ich hab mal wieder 'ne Frage.
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Ich bin bisher davon ausgegangen, dass schwere Sünden (auch Todsünden genannt) gebeichtet werden müssen. Vergebung gibt's für sowas nur sakramental, während die lässlichen Sünden auch im direkten persönlichen Gebet, im Bußakt zu Beginn der Heiligen Messe und bei der Eucharistie vergeben werden.
Wenn man bei der Beichte bewusst eine schwere Sünde verschweigt, wird die ganze Beichte ungültig. Wenn einem das Bewusstsein bzw. die Erkenntnis für eine schwere Sünde fehlt, man sie also möglicherweise nicht beichtet, dann ist sie dennoch vergeben. Man ist aber bei späterer Erkenntnis der schweren Sünde verpflichtet, das Bekenntnis bei der nächsten Beichte nachzuholen.
Jetzt habe ich gelesen, dass in der Beichte die Sünden nach der Erkenntnis vergeben werden. Wenn also jemand eine Sünde erst später erkennt, sie also mangels Erkenntnis vorher nicht beichten konnte, so ist sie seinerzeit dennoch vergeben worden.
Was stimmt denn nun ?
![hmm :hmm:](./images/smilies/hmm.gif)
Gruß
Angelika