Nein, das ist falsch.Torsten hat geschrieben:Natürlich fallen Steuern an, und Deine Berechnungen mögen auch korrekt sein. Aber sie betreffen eben nur 5% der Dividende, die zu versteuern ist.Caviteño hat geschrieben:Du kannst es drehen, wie Du willst - wird die Dividende an die Quandts gezahlt, fallen Steuern an, selbst wenn es in Dein Weltbild nicht paßt.
Korrekt ist, daß Dividendeneinkünfte bei Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Ansatz bleiben und 5% dieser Dividenden als pauschale Ausgabenkürzung gewinnerhöhend angerechnet werden.
Lies Dir einfach den § 8b KStG durch, da steht es drin. Bei Privatpersonen und Personengesellschaften bleibt es bei meiner oben dargestellten Besteuerung.Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Du solltest hier keine Unwahrheiten - auch nicht aus vollkommener Unwissenheit - verbreiten.