Alles zu Bußsakrament/Beichte

Allgemein Katholisches.
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Gamaliel
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Gamaliel »

lifestylekatholik hat geschrieben:Gamaliel, wie löst sich der Widerspruch zwischen deiner letzten Antwort an Linus und dieser Aussage:
Gamaliel hat geschrieben:Vorgeschrieben ist nur die Buße vor der nächsten Beichte zu verrichten
Meine ursprüngliche Aussage bedarf einer Richtigstellung!
(Ich habe verkürzt bzw. unter gewissen gedanklichen Annahmen [ein leicht zu verrichtendes Bußwerk & jemand geht nur zur Jahresbeichte; moralischer Gesichtspunkt] formuliert).

Prinzipiell und allgemein gilt:

1. Die Buße ist gemäß der vom Beichtvater gemachten Zeitvorgabe zu erledigen.
2. Wurde keine Zeitvorgabe gegeben (was vermutlich der Normalfall ist), dann ist die Buße sobald als möglich zu verrichten, wobei derjenige schwer sündigt, der eine schwere Buße (ein Rosenkranz, ein Kreuzweg, ein Meßbesuch,...) ohne hinreichenden Grund über mehrere Monate (die Moraltheologen nennen hier Zeiträume von 3-6 Monaten) aufschiebt.
(3. Kirchenrechtlich gibt es gar keine Vorschrift für den Zeitpunkt der Verrichtung eines Bußwerks.)


lifestylekatholik hat geschrieben:Andere Frage:

Sehe ich es richtig, dass ich direkt nach der Beichte aller Todsünden, genauer gesagt, nach der Absolution, wieder die hl. Eucharistie empfangen darf, auch wenn ich die mir auferlegte Buße (noch) nicht verrichtet habe?
Ja.

lifestylekatholik hat geschrieben:Welche Verbindlichkeit besteht denn zur Verrichtung der Buße? Sprich, hat es Folgen für mich, wenn ich, bevor ich Buße getan habe, etwa verunfalle?
Es besteht eine moralische Pflicht die auferlegte Buße zu verrichten. Mit "verunfallen" meinst du "sterben", oder?
Vom "Nutzen" her gesehen dient die Verrichtung der auferlegten Buße der Nachlassung zeitlicher Sündenstrafen. Rein theoretisch werden durch ein nicht verrichtetes Werk auch keine Strafen nachgelassen, wie aber Gott das dann im konkreten Einzelfall beurteilt und gewichtet, bleibt ihm überlassen.
Als wesentliches Element bleibt auf unserer Seite die Bereitschaft die Buße anzunehmen und der aufrichtige Wille sie zu verrichten. Ohne eine solche Haltung wäre die gesamte Beichte ungültig,

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Gamaliel
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:Allerdings ist die Verpflichtung, über einen so langen Zeitraum irgendein Bußwerk zu verrichten, schon nicht ohne. Die "gefühlte" Buße dürfte da allein wegen der Dauer größer sein, als wenn man sie auf einen Schlag "erledigen" kann.
Das hängt dann von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Für jemanden, der bisher gar nicht gebetet hat, ist es sicher eine große Herausforderung nun 33 Tage, wenn auch nur für sehr kurze Zeit, zu beten. Wenn dieselbe Buße allerdings eine Ordensschwester bekommt, dann spielt das gar keine Rolle, wenn sie zu ihren (umfangreichen) täglichen Gebeten noch ein "Ave" hinzufügt.
(Es dürfte im übrigen auch einen besonderen Sinn - im Hinblick auf die besondere Situation des Pönitenten - haben, wenn eine zeitlich so ausgedehnte Buße auferlegt wird.)

Im übrigen kann jedermann den Beichtvater auf eine ihm unzumutbar erscheinende Buße hinweisen und um ein anderes Bußwerk bitten.

Mary
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Mary »

Gamaliel hat geschrieben:
wie aber Gott das dann im konkreten Einzelfall beurteilt und gewichtet, bleibt ihm überlassen.
Da bin ich aber beruhigt.

(ich dachte schon, Gott müsse dann den Katechismus beiziehen)
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Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Raimund J. »

Gamaliel hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:Gibt es eigentlich eine Richtlinie innerhalb welcher Zeitspanne die in der Beichte auferlegte Buße zu absolvieren ist? Unmittelbar im Anschluss oder geht auch drei Tage später?
Nein, da ist man grundsätzlich völlig frei, außer der Beichtvater hätte eine bestimmte zeitliche Frist ausdrücklich erwähnt (z.B. Buße = Besuch einer Wochentagsmesse innerhalb der kommenden Woche).

Vorgeschrieben ist nur die Buße vor der nächsten Beichte zu verrichten, das können theoretisch also auch Monate sein.

Wer natürlich die Sache mit einigem Ernst angeht, wird die Buße sobald wie möglich verrichten (sofort oder innerhalb von Stunden/Tagen).
Danke! :daumen-rauf:
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Linus
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Linus »

Gamaliel hat geschrieben:Die Tatsache, daß eine Buße 33 Tage dauert, macht sie noch lange nicht zu einer großen Buße; es hängt ganz entscheidend auch vom auferlegten Werk ab.
Mir ging es einmal so - nachdem ich mich zu einer "Erst - und Lebensbeichte" nach mehrjähriger Abstinenz vomn Beichtsakrament entschlossen hatte, da hinein zu gehen. (Und nein, es war deutlich mehr als ein Ave Maria pro Tag)
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taddeo
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von taddeo »


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Dottore Cusamano
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Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Dottore Cusamano »

taddeo hat geschrieben:
Dottore Cusamano hat geschrieben:in Unkenntnis vollkommener Reue als wichtigste Voraussetzung für den Empfang des Bußsakraments
Stimmt nicht ganz. Zur Beichte braucht es keine vollkommene Reue. Aber das nur am Rande.
Vielen Dank für Deinen Hinweis, lieber taddeo. Du hast selbstverständlich recht, dass auch die unvollkommene Reue zum gültigen Empfang des Bußsakraments ausreicht. Sie genügt aber nicht, um schwere Sünden zu tilgen. Oder stimmt das auch nicht? Ich hoffe, ich habe nicht wieder etwas gepostet, das nicht "ganz" stimmt!

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"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)

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ChrisCross
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Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von ChrisCross »

Dottore Cusamano hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Dottore Cusamano hat geschrieben:in Unkenntnis vollkommener Reue als wichtigste Voraussetzung für den Empfang des Bußsakraments
Stimmt nicht ganz. Zur Beichte braucht es keine vollkommene Reue. Aber das nur am Rande.
Vielen Dank für Deinen Hinweis, lieber taddeo. Du hast selbstverständlich recht, dass auch die unvollkommene Reue zum gültigen Empfang des Bußsakraments ausreicht. Sie genügt aber nicht, um schwere Sünden zu tilgen. Oder stimmt das auch nicht? Ich hoffe, ich habe nicht wieder etwas gepostet, das nicht "ganz" stimmt!

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Wenn ich mich nicht irre, bewirkt die vollkommene Reue auch außerhalb des Bußsakramentes die Vergebung der Sünden. Trotzdem bleibt die Beichte zur Sicherheit sinnvoll. Die unvollkommene Reue kann allerdings nur durch die Beichte zur Vergebung führen. Solange du in der Beichte bereuest, ist es für die Gültigkeit gleichgültig, ob es sich um schwere oder lässliche Sünde und um vollkommene und unvollkommene Reue handelt.
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Melody
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Melody »

Dottore Cusamano hat geschrieben:Du hast selbstverständlich recht, dass auch die unvollkommene Reue zum gültigen Empfang des Bußsakraments ausreicht. Sie genügt aber nicht, um schwere Sünden zu tilgen. Oder stimmt das auch nicht?
Zum Empfang des Bußsakramentes reicht selbstverständlich die unvollkommene oder auch Furchtreue aus, egal um welche Sünden es geht.

Die vollkommene Reue oder auch Liebesreue kann grds. aus sich heraus eine schwere Sünde tilgen, was die unvollkommene Reue nicht kann.
Allerdings gilt: "Die vollkommene Reue hat die Kraft, jede Schuld augenblicklich zu tilgen. Mit der vollkommenen Reue ist stets das Verlangen nach der heiligen Beichte verbunden. Deshalb ist es nicht möglich, Liebesreue zu erwecken, um nicht beichten zu müssen. Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken."
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Dottore Cusamano
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Dottore Cusamano »

Melody hat geschrieben:
Dottore Cusamano hat geschrieben:Du hast selbstverständlich recht, dass auch die unvollkommene Reue zum gültigen Empfang des Bußsakraments ausreicht. Sie genügt aber nicht, um schwere Sünden zu tilgen. Oder stimmt das auch nicht?
Zum Empfang des Bußsakramentes reicht selbstverständlich die unvollkommene oder auch Furchtreue aus, egal um welche Sünden es geht.
Mir wurde gelehrt, dass sie unvollkommene Reue heißt, weil sie allein nicht genügt, um schwere Sünden zu tilgen. Auf die Schnelle habe ich diese Aussage auch in "Kleiner Katechismus des kath. Glaubens" (3. Aufl. 2006) von P. Martin Ramm FSSP gefunden (dort unter Nr. 193).

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Melody
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Melody »

Dottore Cusamano hat geschrieben:Mir wurde gelehrt, dass sie unvollkommene Reue heißt, weil sie allein nicht genügt, um schwere Sünden zu tilgen.
Nichts anderes habe ich doch gesagt?!
Aber ging es nicht um das Bußsakrament?!
Denn das ist der normale Weg!
Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...

PS: Wenn Du in Pater Ramms Katechismus geschaut hast, sollte Dir aufgefallen sein, dass mein Zitat aus diesem stammte...
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Dottore Cusamano
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Dottore Cusamano »

@ChrisCross und Melody

Tilgung der Sünden außerhalb des Bußsakraments - ich gebe ich zu, dass ich das gar nicht mehr im aktuellen Bewußtsein hatte. Ich habe da in der Tat was durcheinandergebracht. Vielen Dank für Eure Ausführungen!
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taddeo
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von taddeo »

Melody hat geschrieben:Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...
Nein, nicht einmal das.

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Melody
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von Melody »

taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...
Nein, nicht einmal das.
:hae?:

Pater Ramm schreibt doch: "Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken."

Wieso meinst Du jetzt, nicht einmal das?!
Ich denke schon, dass wir im Angesicht des Todes diese vollkommene Reue zu erwecken vermögen?! Hoffe ich zumindest für den Fall der Fälle. :achselzuck:
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lifestylekatholik
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von lifestylekatholik »

Melody hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...
Nein, nicht einmal das.
:hae?:

Pater Ramm schreibt doch: "Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken."
Taddel meint wohl, das geht nicht nur in der Todesstunde (auch wenn es da besonders wichtig sein mag).
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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taddeo
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von taddeo »

Melody hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...
Nein, nicht einmal das.
:hae?:

Pater Ramm schreibt doch: "Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken."

Wieso meinst Du jetzt, nicht einmal das?!
Ich denke schon, dass wir im Angesicht des Todes diese vollkommene Reue zu erwecken vermögen?! Hoffe ich zumindest für den Fall der Fälle. :achselzuck:
Vor allem in Todesgefahr, ja.
Aber es ist nicht "der Todesstunde vorbehalten", wie Du schreibst. Die sogenannte "Liebesreue" vergibt jede Sünde schon in dem Augenblick, in dem sie erweckt wird, auch wenn die Kirche vorschreibt, daß mit dem Erwecken der Liebesreue der Vorsatz verbunden sein muß, baldmöglichst die sakramentale Beichte nachzuholen, die in diesem Augenblick vielleicht nicht möglich ist. Allein an diesem Zusatz siehst Du ja schon, daß das nicht auf die Todesstunde oder auch nur auf Todesgefahr beschränkt sein kann.

Die andere Frage ist natürlich, inwieweit ein Mensch imstande ist, tatsächlich "vollkommene" oder "Liebes"reue zu empfinden. Der einzige ordentliche und sichere Weg ist natürlich die Beichte.

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lifestylekatholik
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Re: Vollkommene und unvollkommene Reue

Beitrag von lifestylekatholik »

taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Das Tilgen einer schweren Sünde allein durch die Liebesreue ist der Todesstunde vorbehalten...
Nein, nicht einmal das.
:hae?:

Pater Ramm schreibt doch: "Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken."

Wieso meinst Du jetzt, nicht einmal das?!
Ich denke schon, dass wir im Angesicht des Todes diese vollkommene Reue zu erwecken vermögen?! Hoffe ich zumindest für den Fall der Fälle. :achselzuck:
Vor allem in Todesgefahr, ja.
Aber es ist nicht "der Todesstunde vorbehalten", wie Du schreibst. Die sogenannte "Liebesreue" vergibt jede Sünde schon in dem Augenblick, in dem sie erweckt wird, auch wenn die Kirche vorschreibt, daß mit dem Erwecken der Liebesreue der Vorsatz verbunden sein muß, baldmöglichst die sakramentale Beichte nachzuholen, die in diesem Augenblick vielleicht nicht möglich ist. Allein an diesem Zusatz siehst Du ja schon, daß das nicht auf die Todesstunde oder auch nur auf Todesgefahr beschränkt sein kann.

Die andere Frage ist natürlich, inwieweit ein Mensch imstande ist, tatsächlich "vollkommene" oder "Liebes"reue zu empfinden. Der einzige ordentliche und sichere Weg ist natürlich die Beichte.
Wobei Melody das wohl auch gemeint hat, wie der Kontext zeigt. Sie hat Wert auf die Feststellung gelegt, dass, wie auch du selber schon sagtest, mit der vollkommenen Reue stets das Verlangen nach der heiligen Beichte verbunden ist: Deshalb ist es nicht möglich, Liebesreue zu erwecken, um nicht beichten zu müssen.

Liebesreue ohne anschließende Beichte kann es dann eigentlich praktisch nur noch in der Todesstunde geben, wenn nicht rechtzeitig ein Priester gerufen wurde.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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taddeo
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von taddeo »

Ja, so stimmt das auf jeden Fall. Ich wollte nur dem Eindruck entgegenwirken, als sei die Sündenvergebung durch Liebesreue ausschließlich für die Todesstunde "reserviert".

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anneke6
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von anneke6 »

Und was ist, wenn jemand Protestant ist? Ist ihm dann grundsätzlich der Weg zur Liebesreue verbaut?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
???

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taddeo
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:Und was ist, wenn jemand Protestant ist? Ist ihm dann grundsätzlich der Weg zur Liebesreue verbaut?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Grundsätzlich verbaut natürlich nicht. Aber die Liebesreue bzw. vollkommene Reue ist wohl nicht vollkommen, wenn sie den Protestanten nicht dazu führt, als erstes seinen Irrglauben aufzugeben, um in die volle Gemeinschaft der Kirche einzutreten und dort das Bußsakrament empfangen zu können.

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mtoto
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von mtoto »

Auch Protestanten können "beichten".
Zwar nicht im Sinne eines Sakramentes, wie es die Beichte in der katholischen Kirche ist, aber jeder Protestant kann im Beisein eines Mitbruders oder Mitschwester seine Sünden vor Gott bekennen.
In der katholischen Kirche läuft diese Form unter "Laienbeichte" ohne sakramentalen Anspruch.
Im Grunde ist das oft ein Teil einer seelsorgerlichen Begleitung.
Auch in diesem Rahmen ist Gottes Gnade und Barmherzigkeit wirksam. Vergebung ist nicht nur auf die Beichte beschränkt und damit allen Christen offen. Vollkommene Reue ist konfessionsunabhängig.

Für mich ist die Beichte ein sehr kostbares Sakrament für das ich sehr dankbar bin.
Trotz einzelner sehr bitteren Erfahrungen, da auch Priester Menschen sind.

Liebe Grüße mtoto

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Gamaliel
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Gamaliel »

mtoto hat geschrieben:Auch in diesem Rahmen ist Gottes Gnade und Barmherzigkeit wirksam.
Inwiefern bzw. was bedeutet das konkret und präzise?

mtoto hat geschrieben:Vergebung ist nicht nur auf die Beichte beschränkt und damit allen Christen offen. Vollkommene Reue ist konfessionsunabhängig.
Zur vollkommenen Reue gibt es hier schon Beiträge. Vollkommene Reue schließt für Katholiken immer die Absicht zum baldmöglichen Empfang der hl. Beichte und für Häretiker die Absicht zur Rückkehr in die Kirche voraus. - So locker funktioniert das also nicht, jedenfalls nicht nach katholischer Lehre.

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Christiane
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Christiane »

mtoto hat geschrieben:Auch Protestanten können "beichten".
Zwar nicht im Sinne eines Sakramentes, wie es die Beichte in der katholischen Kirche ist, aber jeder Protestant kann im Beisein eines Mitbruders oder Mitschwester seine Sünden vor Gott bekennen.
In der katholischen Kirche läuft diese Form unter "Laienbeichte" ohne sakramentalen Anspruch.
Hm, ich frage mich, wozu das gut sein soll. Vielleicht zur individuellen seelischen Erbauung. Aber wenn ich zur Beichte gehe, dann will ich mich von meinen Sünden reinwaschen (lassen). Der oben beschriebene Vorgang hat also mit der Beichte im eigentlichen Sinn nichts zu tun. Ist ähnlich wie mit dem protestantischen "Abendmahl". Sieht in Einzelfällen vielleicht von außen sogar ganz hübsch aus, aber passieren tut dabei rein gar nichts.

Christiane
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Nassos
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Nassos »

Ist das nicht die Basis des Beichtens vor der versammelten Gemeinde, wie man sie aus z.B. den Staaten kennt (in Europa auch?)?

Gibt es sowas im Katholizismus auch? :detektiv:
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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Linus
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Linus »

Christiane hat geschrieben:Hm, ich frage mich, wozu das gut sein soll. Vielleicht zur individuellen seelischen Erbauung.
Frag mal die Thomisten hier, die sollten einen Quellenbeleg haben, Thomas empfiehlt mW die Laienbeichte. Und ja: sie ist eine gute Vorbereitung auf die sakramentale Beichte.
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mtoto
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von mtoto »

Gamaliel hat geschrieben:
mtoto hat geschrieben:Auch in diesem Rahmen ist Gottes Gnade und Barmherzigkeit wirksam.
Inwiefern bzw. was bedeutet das konkret und präzise?
Konkret: Gott vergibt Sünden.

Gamaliel hat geschrieben: Zur vollkommenen Reue gibt es hier schon Beiträge. Vollkommene Reue schließt für Katholiken immer die Absicht zum baldmöglichen Empfang der hl. Beichte und für Häretiker die Absicht zur Rückkehr in die Kirche voraus. - So locker funktioniert das also nicht, jedenfalls nicht nach katholischer Lehre.
Zum ersten Teil stimme ich deiner Antwort voll zu. Eine vollkommene Reue führt den katholischen Sünder zum Beichtsakrament. Wobei der Zeitabstand zwischen Reue und Beichte variiert.
Dass die vollkommene Reue eines nichtkatholischen Christen zwingend zum Konvertieren in die katholische Kirche führt, halte ich für eine gewagte These.
Was ist dann mit dem orthodoxen Christen? Die Beichte als echtes Sakrament steht auch diesen zur Seite und wird dort wohl auch mehr geschätzt, denn in katholischen Kreisen.

Mir ging es in meiner Antwort auch mehr darum, zu sagen, dass Gott nicht allein an die Beichte des Sünders gebunden ist, um Vergebung zu schenken. Gott ist Gott.
Der Mensch ist natürlich bequem und einige hoffen vielleicht Vergebung als "Schleuderware" zu erhalten. Nach dem Motto: "Mir tat jene schwere Sünde echt leid, also vergibt Gott auch ohne Beichte." Aber das ist natürlich zu einfach, denn wir sind teuer frei gekauft durch den Kreuzestod Jesu Christi.
Jesus ist auch für Protestanten gestorben und auch ihnen vergibt er Sünden, die sie aus Liebe zu Ihm bereuen und bekennen.

Christiane hat geschrieben: Hm, ich frage mich, wozu das gut sein soll. Vielleicht zur individuellen seelischen Erbauung. Aber wenn ich zur Beichte gehe, dann will ich mich von meinen Sünden reinwaschen (lassen). Der oben beschriebene Vorgang hat also mit der Beichte im eigentlichen Sinn nichts zu tun. Ist ähnlich wie mit dem protestantischen "Abendmahl". Sieht in Einzelfällen vielleicht von außen sogar ganz hübsch aus, aber passieren tut dabei rein gar nichts.

Christiane
[/quote]

Diesen Vorgang nenne ich mal weiter "Laienbeichte" und es ist kein Sakrament. Richtig.
Dennoch kann Gott mir in diesem Tun Vergebung schenken. Meinst Du, das geht nur, im Sinne von ausschließlich, in einer ordentlichen katholischen Beichte???
Selbst in der katholischen Kirche gibt es "Nebenschauplätze", als da wären das persönliche Gebet, menschliche Versöhnung, Feier der Eucharistie...
Zugegeben aus katholischer Sicht beziehen sich diese Möglichkeiten der Sündenvergebung auf die sog. läßlichen Sünden.
Und in einer geistlichen Begleitung, die z. B. auch in der Hand von Ordensfrauen sein kann, gibt es Themen zur persönlichen Schuld. Das kann mir durchaus helfen, zu Gott umzukehren und später "ordentlich" zu beichten.

Mal soweit.

LG mtoto :)

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Theresita
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Theresita »

Ich habe auch einige Fragen zur Reue: Ist es eigentlich bei der "Furchtreue eigentlich ausreichend wenn ich denke: Ich gehe jetzt zur Beichte weil mich meine Sünden in die Hölle bringen werden.Natürlich mit dem Vorsatz, die Sünden nicht mehr zu begehen. Oder muß ich versuchen, einen Schmerz über meine Sünden zu empfinden ?
Es wurde hier auch geschrieben,daß Zeitpunkt der Reue und Beichte oft auseinanderliegen können.Reicht es dann aus,wenn ich einmal "Reue erwecke" und dann bei Gelegenheit beichten gehe ? Oder muß ich den Schmerz über die begangenen Sünden unmittelbar vor der Beichte empfinden ?
Ich denke,daß ich noch nicht so weit im Glauben fortgeschritten bin, um eine Liebesreue zu erwecken.
Reicht dann diese Furchtreue aus, um die Beichte gültig zu empfangen ? Ich weiß,das hört sich so kalt und berechnend angesichts der Liebe Gottes an, aber Gefühle lassen sich nicht erzwingen.Oder wie macht ihr das ?
Ich habe erst vor kurzem wieder angefangen zu beichten .Als ich nach meiner letzten Beichte aus dem Beichtstuhl kam, hatte ich sofort das Empfinden das mir nicht vergeben wurde. Hatte jemand von euch auch schon mal diese Erfahrung ?
Vielleicht lag es ja an meiner mangelnden Reue ?
Wie ist das jetzt genau mit der Wiedergutmachung ? Muß man jetzt alle seine Sünden durchgehen und sehen was man davon evtl. wieder gut machen kann ?
Bei meiner letzten Beichte habe ich auch vergessen , mir die Wiedergutmachung extra vorzunehmen.
Ich hoffe,das klingt jetzt nicht zu verwirrend.

Gottes Segen

Theresita

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Christiane
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Christiane »

Theresita hat geschrieben: Reicht dann diese Furchtreue aus, um die Beichte gültig zu empfangen ?
Ja.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Melody »

Theresita hat geschrieben:Ich habe erst vor kurzem wieder angefangen zu beichten .Als ich nach meiner letzten Beichte aus dem Beichtstuhl kam, hatte ich sofort das Empfinden das mir nicht vergeben wurde. Hatte jemand von euch auch schon mal diese Erfahrung ?
Das mit der Furchtreue hatten wir doch erst auf der vorangegangenen Seite?! Ja, natürlich ist diese ausreichend!

Was Dein "Empfinden" nach der Beichte angeht, so lass Dich bitte nicht verwirren.
Der "anderen Seite" ist nicht daran gelegen, dass jemand zurück zu diesem Sakrament findet. Es mag also durchaus sein, dass solche Gefühle von ihm stammen. Ich sage nicht, dass es so ist, aber es ist denkbar.

Wenn Du alle schweren Sünden nach bestem Wissen bekannt hast und zumindest eine Furchtreue empfunden hast und Dir ein Priester die Absolution zugesprochen hat, dann SIND Deine Sünden vergeben. Keine [Punkt]
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Theresita »

Vielen Dank für die Antworten.
Ich meinte ja auch nur ob diese ich nenne es jetzt mal kalte und berechnende Reue ausreicht.Ich habe so gar nicht den Gedanken,oh hätte ich die Sünden doch bloß nicht getan.Es ist mehr so was geschehen ist ,ist geschehen und ich will es jetzt besser machen.
Dieses "Gefühl" nach der Beichte war so überwältigend, daß ich mich seither nicht mehr getraut habe,die Eucharistie zu empfangen.Ich würde mir dann vorkommen, wie jemand, der bewußt im Stand der Ungnade die Eucharistie empfängt.

Theresita

ad_hoc
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von ad_hoc »

So viel Gottvertrauen muss sein, Theresita.
"Denen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen."

Eine vollkommene Reue über seine Sünden erfahren sicher nur ganz, ganz wenige Menschen. Wenn Dir die begangenen Sünden nun nicht in aller fühlbaren Intensität leid tun, aber Du Dir darüber im Klaren bist, dass Du durch das Begehen von Sünden Gott beleidigt hast und Du Besserung gelobst und Sühne leisten möchtest, dann ist die Beichte nach der Lossprechung durch den Priester absolut gültig.
Gerade dann solltest Du so bald wie möglich zur Hl. Kommunion gehen, weil Du auch dadurch gestärkt wirst, dass Du unseren Herrn Jesus Christus in der Hl. Kommunion empfängst.
Zweifel an der Gültigkeit der Beichte sind Eingebungen, die Dich daran hindern, wahre Freude über die Versöhnung mit Gott zu empfinden.
Die regelmäßige Beichte, wenigstens alle drei bis vier Wochen, ist sehr hilfreich.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

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Melody
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Beitrag von Melody »

Aber wenn Du es jetzt besser machen möchtest, dann hast Du doch das richtige Empfinden. Jetzt verlange doch nicht zu viel von Dir und insbesondere nicht mehr, als die Kirche von Dir verlangt.

Wenn Du Dich trotz doch wohl sehr wahrscheinlich sehr wohl gültiger Beichte nicht zur Eucharistie traust, kommt mir das wirklich wie eine Versuchung der Gegenseite vor...

Wie lang ist denn Deine letzte Beichte her? Länger als zwei Wochen?
Eine lässliche Sünde wird's ja im Zweifel sicherlich seitdem geben (eine braucht's halt mindestens), dann geh halt nochmal zur Beichte (wenn Du uns nicht glaubst) und sprich Deine aktuellen Probleme dabei mit an! Ich hoffe, Du hast einen weisen Beichtvater?!
So ist das doch kein Zustand... :achselzuck:
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