michaelis hat geschrieben:
Die DBK kann halt nicht verhindern, daß ein nicht-kirchlicher Fernsehsender von einer ausländischen Gemeinde eine Drehgenehmigung erhält, oder sogar nur die Aufnahme eines ausländischen Senders teilweise übernimmt.
Ganz so einfach ist die Sache nicht. Diese Übertragung wird von der katholischen Fernseharbeit selbst verantwortet. Und deren Grundlage sieht so aus:
Ob Fernsehgottesdienst, RTL-Bibelclip oder religiöse Sendungen – die Katholische Fernseharbeit setzt das um, was der Kirche rechtlich zusteht: Sendezeit bei allen bundesweiten Fernsehsendern. Die Inhalte ihrer Verkündigungssendungen kann die katholische Kirche frei wählen und bei den TV-Sendern platzieren lassen.
(
http://www.kirche.tv/Default.aspx?tabid=161)
Es ist also gerade nicht so, daß ein nicht-kirchlicher Fernsehsender sich zu diesem Vorgehen entschlossen habe. Rein rechtlich bleibt damit nur die Frage, inwieweit die DBK-Norm auf Gottesdienste angewendet werden kann, die außerhalb Deutschlands stattfinden, aber innerhalb Deutschlands übertragen werden. Ansonsten kann man höchstens einwenden, daß gegen die Norm ohnehin häufig verstoßen wird - weil Gottesdienste eben doch nicht immer vollständig übertragen werden.
Mir scheint die zeitversetzte Ausstrahlung aber doch von anderer Qualität. Schließlich geht es hier nicht um eine Übertragung zu nachrichtlich-dokumentarischen Zwecken. Die Sonntagsgottesdienste sollen denjenigen eine Mitfeier ermöglichen, die selbst am Besuch der Messe gehindert sind. Der Gläubige soll sich einer real und daher zeitgleich stattfindenden Messe wenigstens auf diesem Weg anschließen können.
Wenn die zeitversetzte Übertragung in Ordnung ist, dann bleibt letztlich auch nichts gegen jene pragmatische Lösung zu sagen, die angeblich einmal bei den Anglikanern ausprobiert worden ist: Nach einem Weihnachtsgottesdienst wurde die Kirche umdekoriert, die anwesenden Gläubigen wechselten ihre Kleidung – und dann hat man auch gleich noch einen Ostergottesdienst aufgezeichnet …