Sempre hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Der Eintritt der Exkommunikation bei verbotener Bischofsweihe ist im CIC mit gutem Grund vorgesehen. An der Exkommunikation der Bischöfe der FSSPX gibt es damit nicht zu deuten. Zudem ist die Exkommunikation auch amtlich festgestellt worden. Wer behauptet, sie sei nicht eingetreten leugnet die Amtsgewalt des Papstes.
Ich leugne die Amtsgewalt nicht.
Sicher. Schon indem du den Eintritt einer päpstlich festgestellten und mit dem Kirchenrecht ausreichend begründeten Exkommunikation bestreitest.
Sempre hat geschrieben:Das motu proprio hat wohl irgendjemand mit arg heißer Nadel gestrickt. So werden dort Bischöfe als Priester bezeichnet, die wegen unerlaubtem Empfang der Bischofsweihe exkommuniziert seien.
Wir können uns darauf einigen, dass die Kanonistik derzeit keine Glanzzeit durchlebt und Rechtsdokumente oftmals schlampig verfasst sind und zudem noch jede Menge Fragen offenlassen (dafür ist Summorum Pontificum ja ein Musterbeispiel). An den Tatsachen aber ändert das nichts. Im Übrigen hat die FSSPX von der Schlampigkeit ja noch profitiert. Das MP Ecclesia Dei exkommuniziert ja auch alle, die dem Schisma Lefebvres zustimmen. Ergo hat der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte auch erklärt, dass die Priester der FSSPX exkommuniziert seien, weil diese, sofern nach 1988 geweiht, dem Schisma explizit zustimmen würden. Diese sich aus dem MP einleuchtend ergebende Interpretation hat aber offenbar niemanden interessiert und war auch nie Gegenstand der vatikanischen Politik gegenüber der FSSPX, vgl. auch entsprechende Aussagen zum Status der FSSPX-Geistlichen von Kardinal Castrillon Hoyos. Freut euch also lieber über die kanonistischen Laxheiten

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Sempre hat geschrieben:Die unerlaubten Bischofsweihen werden als "schismatischer Akt" gewertet, obwohl Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat im Kirchenrecht unter "Amtsmißbrauch und Amtsanmaßung" und nicht unter "Vergehen gegen die Einheit der Kirche" laufen.
Na und? Das hindert doch nicht die Feststellung, dass im speziellen Fall ein Vergehen gegen die Einheit der Kirche stattgefunden hat.
Sempre hat geschrieben:Dann wird das angebliche Eintreten der Exkommunikation wegen des "schismatischen Akts" mit can. 1382 begründet
Das ist ja auch die eindeutig einschlägige Strafnorm. Ich begreife nicht, was du mit diesem Herumlavieren überhaupt beabsichtigst.
Sempre hat geschrieben:Und schließlich wurde can. 1323 nicht berücksichtigt.
Es ist ja auch zu keinem Prozess gekommen. Eine Chance hätte ohnehin nicht bestanden. Dafür war die Sache zu eindeutig.
Hätte JPII das Kirchenrecht geändert oder selbst die Bischöfe exkommuniziert, dann gäbe es keinen Zweifel, dass sie exkommuniziert waren. Er hat aber nur mitgeteilt, dass eine automatische Exkommunikation eingetreten sei.
Ja, weil das dem Prozedere bei der excommunicatio latae sententiae entspricht. Die Exkommunikation ist nur nicht eingetreten, wenn can 1382 von vorneherein ungültig wäre - was ein Katholik aber nicht behaupten kann. Sehr verwunderlich, dass ein Traditionalist diese Praxis der Tatstrafe in Frage stellt.
Sempre hat geschrieben:Wer behauptet, dass ein motu proprio des regierenden Papstes Irrtümer enthält, bestreitet damit noch lange nicht die Amtsgewalt des regierenden Papstes oder der Päpste überhaupt. Wir sind verpflichtet, zu glauben, was das Lehramt verpflichtend zu glauben vorlegt. Wir sind aber keineswegs verpflichtet, zu glauben, dass Darstellungen von Sachverhalten in Schreiben, die die Disziplin betreffen, irrtumslos seien.
Hier geht es nicht um Irrtümer. Du behauptest nicht, dass der Papst geirrt habe, sondern das seine Rechtsakte ungültig waren.
Sempre hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Zunächst einmal wird die Aufhebung der FSSPX nicht als "Treppenwitz" betrachtet.
Doch, jedenfalls u.a. von mir.
Gern.
Sempre hat geschrieben:Eine unrechtmäßige und rechtsunwirksame Aufhebung wurde 1975 unzulässigerweise von einem Nachfolger desjenigen Bischofs ausgesprochen, der sie ordnungsgemäß kanonisch errichtet hatte. Der Oberste Gerichtshof in Rom wies einen Rekurs gegen diese unrechtmäßige "Aufhebung" ohne Prüfung zurück.
Ja, weil der Papst die Aufhebung bestätigt hat und gegen päpstliche Entscheidungen ein Rekurs nicht möglich ist.
Sempre hat geschrieben:Dennoch ging auch JPII 13 Jahre später offenbar von der Rechtsunwirksamkeit aus, denn er sah kein Hindernis mit Mgr. Lefebvre über Bischofsweihen zu verhandeln (bzw. verhandeln zu lassen).
Du vergisst zu erwähnen, dass es bei diesen Gesprächen auch um einen zukünftigen Rechtsstatus der Piusbruderschaft ging. Damit ist obiger Annahme der Boden entzogen.
Sempre hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Die FSSPX ist völlig rechtswirksam aufgehoben
Nein, da bist Du einer
urban legend aufgesessen.
Ja, der Name der Legende ist "Katholisches Kirchenrecht". Die Tradis können sich da mit den Liberalen zusammentun, die halten die Rechtsgewalt des Papstes auch für eine urban legend.
Sempre hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Dass er [Benedikt XVI.] Gespräche mit der FSSPX führt, ist Teil seiner Aufgabe als Hirte der Gesamtkirche. Irgendeine Wertung hinsichtlich der FSSPX ist darin nicht enthalten. Es tritt vielmehr recht deutlich zu tage, dass der Papst vor allem aus der Verantwortung heraus handelt, dass Schismen nun mal eine höchst ärgerliche Angelegenheit sind. Irgendwelche besonderen Sympathien für die FSSPX existieren bei Licht betrachtet nicht.
Über die Motive des Hl. Vaters kann man nur anhand diverser Indizien spekulieren. Ich nehme zur Kenntnis, was Du spekulierst.
Ja, und ich nehme zur Kenntnis, dass dir dazu keine Widerrede einfällt

. Lies doch mal das MB zur Papstwahl, da wundert sich P. Schmidberger noch über eine Aussage Ratzingers über eine Apologie der FSSPX: Er, so der damalige Kardinal, höre Luther sprechen. Sehen so Sympathien des Papstes aus?
Sempre hat geschrieben:Der Hl. Vater sagt selbst (in der FAZ nach der Aufhebung der Exkommunikationen), dass der Situation der FSSPX eigentlich keine disziplinären sondern doktrinelle Gründe zugrundeliegen. Er habe die Exkommunikationen aus demselben Grund aufgehoben, aus dem JPII sie festgestellt habe, um die FSSPX zur Umkehr zu bewegen (*).
Aha.
Sempre hat geschrieben:Ich weiß ja jetzt nicht, an wen Du hier konkret denkst. Aber irgendwie scheint mir, Du drücktest hier aus: Mgr. Lefebvre hat vielleicht Chancen, dereinst heiliggesprochen zu werden.
Ja was weiß ich schon. Ich bin ja nur ein kleines Schaf in der großen Herde. Vorstellen kann ich es mir kaum. Aber wer weiß schon, wie man in 500 Jahren über diese Sache denkt? Oder in 1000? Er wäre nicht der erste Heilige, dem die "Amtskirche" zu Lebzeiten einige Probleme gemacht hätte. Und sicher auch nicht der letzte.
Sempre hat geschrieben:Mal am Rande, Du bist doch Jurist:
Nein. Jedenfalls nicht im Vollsinne.
Sempre hat geschrieben:Ist es nicht Komplizenschaft mit dem Verbrechen, reulose verurteilte Verbrecher zu begnadigen?
Wenn die Tat beendet ist, kann man auch nicht mehr Komplize werden.
Sempre hat geschrieben:Der Hl. Vater hatte die Piusbrüder gebeten, ihre Loyalität zum Papstamt und zum Papst zu bekennen, was sie taten. Reue wegen der Weihen hat er nicht verlangt, und hätte man ihm wohl auch nicht bestätigen können.
Dazu hat Robert das Passende gesagt. Kennzeichen der Gnade ist, dass sie unverdient ist.