Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Konsekration am Sitzplatz?
Zur Opferung holen die Massen-konzelebrierenden Priester der Palmsonntagsmesse auf dem Petersplatz Hostienschalen und nehmen sie auf ihren Sitzplatz mit.
Von einem direkten Missbrauch würde ich jetzt nicht sprechen, aber irgendwie befremdlich erscheint mir dieser Massenaufzug schon. Muss das wirklich sein?
Ich kenne mich im NOM nicht sonderlich aus, in seinen Rubriken lese ich allerdings:
205. Die Ordnung der Messfeier in Konzelebration entspricht den allgemein gültigen Normen
(vgl. Nr. 112–198) mit den unten angeführten Ausnahmen.
214. Die Gabenbereitung (vgl. Nr. 139–145) wird vom Hauptzelebranten vorgenommen; die
Konzelebranten bleiben an ihren Plätzen.
215. Nachdem der Hauptzelebrant das Gabengebet gesprochen hat treten die Konzelebranten
an den Altar. Sie stellen sich um ihn so auf, dass sie die Handlungen und auch den Dienst des
Diakons nicht behindern und dass die Gläubigen das Geschehen am Altar gut sehen können.
140. Es ist wünschenswert, dass die Teilnahme der Gläubigen dadurch sichtbar wird, dass sie
Brot und Wein für die Eucharistiefeier oder andere Gaben bringen, die den Bedürfnissen der
Kirche und der Armen dienen.
Der Priester nimmt, unterstützt durch den Akolythen oder einen anderen Altardiener, die
Gaben der Gläubigen entgegen; Brot und Wein für die Eucharistiefeier werden zum
Zelebranten gebracht, der sie auf dem Altar niederlegt; die übrigen Gaben werden an einen
anderen geeigneten Platz gebracht (vgl. Nr. 73).
73. Zu Beginn der Eucharistiefeier bringt man die Gaben zum Altar, die zu Leib und Blut
Christi werden.
Zuerst wird als Mittelpunkt der ganzen Eucharistiefeier der Altar, der Tisch des Herrn,
bereitet: Korporale, Purifikatorium, Messbuch und Kelch (wenn er nicht an der Kredenz
bereitet wird) werden zum Altar gebracht und bereitgestellt.
Dann bringt man die Gaben zum Altar. Wünschenswert ist es, dass die Gläubigen Brot und
Wein herbeibringen, die der Priester oder der Diakon an einer geeigneten Stelle
entgegennimmt und zum Altar trägt.
Eine Konzelebration kann gemäß der
AEM also nicht vorliegen. Viele Einzelzelebrationen sowieso nicht. Bin gespannt, was die NOM-Spezialisten dazu sagen und auf welche Rubriken man sich dafür stützen kann. In weiterer Folge, wäre dann die Gültigkeit der Konsekration zu besprechen.
(N.B. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde deratiges auch schon von anderen Papstmessen berichtet.)