Ich denke, nein.Caviteño hat geschrieben:Wäre das überhaupt kirchenrechtlich möglich?
Grund: Odiosa sunt restringenda, favores ampliandi, d.h.:
Das entsprechende Strafgesetz lautet:CIC 1983 hat geschrieben:Can. 18 — Gesetze, die eine Strafe festsetzen oder die freie Ausübung von Rechten einschränken oder eine Ausnahme vom Gesetz enthalten, unterliegen enger Auslegung.
Mit der Strafe bedroht, sind also nur die, die wirklich an der konkreten Abtreibung mitwirken, z.B. die betroffene Mutter, der Arzt,...Can. 1398* — Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.