen des Kirchenrechts hinaus geht.

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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis zur Sache (in der Hoffnung, daß das hier nicht OT ist):

Berolinensis hat insofern Recht, als das Kirchenrecht tatsächlich nirgends ausdrücklich davon spricht, daß auch der Pönitent dem Beichtgeheimnis unterliegt. Etwas anderes zu behaupten, ist allenfalls eine kanonistische Mutmaßung.
Auch das nicht. Der Pönitent kann ja auch über seine eigenen Sünden frei sprechen, und sogar den Beichtiger vom Beichtgeheimnis entbinden. Er selbst unterliegt in keiner Form dem Beichtgeheimnis. Das ist doch auch vom Schutzzweck des Beichtsiegels her ganz klar, nämlich dem Sünder das Beichten zu erleichtern, dadurch daß er weiß, daß nichts, was er bekennt, jemals nach außen dringen kann.
Doch, taddeo hat Recht, da er alleine vom kanonischen Standpunkt aus argumentiert und der beschäftigt sich nicht sonderlich ausführlich mit dem Beichtsiegel.
Was Du ergänzend hinzufügst, ist die sonnenklare Lehre der Moraltheologie in dieser Frage, in der sehr ausführlich über das Beichtgeheimnis gehandelt wird und die (weit) über die Ausführungen des Kirchenrechts hinaus geht.
Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.

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Gamaliel
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.
Ich wollte sagen, daß das Kirchenrecht lediglich festhält, wer an das Beichtsiegel gebunden ist; auch die gängigen Kommentare gehen nur der Frage nach, wer daran gebunden ist und nicht wer daran nicht gebunden ist. Theoretisch könnte man als Kanonist also versuchen irgendeine sich auf kirchliche Gesetze/Prinzipien stützende Argumentation zu basteln, die auch den Pönitenten ins Beichtgeheimnis einbezieht, da dieser ja nicht ausdrücklich ausgenommen ist. - Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Die Moraltheologie stützt sich in ihrer Begründung für das Beichtgeheimnis auf das ius naturale, divinum & ecclesiasticum.

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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Ich sehe hier auch keine strikte Trennung zwischen Kanonistik und Moral: die Moraltheologie legt doch hier bloß das positive Kirchenrecht aus, und auch das Kirchenrecht umfaßt ja die Auslegung, nicht nur den bloßen Normwortlaut. Insofern kann man das eben auch nicht "kanonistisch mutmaßen", da geklärt ist, daß dies vom Beichtsiegel nicht umfaßt ist.
Ich wollte sagen, daß das Kirchenrecht lediglich festhält, wer an das Beichtsiegel gebunden ist; auch die gängigen Kommentare gehen nur der Frage nach, wer daran gebunden ist und nicht wer daran nicht gebunden ist. Theoretisch könnte man als Kanonist also versuchen irgendeine sich auf kirchliche Gesetze/Prinzipien stützende Argumentation zu basteln, die auch den Pönitenten ins Beichtgeheimnis einbezieht, da dieser ja nicht ausdrücklich ausgenommen ist. - Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Die Moraltheologie stützt sich in ihrer Begründung für das Beichtgeheimnis auf das ius naturale, divinum & ecclesiasticum.
Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.

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Gamaliel
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.
Eigentlich brauchen wir den Fall hier nicht weiter breittreten, da die Lösung ja völlig klar und von Dir bereits angegeben wurde.

(Nota bene:
1. Die moralischen Prinzipien sind umfassender und "tiefer" als das bloße Kirchenrecht. Es kann hier also durchaus zu (scheinbaren) Widersprüchen kommen, in denen die Moral das Recht "übertritt/verletzt". [Das ist ja auch im zivilien Bereich so: Z.B. wenn es irgendwo eine gesetzliche Ausgangssperre gibt, die an ein bestimmtes Alter und eine Uhrzeit gebunden ist, dann muß (aus moralischen Gründen) jedes Kind dieses Gesetz übertreten, wenn z.B. das Haus in dem es wohnt abbrennt und es zur Rettung seines Lebens auf die Straße flüchten muß.]
2. Der Grundsatz "odiosa sunt..." ist nur einer von mehreren Grundsätzen. Nicht jede Frage kann mit ihm gelöst werden, sondern es sind auch noch zahlreiche andere Mittel zur Rechtsauslegung anzuwenden.)

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Berolinensis
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Ich finde immer noch, daß die Trennung zwischen Kanonistik und Moral hier künstlich ist. Schließlich könnte die Moral ja nichts erlauben, was das Kirchenrecht verbietet, und das von dir selbst angeführte jus ecclesiasticum ist ja nichts anderes als das Kirchenrecht. Aber selbst, wenn man alles andere ausblenden würde (was der Jurist niemals tun darf), würde schon nach dem Wortlaut der Pönitent nicht verpflichtet, denn es handelt sich um eine belastende Norm, und es gilt der Grundsatz odiosa sunt restringenda, der auch in can. 18 Niederschlag gefunden hat.
Eigentlich brauchen wir den Fall hier nicht weiter breittreten, da die Lösung ja völlig klar und von Dir bereits angegeben wurde.
Stimmt. ;D
(Nota bene:
1. Die moralischen Prinzipien sind umfassender und "tiefer" als das bloße Kirchenrecht. Es kann hier also durchaus zu (scheinbaren) Widersprüchen kommen, in denen die Moral das Recht "übertritt/verletzt". [Das ist ja auch im zivilien Bereich so: Z.B. wenn es irgendwo eine gesetzliche Ausgangssperre gibt, die an ein bestimmtes Alter und eine Uhrzeit gebunden ist, dann muß (aus moralischen Gründen) jedes Kind dieses Gesetz übertreten, wenn z.B. das Haus in dem es wohnt abbrennt und es zur Rettung seines Lebens auf die Straße flüchten muß.]
2. Der Grundsatz "odiosa sunt..." ist nur einer von mehreren Grundsätzen. Nicht jede Frage kann mit ihm gelöst werden, sondern es sind auch noch zahlreiche andere Mittel zur Rechtsauslegung anzuwenden.)
(Nota bene :blinker: : 1. Dafür gibt es ja Rechtsinstitute wie Notwehr und Notstand. Hier geht es aber nicht um Ausnahmesituationen, und bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich dabei, daß nicht grundsätzlich moralisch erlaubt sein kann, was grundsätzlich rechtlich verboten ist, zumal das Kirchenrecht - im Gegensatz zum (heutigen) weltlichen Recht - sich nicht als vom Sittengesetz losgelöste, autonome Rechtsordnung versteht.
2. Das ist mir wohl bewußt, ich sagte es ja auch ausdrücklich, daß das nicht lege artis wäre. Aber es war ja deine Prämisse, daß man diese Norm ohne Rückicht auf den Lebenszusammenhang auslegen könne, und welche allgemeinen Rechtsregeln hier eine Ausdehnung auf den Pönitenten gebieten sollten, würde mich interessieren.)

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Bernado
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Bernado »

Gamaliel hat geschrieben:Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Wohl kaum - obwohl man manchmal mit dem schlimmsten rechnen muß. die Beichtpraxis kennt ünrigens durchaus den Fall, daß der Beichtvater die Absolution nur unter der Bedingung erteilt, daß jemand sich dessen, was er gebeichtet hat, auch bei der Staatsanwaltschaft selbst bezichtigt.

Gerade auch interessant im Zusammenhang mit der aktuellen Missbrauchsdiskussion.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

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Gamaliel
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Gamaliel »

Bernado hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Ein derartiger Versuch ist mir allerdings nicht bekannt und ich befürchte ein Kanonist, der ihn ernsthaft unternimmt, wird sich dadurch nicht gerade fachlich auszeichnen unter seinen Kollegen.
Wohl kaum - obwohl man manchmal mit dem schlimmsten rechnen muß. die Beichtpraxis kennt ünrigens durchaus den Fall, daß der Beichtvater die Absolution nur unter der Bedingung erteilt, daß jemand sich dessen, was er gebeichtet hat, auch bei der Staatsanwaltschaft selbst bezichtigt.

Gerade auch interessant im Zusammenhang mit der aktuellen Missbrauchsdiskussion.
Wenn es das tatsächlich (immer noch) gibt, dann wäre es ein arger Mißbrauch. Für die Beichtabsolution gilt die keine Ausnahmen zulassende Regel: "Numquam licet dare absolutionem sub condicione de futuro."

Der Beichtvater könnte höchstens dem Pönitenten (sobald dies die genau vorgegebenen Regeln verlangen/ermöglichen) die Absolution verweigern, die entsprechende Wiedergutmachung des Schadens verlangen und sobald diese erfolgt ist die Beichte erneut abnehmen und dann erst die Absolution erteilen.

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Linus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Linus »

incarnata hat geschrieben:Habe erst kürzlich einen klugen Vortrag auf radio horeb gehört,worin betont wurde,dass das Beichtgeheimnis auch den Pönitenten bindet
worauf stützt sich das, außer auf die meinung des Vortragenden?
man sollte nichts über die Anregungen des Priesters oder seine Art oder Unart die Beichte anzuhören herumposaunen,schon gar nicht mit Namensnennung !
Warum nicht? Wenn einer eine Beichte will aber eine "Gratis Hobbypsychothersapeutenstunde" oä bekommt, ist die Namensnennung sicher angebracht. Oder, wenn man durch sonstiges unerwartbares Verhalten des Priesters vor den Kopf gestoßen werden könnte....
Also ab zurück in den Beichtstuhl ! Hilft wahrscheinlich auch dem Priester über seine Schnupfgewohnheiten nachzudenken,wenn Du ihm beichtest,dass hier über´s Schnupfen im Beichtstuhl gechattet wird. Was das "öffentliche Beichten" betrifft: sowas ist ja fast schon Mode,wenn auch meist ohne wirkliche Reue sondern mit dem Ziel sich wichtig zu machen !
mir ist eigentlich völlig schnuppe, was der Priester auf der andern seite des Beichtgitters macht, ich hab damit garkeine wertung abgeben wollen (abgesehen davon daß ich die beichte als gut empfand) solang ich die Absolution bekomm& der Priester mir meine Sünden nicht psychologisierend erklären will. Falls nicht: hätt ich gern ne begründung
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Linus
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Re: Klagen über liturgische Mißbräuche

Beitrag von Linus »

Peregrin hat geschrieben:
Galilei hat geschrieben:Heute Abend erlebt: Zur angekündigten »heiligen Messe« erschien als »Zelebrant« ein Diakon. Wortgottesdienst wie gewöhnlich (wobei der Diakon den Zelebrantensitz ignoriert hat und stets am Altar stand, wo er seine diversen Ringbücher ausgebreitet hatte), dann ein Gesang zur »Gabenbereitung« (ohne dass eine solche stattfand), Präfation ( :/ ), Sanctus ( :roll: ), 4. Hochgebet ( :auweia: ) mit Auslassung der Wandlungsworte (einige knien dabei nieder), Agnus Dei, Kommunion aus dem Tabernakel, Entlassung.
Verdammt nahe an einer simulierten Messe, das Ganze. So kann es einem gehen, wenn man eine Werktagsabendmesse besuchen will. :nein:
Gibt es für sowas (Spendung vorgeweihter Hostien an Gemeinde durch Diakon) eigentlich auch eine reguläre Form?
hja man nennt es Krankenkommunion ;)
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