Gamaliel hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Natürlich gibt es eine Lehre der FSSPX. In ihr wird der katholische Glaube um mindestens ein wesentliches "Teilstück" reduziert, und dieser wesentliche Teil ist der Gehorsam!
Da Du da offenbar genauer Bescheid weißt, gib doch bitte mal die Lehre des katholischen Glaubens über den Gehorsam - wenigstens in den Eckpunkten - an bzw. präsentiere einen Link, unter dem man diese Lehre nachlesen kann. Damit hätten wir dann eine gute Grundlage, um die Berechtigung Deines Vorwurfs zu prüfen.
Die katholische Lehre vom Gehorsam entfaltet sich im Spannungsfeld von Gehorsam und Gewissen. Hierbei meint Gehorsam, den Willen eines anderen zu tun und seinen Eigenwillen hintan zu stellen.
Wenn jemand meint, er sei dem Gewissen mehr verpflichtet als dem Gehorsam, dann sollte sein Gewissen an den Normen der Morallehre geschult sein, bevor er den Gehorsam verweigert. Insbesondere sollte derjenige in Betracht ziehen, daß sein Gewissen irren kann.
Da es im Falle der FSSPX um den Gehorsam geht, den ein Mitglied des Episkopats dem Papst schuldet(e), sind ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen, denn Jesus Christus lehrt:
Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich. (Matthäus 5, 19)
Einer der anerkanntesten Experten der katholischen Lehre zum Gewissen ist der vom Anglikanismus zur katholischen Kirche konvertierte John Henry Kardinal Newman. Er schreibt in seinem Brief an der Herzog von Norfolk:
Mit Kardinal Bellarmin sage ich: Mag nun der Papst in einer Kundgebung unfehlbar sein oder nicht, auf jeden Fall muß man ihm gehorchen. Nichts Gutes kann aus Ungehorsam kommen. Seine angeführten Tatsachen und seine Warnungen mögen falsch sein; seine Überlegungen mögen beeinflußt sein; er mag irregeführt sein; Herrschsucht und Lust, Gewaltsamkeit und Grausamkeit mögen im Verhalten seiner Ratgeber und Werkzeuge offensichtlich sein - aber spricht er in aller Form und mit dem Aufgebot seiner Autorität, so spricht er, wie unser Herr Jesus Christus es haben will; und alle jene Unvollkommenheiten und Sünden von einzelnen sind von der Vorsehung in Dienst genommen für das Ergebnis, das unser Herr im Auge hat... Und deshalb haben die Worte des Papstes Geltung.
Und zu guter Letzt noch ein Zitat des Papstes, der von 1903 bis 1914 die Kirche unter tätiger Mitwirkung des Hl. Geist leitete:
Wer liebt, der gehorcht. Wer den Papst liebt, diskutiert nicht.
Gamaliel hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Die Dokumente, die bspw. auf dem Vaticanum II verfaßt worden sind, bleiben unstreitig solche des ordentlichen und außerordentlichen Lehramtes.
Ja, was jetzt, ordentliches oder außerordentliches Lehramt? Beides gleichzeitig geht nicht. - Und dann füge auch bitte noch bei, ob es sich Deiner Meinung nach um fehlbares oder unfehlbares Lehramt gehandelt hat (eine Begründung Deiner Beurteilung wäre freilich hilfreich).
Es mag Dir unmöglich erscheinen, aber richtig verstanden, geht ordentliches und außerordentliches Lehramt sehr wohl zusammen.
Zunächst einmal ist das
Vaticanum II ordentliches Lehramt.
Dort jedoch, wo es auf Dokumente rekurriert, die vom außerordentlichen Lehramt verkündet worden sind, nimmt es selbstverständlich auch die Autorität dieses außerordentlichen Lehramtes in Anspruch. Es ist sozusagen mittelbar außerordentliches Lehramt. Dies jedoch eben nicht aus eigenem Anspruch, sondern in der Verwiesenheit auf das außerordentliche Lehramt.
Meines Wissens hat das
Vaticanum II selber in keinem Falle als unfehlbares Lehramt gehandelt. Die letzte ex-cathedra-Verkündung geschah 1950 mit der Verkündigung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme der Gottesmutter in den Himmel.
Für eines der wichtigsten Dokumente des
Vaticanum II halte ich
Lumen gentium und hier insbesondere die lfd. Nr. 14. Diese Passage sollte sich jeder Gläubige "unter das nächtens benutzte Kopfkissen legen", bevor er meint, das
Vaticanum II verdammen zu müssen.